Steuersünder Wie Schleuser Schwarzgeld in Steueroasen verschieben

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Tarnfirmen: Oft nicht mehr als Quelle: AP

Bisher hat der Staat kein Mittel gefunden, den Helfern das Handwerk zu legen. „Wir wissen, dass es sie gibt, aber es ist ganz schwer, an sie ranzukommen“, sagt Fahnder Schmidt.

Die Schwarzgeldschleuser bewegen sich mit großem Geschick in einer rechtlichen Grauzone. Offiziell bieten sie „Offshore-Beratung“ oder „Asset Protection“ an – wogegen nichts zu sagen ist. Jeder kann schließlich Firmen gründen und Geld deponieren, wo er will. Gegen das Gesetz verstößt er erst, wenn er seinem Finanzamt die Kapitalerträge verschweigt, die das versteckte Vermögen abwirft.

Aber dass Anleger sich die Mühe machen, Scheinfirmen zu gründen, um daheim brav Steuern zu zahlen, dürfte die Ausnahme sein. Und vielen Dienstleistern scheint es herzlich egal zu sein, ob der Kunde den Fiskus betrügen will oder nicht. Das Internet ist voll von eindeutig zweideutigen Angeboten für potenzielle Steuerhinterzieher. Allein die Google-Suche „offshore company“ bringt mehr als 500.000 Treffer; Anbieter locken mit Rundum-sorglos-Paketen. Darin enthalten sind sofort verfügbare, weil bereits registrierte Firmen, die Eröffnung von Offshore-Konten und weltweit gültige und angeblich anonyme Kreditkarten.

Besondere Diskretion verspricht die Kanzlei Panama Legal. Auf panamalaw.org erklären die Anwälte, dass sie wegen ihrer Schweigepflicht perfekte Helfer sind: „Der Anwalt [...] kann nicht verraten etwas über den Kunden oder ihre Transaktionen“, heißt es im automatisch übersetzten Text. Anbieter von Offshore-Firmen seien „nicht in der Lage, das Verhalten der Klienten zu überprüfen“, betont die Kanzlei in einer Stellungnahme. Ein „Offshore-Service deutscher Juristen“ in Panama rät Klienten auf internetkanzlei.to gar zum „Informationsaustausch mittels sicher verschlüsselter E-Mail“. Ein Anwalt sei „kein Hilfssheriff der staatlichen Obrigkeit“, sondern geborener Partner zur Verteidigung der Freiheitsrechte „gegen beständig zunehmende Überwachung [...] und Willkürmaßnahmen der Finanzbehörden“, erklärt Betreiber Volkmar Wiburg. Das Argument der deutschen Juristen für Panama: „Wir glauben nicht, dass das Bankgeheimnis irgendwo in Europa noch eine große Zukunft hat.“

Laxe Geldwäsche-Kontrollen

Als Standort für Tarnfirmen sind europäische Steueroasen wie die Schweiz, Liechtenstein oder die Kanalinsel Jersey tatsächlich out – sie haben in den vergangenen Jahren viele Zugeständnisse gemacht und zahlreiche bilaterale Abkommen abgeschlossen, die eine engere Kooperation mit ausländischen Ermittlern vorsehen.

Stattdessen empfehlen die Berater deutschen Mandanten heutzutage lieber Länder in der Karibik, der Südsee oder in Fernost, in denen man einfach und preisgünstig Firmen gründen kann. Eine „Business Company“ auf den British Virgin Islands ist binnen drei Tagen einsetzbar, bei der Sociedad Anonima (S.A.) in Panama dauert es etwa eine Woche.

Ein weiteres wichtiges Kriterium für die Standortwahl: Der Gaststaat darf nicht verlangen, dass der Name des wahren Eigentümers im Handelsregister veröffentlicht wird. Denn wenn dort nur der Treuhänder steht, wird’s für Ermittler oft kompliziert. „In vielen Ländern ist es schwierig, den wirtschaftlich Berechtigten herauszufinden“, sagt Fahnder Schmidt.

Empfehlungen am Telefon

Ein deutscher Kontaktmann einer auf Offshore-Geschäfte spezialisierten Beratungsgesellschaft in Singapur empfiehlt während eines Telefonats die Marshall Islands, die Caymans oder die British Virgin Islands. Dort werde „der Besitzer einer Firma nicht publiziert“, sagt er mit schwäbischem Akzent. Mit der dortigen Gesellschaft könne man eine zweite Firma gründen, „um noch weitere, höhere Barrieren zu produzieren“. Als Standort für dieses zweite Vehikel seien Staaten wie Hongkong oder Singapur geeignet.

Auch in Steueroasen gibt es zwar Anti-Geldwäsche-Gesetze, denen zufolge der wahre Eigentümer – wenn er schon nicht publiziert wird – zumindest den Behörden bekannt sein muss. Und natürlich der Bank, die das Konto für die Offshore-Firma eröffnet. Doch bisweilen stehen die Regeln nur auf dem Papier, nicht überall wird streng kontrolliert, ob sich Treuhänder und Banker daran halten. Die Anti-Geldwäsche-Behörde FATF hat jüngst Panama und die British Virgin Islands hart kritisiert.

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