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Steuersünder: Schlechtes Schwarzgeld-Geschäft

von Annina Reimann

Die Welle von Selbstanzeigen offenbart, was für ein mieses Geschäft viele der Steuerhinterzieher gemacht haben. Dennoch bleibt den Betroffenen praktisch keine andere Wahl, als ihr Schwarzgeld zu offenbaren.

Selbstanzeige für Steuersünder: Straffrei aber teuer Quelle: fotolia.com
Selbstanzeige für Steuersünder: Straffrei aber teuer Quelle: fotolia.com
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Steuerrechtler müssen in diesen Wochen nicht nur Anwalt sein, sondern auch ein bisschen Psychologe. Dann jedenfalls, wenn ihnen mal wieder einer jener Steuersünder gegenübersitzt, die ihren Namen auf einer CD wähnen, von denen in jüngster Zeit mehrere den Weg aus der Schweiz nach Deutschland gefunden haben. Viele weinen, andere hoffen wie kleine Kinder, dass ihr Gegenüber noch einen Trick findet, um alles ungeschehen zu machen.

„Vielen muss ich noch über die Hürde helfen“, sagt Hanno Kiesel, Partner bei der Beratungsgesellschaft Ernst & Young. Die Hürde zur Selbstanzeige. Am Ende bleibt den meisten nur die Erkenntnis: Alternativen dazu gibt es kaum noch. Jörg Schauf, Steuerexperte der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg, betreut einen Mandanten, dessen Daten auf jener Steuer-CD sind, die jüngst von der Bundesregierung angekauft wurde. „Die Qualität der Daten ist ausgesprochen gut, da ist alles dabei, inklusive Gesprächsprotokollen.“

Juristen wie Schauf schieben nun Überstunden und kämpfen gegen die Zeit: Die ersten freundlichen Herren von der Steuerfahndung statteten den Mandanten schon einen Besuch ab – spätestens dann wird es nichts mehr mit der strafbefreienden Selbstanzeige. Mehr als 12.500 davon liegen den Behörden vor – das ist erst der Anfang: „Es kommt eine noch viel größere Welle, laufend bekommen wir neue Fälle hinzu“, sagt Kiesel.

Horrende Gebühren

Die Unterlagen, die Schweizer Banken jetzt 1000-fach herausrücken, offenbaren, dass Schwarzgeldbesitzer oft in mehrfacher Hinsicht verloren haben. Unter dem Strich sei es in vielen strafrechtlich relevanten Fällen „ein schlechtes Geschäft“, sagt Christian Pelz, Experte für Steuerstrafrecht bei Noerr. Vor allem Inhaber kleinerer Depots von ein paar Hunderttausend Euro – und die sind in der Mehrzahl – erfahren das derzeit. „Bei vielen Depots ist der Stand heute der gleiche wie vor zehn Jahren“, sagt Pelz. Auch, weil sich Hinterzieher nach der Schleusung über die Grenze nicht mehr um ihr Schwarzgeld kümmerten. Manche Bank schichtete munter um, die meisten legten eigene Fonds ins Depot – und kassierten horrende Gebühren.

Zu deftigen Steuerzahlungen kommen oft hohe Strafsteuern, weil Bankiers Produkte ins Portfolio mischten, die hierzulande nicht zugelassen sind. Obendrauf kommen Anwaltskosten. Selbst Besitzern kleinerer Vermögen flattert schnell mal eine Rechnung über 10.000 Euro ins Haus, Multimillionäre löhnen locker das Zehnfache. Allein eine Erträgnisaufstellung einer Schweizer Bank, die über die Kapitalerträge eines Jahres Auskunft gibt und die für die Selbstanzeige erforderlich ist, „kostet ruck, zuck 3000 bis 4000 Franken oder mehr“, sagt Klaus Olbing, Steueranwalt bei der Kanzlei Streck Mack Schwedhelm in Berlin. Gewonnen ist damit noch nichts. „Auslandsbanken müssen die Erträgnisse nicht nach deutschen Regeln aufstellen, das ist reine Dienstleistung“, so Kiesel. Die Kanzleien müssen deshalb Erträge oft selbst ausrechnen.

Hohe Steuernachzahlung

Wer seine Unterlagen angefordert hat, wartet wegen Bankiers-Überlastung schon mal vier Monate oder länger. „So viel Zeit haben die Mandanten aber nicht“, sagt Experte Schauf. Juristen treten deshalb zunächst mit einer Schätzung an die Finanzämter heran. Dabei gilt: Die Schätzung lieber zu hoch ansetzen. Jahr für Jahr, denn jedes gilt als ein Tatbestand. „Es gibt Fälle, in denen die Erträge genauso hoch geschätzt werden müssen wie der Bestand“, sagt Schauf. Postwendend verlangt das Amt häufig die Steuernachzahlung binnen vier Wochen nach Zugang des Steuerbescheides, plus sechs Prozent Hinterziehungszinsen pro Jahr. So haben seine Klienten schnell einen hohen Liquiditätsbedarf.

Wer nicht zahlen kann, hat ein noch größeres Problem. „Denjenigen fehlt nach der Selbstanzeige der zweite Schritt zur Straffreiheit“, sagt Olbing. Dann droht schlimmstenfalls der Knast.

25 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 31.05.2010, 13:21 UhrAnonymer Benutzer: Verbalis

    Google hat mich zu diesem Artikel/diesen Kommentaren hergeführt! Was ich hier sehr amüsant finde ist, dass auf der linken Seite Gespräche über Schwarzgeld geführt werden und auf rechten gleich neben der Kommentarfunktion von der Capital bank eine Anzeige geschalten wird mit dem Einladungstext "Schwarzgeld legalisieren - Wir unterstützen Sie bei der Legalisierung bevor es zu spät ist!". besser kann eine Anzeige doch eigentlich nicht platziert werden ;-)

  • 14.04.2010, 13:15 UhrAnonymer Benutzer: Thomas Katzensteiner

    @Ratzfatz und Stefan: Wie bereits im Artikel erwähnt, wird JEDES Jahr juristisch wie ein Tatbestand gewertet. Es tut also nichts zur Sache, ob ihr Depot heute im Plus ist. Angenommen, Sie haben in sechs von zehn Jahren Erträge gehabt und in vieren Verluste. Dann haben Sie trotzdem sechs Jahre die Steuer hinterzogen, auch wenn ihr Depot heute vielleicht sogar im Minus ist. Abgesehen davon gehen Sie davon aus, dass grundsätzlich nur "weißes", also versteuertes Geld in die Schweiz geschafft wurde. Das dürfte aber nicht immer der Fall sein.

  • 14.04.2010, 11:54 UhrAnonymer Benutzer: RA

    @RatzFatz und Stefan
    Das ist im Artikel mE etwas ungluecklich formuliert. Aber denkbar ist ja, dass jemand Einkuenfte (etwa aus freiberuflicher Taetigkeit) direkt "an der Steuer vorbei" in die Schweiz transferiert hat. Dabei wurde dann Einkommensteuer hinterzogen. Dass dieses Kapital dann im Ausland keine weiteren Ertraege erwirtschaftet hat, ist bezueglich der hinterzogenen Einkommensteuer nicht relevant.

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