Schwarzgeld-Drehscheibe Miami

Miami ist ein Tummelplatz von Offshore-Spezialisten. Kein Wunder: Von dort können sie beste Kontakte in die Karibik pflegen. Und für Mandanten ist es unverdächtiger, mit einem Anwalt in den USA zu kommunizieren – statt mit einem, der direkt auf einem der Inselstaaten sitzt. Dem deutschen Generalkonsulat in Miami ist aber offenbar nicht klar, wer sich in der Nachbarschaft tummelt. So darf sich der Anwalt, dessen Kanzlei auf einer Insel vor der Küste Miamis liegt, auf der offiziellen Internetseite des Konsulats präsentieren. Sein Name steht auf der Liste von deutschsprachigen „Rechtsanwälten im Amtsbezirk des Generalkonsulates Miami“. Dabei hätte ein Blick auf die Homepage des Anwalts die Konsulatsmitarbeiter zumindest misstrauisch machen können. Dort heißt es, er sei spezialisiert auf „Offshorekorporationen“ zum Schutz der Anonymität.
Welch eine Ironie: Da können Hinterzieher über ein mit Steuergeld finanziertes Konsulat Anwälte finden, die ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Das Auswärtige Amt schreibt in einer Stellungnahme, das Konsulat prüfe die genannten Kanzleien „im Rahmen seiner Möglichkeiten“. Die Benennung erfolge „stets unverbindlich und auf eigene Gefahr“.
Misstrauen hätte auch der Eintrag eines weiteren Anwalts wecken können, der sich auf der Konsulatsliste als Offshore-Spezialist anpreist. Der gebürtige Bayer residiert im Bankenviertel von Miami. Dass das Finanzamt nichts von einer vermeintlich geplanten Transaktion erfahren soll, schreckt ihn nicht: „Alles wird privat gehalten“ und „diskret gemacht“, versichert er. Auch ein Treuhandkonto für Geldtransfers hat er parat. Die Details könne ein deutscher Kontaktanwalt in Frankfurt regeln. Doch der ist extrem vorsichtig und möchte das Thema nicht am Telefon besprechen: „Ich kenne ja Ihren Telefonanschluss nicht.“ Kontakte in einschlägige Länder seien aber vorhanden, sagt der Mann.
Die Vorsicht ist nachvollziehbar, denn allzu hilfsbereite Anwälte machen sich strafbar: „Hilft ein Anwalt einem Mandanten, eine Offshore-Firma zu gründen – obwohl er weiß, dass der Mandant Geld am Fiskus vorbeischleusen will –, leistet er Beihilfe zur Steuerhinterziehung“, sagt Kirsten Bäumel, Steueranwältin in Aachen. Leite er Schwarzgeld gar über ein Treuhandkonto weiter, sei das „nicht nur Beihilfe, sondern schon Mittäterschaft“.
Betrüger werden zu Betrogenen
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Helfer der Hinterzieher ertappt werden, ist eher gering. „Das sind Profis, die hinterlassen meist keine Spuren“, sagt Fahnder Schmidt. Die größte Gefahr sind die eigenen Mandanten: Wenn sie überführt werden, weil sie Unterlagen rumliegen ließen oder weil ehemals Vertraute sie anzeigten, wird’s für die Berater brenzlig. Laut Gesetz darf ein Hinterzieher als Zeuge gegen seinen Helfer aussagen, sobald er selbst verurteilt ist. Schmidt erinnert sich an einen Fall, in dem beide Gerichtsverfahren direkt hintereinander angesetzt waren. „Der frisch verurteilte Steuerhinterzieher hatte sich im Gerichtssaal noch nicht auf dem Absatz umgedreht, da wurde er schon wieder als Zeuge gerufen.“ Und der Anwalt wegen Beihilfe verurteilt.
Umgekehrt gilt aber auch: Helfer sind oft die größte Gefahr für ihre Kunden. Schließlich haben sie umfassende Vollmacht über deren Vermögen – und der Kunde braucht sie meist auch, wenn er sein Geld wieder aus Scheinfirmen abziehen will. Die Anwälte haben damit ein Druckmittel, wenn es Streit um den Verbleib von Teilbeträgen oder die Gebührenabrechnung geben sollte. Wehrt der Kunde sich hartnäckig, ist manch einem Verwalter jedes Mittel recht: Man werde beim Finanzamt eine „Anzeige wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung erstatten“, schrieb unlängst der Anwalt eines Schweizer Instituts einem Millionär.
So werden aus Steuerbetrügern oft selbst Betrogene.















- als Spam melden
- antworten
- als Spam melden
- antworten
- als Spam melden
- antworten
Alle Kommentare lesen25.08.2010, 21:23 UhrAnonymer Benutzer: Jon Ventelaar
interessante Diskussion über panamaische Anlagemöglichkeiten an dieser Stelle - und alles wegen einer fragwürdigen Person wie Herrn Dieter Wolf.
