Steuersünder Wie Schleuser Schwarzgeld in Steueroasen verschieben

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Schwarzgeld-Drehscheibe Miami

Symbolfoto einer Dienstmarke Quelle: dpa/dpaweb

Miami ist ein Tummelplatz von Offshore-Spezialisten. Kein Wunder: Von dort können sie beste Kontakte in die Karibik pflegen. Und für Mandanten ist es unverdächtiger, mit einem Anwalt in den USA zu kommunizieren – statt mit einem, der direkt auf einem der Inselstaaten sitzt. Dem deutschen Generalkonsulat in Miami ist aber offenbar nicht klar, wer sich in der Nachbarschaft tummelt. So darf sich der Anwalt, dessen Kanzlei auf einer Insel vor der Küste Miamis liegt, auf der offiziellen Internetseite des Konsulats präsentieren. Sein Name steht auf der Liste von deutschsprachigen „Rechtsanwälten im Amtsbezirk des Generalkonsulates Miami“. Dabei hätte ein Blick auf die Homepage des Anwalts die Konsulatsmitarbeiter zumindest misstrauisch machen können. Dort heißt es, er sei spezialisiert auf „Offshorekorporationen“ zum Schutz der Anonymität.

Welch eine Ironie: Da können Hinterzieher über ein mit Steuergeld finanziertes Konsulat Anwälte finden, die ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Das Auswärtige Amt schreibt in einer Stellungnahme, das Konsulat prüfe die genannten Kanzleien „im Rahmen seiner Möglichkeiten“. Die Benennung erfolge „stets unverbindlich und auf eigene Gefahr“.

Misstrauen hätte auch der Eintrag eines weiteren Anwalts wecken können, der sich auf der Konsulatsliste als Offshore-Spezialist anpreist. Der gebürtige Bayer residiert im Bankenviertel von Miami. Dass das Finanzamt nichts von einer vermeintlich geplanten Transaktion erfahren soll, schreckt ihn nicht: „Alles wird privat gehalten“ und „diskret gemacht“, versichert er. Auch ein Treuhandkonto für Geldtransfers hat er parat. Die Details könne ein deutscher Kontaktanwalt in Frankfurt regeln. Doch der ist extrem vorsichtig und möchte das Thema nicht am Telefon besprechen: „Ich kenne ja Ihren Telefonanschluss nicht.“ Kontakte in einschlägige Länder seien aber vorhanden, sagt der Mann.

Die Vorsicht ist nachvollziehbar, denn allzu hilfsbereite Anwälte machen sich strafbar: „Hilft ein Anwalt einem Mandanten, eine Offshore-Firma zu gründen – obwohl er weiß, dass der Mandant Geld am Fiskus vorbeischleusen will –, leistet er Beihilfe zur Steuerhinterziehung“, sagt Kirsten Bäumel, Steueranwältin in Aachen. Leite er Schwarzgeld gar über ein Treuhandkonto weiter, sei das „nicht nur Beihilfe, sondern schon Mittäterschaft“.

Betrüger werden zu Betrogenen

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Helfer der Hinterzieher ertappt werden, ist eher gering. „Das sind Profis, die hinterlassen meist keine Spuren“, sagt Fahnder Schmidt. Die größte Gefahr sind die eigenen Mandanten: Wenn sie überführt werden, weil sie Unterlagen rumliegen ließen oder weil ehemals Vertraute sie anzeigten, wird’s für die Berater brenzlig. Laut Gesetz darf ein Hinterzieher als Zeuge gegen seinen Helfer aussagen, sobald er selbst verurteilt ist. Schmidt erinnert sich an einen Fall, in dem beide Gerichtsverfahren direkt hintereinander angesetzt waren. „Der frisch verurteilte Steuerhinterzieher hatte sich im Gerichtssaal noch nicht auf dem Absatz umgedreht, da wurde er schon wieder als Zeuge gerufen.“ Und der Anwalt wegen Beihilfe verurteilt.

Umgekehrt gilt aber auch: Helfer sind oft die größte Gefahr für ihre Kunden. Schließlich haben sie umfassende Vollmacht über deren Vermögen – und der Kunde braucht sie meist auch, wenn er sein Geld wieder aus Scheinfirmen abziehen will. Die Anwälte haben damit ein Druckmittel, wenn es Streit um den Verbleib von Teilbeträgen oder die Gebührenabrechnung geben sollte. Wehrt der Kunde sich hartnäckig, ist manch einem Verwalter jedes Mittel recht: Man werde beim Finanzamt eine „Anzeige wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung erstatten“, schrieb unlängst der Anwalt eines Schweizer Instituts einem Millionär.

So werden aus Steuerbetrügern oft selbst Betrogene.

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