Steuersünder US-Steuerbehörde nimmt sich Lichtenstein vor

Nach der Schweiz rückt nun Liechtenstein ins Visier der US-Steuerbehörde IRS. Die Amerikaner verlangen von den Liechtensteiner Behörden statistische Angaben über Stiftungen und Treuhänder.

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Die US-Steuerbehörde IRS hat nach der Schweiz auch das Fürstentum Liechtenstein ins Visier genommen. Quelle: dpa

Zürich Auf der Jagd nach amerikanischen Steuersündern mit Konten im Ausland hat die US-Steuerbehörde IRS nach der Schweiz auch das Fürstentum Liechtenstein ins Visier genommen. Die Amerikaner verlangen von den Liechtensteiner Behörden statistische Angaben über Stiftungen und Treuhänder, die für ausländische Kunden Geld bei Banken meistens außerhalb des Fürstentums anlegen. Die Leiterin der Stabsstelle für internationale Finanzplatzagenden (SIFA), Katja Gey, bestätigte am Mittwoch Berichte der beiden Schweizer Zeitungen „NZZ“ und „Tages-Anzeiger“. Ob das Fürstentum den Forderungen der Amerikaner nachkommen werde, wollte Gey nicht sagen.

Stiftungen haben in Liechtenstein eine lange Tradition. Sie galten lange als Schlumpfloch für dubiose Geschäfte, da die Namen der eigentlichen Vermögensbesitzer im Dunkeln blieben. Der wegen Steuerhinterziehung verurteilt Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel soll über die Stiftung „Devotion Family Foundation“ Geld am Finanzamt vorbeigeschmuggelt haben.

Den Amerikanern geht es vor allem um Informationen von nach dem 1. Januar 2008. Der IRS vermutet, dass amerikanisches Schwarzgeld in Liechtensteiner Stiftungen verschoben wurde, als die Amerikaner die UBS wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung unter Druck zu setzen begannen und die Großbank schließlich eine Buße von 780 Millionen Dollar zahlen musste. Aus Zehntausenden von Selbstanzeigen amerikanischer Steuersünder verfügt der IRS nach Einschätzung von Anwälten über die Namen von Banken und Treuhändern, über die unversteuertes Geld geflossen ist. Mit Hilfe der statistischen Daten könnten die größten Fische herausgefiltert werden, die sich die Amerikaner dann gezielt vornehmen könnten.

So gingen die Amerikaner schon gegen die Schweiz vor, wo Geldhäuser wie Bank Bär und die Kantonalbanken von Zürich und Basel mit den Justizbehörden über eine Geldbuße verhandeln, um eine Klage vor einem amerikanischen Gericht abzuwenden. Die direkte Herausgabe von Kundendaten durch Banken würde in der Schweiz wie in Liechtenstein gegen geltendes Recht verstoßen. Allerdings sind zwischenstaatliche Abkommen möglich. Die Schweiz und die USA verhandeln seit geraumer Zeit darüber, ohne dass klar ist, wann ein solcher Vertrag unterschriftsreif ist.

Eine harte Linie fuhren die Amerikaner bei der Schweizer Traditionsbank Wegelin. Die Bank hatte ebenfalls UBS-Kunden übernommen. Sie musste vergangenes Jahr ihre Pforten schließen und wurde kürzlich von einem US-Richter zu einer Strafe von 58 Millionen Dollar verurteilt.

Das Fürstentum stand lange auf der schwarzen Liste der Steueroasen. Seit etwa drei Jahren verfolgt die Regierung eine sogenannte Weißgeld-Strategie und Vermögensverwalter sind gehalten, kein Steuer-Schwarzgeld mehr anzunehmen. Auch das Treuhändergesetz soll verschärft werden.

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