Panamá bietet weit mehr Möglichkeiten, Vermögen zu sichern und neugierigen Augen zu entziehen mit dem Ziel, seine Privatsphäre zu sichern.
1.
Man kann statt im ausgelutschten Apartmentmarkt der Hauptstadt oder der nicht minder ausgelutschten Pazifikküste in neuen Wachstumsregionen in immobilien oder nur in Grundstücke („Landbanking“) investieren - natürlich im Namen der anonymisierenden juristischen Person.
2.
Man kann sich beteiligen (ca. 23% nach einem Jahr) beim staatlich geförderten bau von Wohneigentum für panamaische “Normalverdiener“ - natürlich im Namen der anonymisierenden juristischen Person.
3.
Es kann - physisch, nicht nur virtuell - Edelmetall erworben werden, das in Panamá selbst sicher verwahrt wird. in der Schweiz beispielsweise gibt es da große Probleme. Nach schweizerischem Recht dürfen „bankedelmetalle“ nur von banken verkauft werden, die ihre Kunden natürlich im Ergebnis registrieren. in Panamá kennt man derart abstruse Regelungen nicht, und man kann von wem man will sein Edelmetall beziehen und dann sicher lagern, wo immer man will - natürlich im Namen der anonymisierenden juristischen Person.
4.
Man muß nicht nach Hong Kong gehen, um mit sehr hoher Renditeerwartung in die seltenen aber stark nachgefragten strategische Metalle (indium, Gallium, Molybdän, Tantal, Hafnium, Wolfram, Tellur usw.) investieren zu können durch tatsächlichen konkreten Eigentumserwerb und in Verbindung mit einem „Marketmaker“, der jederzeit einen Weiterverkauf ermöglicht - natürlich im Namen der anonymisierenden juristischen Person.
Die Ausführungen ließen sich erweitern.
25.08.2010, 21:16 UhrAnonymer Benutzer: Julia Escobar
Finanzplatz Panamá - wie er wirklich funktioniert
im Prinzip sind die panamaischen banken für den Kapitalanleger so interessant wie „Omas Laufmasche im Nylonstrumpf“. Man nimmt Geld entgegen, man zahlt darauf die derzeit mickrigen Zinsen, man gibt Darlehen heraus zu etwas höheren Zinsen und stellt auf das Konto Debit- oder Kreditkarten aus, woran man auch noch etwas verdient. Das ist „banking à la Panamá“.
Mangels Risiken bei diesem Geschäft haben die banken Panamás auch nichts bemerkt von der Finanz- und bankenkrise, die unserer Meinung nach nicht beendet ist. bei dieser Art von Geschäft werden die panamaischen banken aber auch in Zukunft davon nichts bemerken.
Das Geld ist bei banken in Panamá also grundsätzlich weit sicherer als in Deutschland, der EU oder gar den USA.
interessante Kapitalanlagen macht man aber gar nicht bei den banken in Panamá. Dafür sind sie gar nicht geschaffen.
Kapitalanlagen tätigt man bei den „Casas de Valores“.
Auch diese werden von der staatlichen Finanzaufsicht überwacht.
Wer Geld an eine „Casa de Valores“ anweist, tut das nicht mit weniger Sicherheit als bei einer Anweisung an eine bank in Panamá.
Aber diese „Casas de Valores“ sind es, mittels denen man seine eigentlichen Kapitalanlagen tätigt. Das kann jeder halten, wie er will, ob er in eher konservativ sichere Werte anlegt oder zumindest mit einem Teil etwas „zocken“ will. Über die „Casas de Valores“ legt man etwa in
brasilianische,
chilenische
oder peruanische Werte
an, sei es in dem
bereich Rohstoffe,
sei es im
bereich von lateinamerikanischen Staatszertifikaten.
25.08.2010, 21:13 UhrAnonymer Benutzer: Gerald Lepple
Herr Dieter Wolf (Maite Nunez) behauptet, "fuer 500 Dollar sagt mir jeder Panamaische bankangestellte die Einzelheiten zu ihrem Konto: er verdient ja nur 400 p. Monat."
Zunächst verdient ein entsprechender bankangestellter in Panamá knapp das Doppelte. Das bankgeheimnis unterliegt einem strengen strafbewehrten bankgeheimnis. Es käme die gesellschaftliche Ächtung innerhalb des von der bevölkerungszahl kleinen Landes hinzu. Folgerichtig ist ein derartiger Fall bislang nicht bekannt geworden. Hier tritt jemand nach, der gerade mit "Schimpf und Schande" das Land verlassen mußte.