
Arbeitnehmer dürfen für jeden zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zurückgelegten Kilometer 30 Cent absetzen. Das gilt sowohl für Pendler, die mit dem eigenen Auto fahren, als auch für jene, die Busse und Bahnen nutzen. Grundsätzlich ist dabei die kürzeste Route Maßstab für die Zahl der abzugsfähigen Kilometer. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Jetzt entschied der Bundesfinanzhof, dass auch längere Routen infrage kommen, wenn sie dem Arbeitnehmer Zeit ersparen, weil der Verkehr auf dieser Strecke schneller fließt (VI R 19/11).
Quelle: dpaSteueränderungen 2012
Kein Jahr ohne Gesetzesnovellen im Steuerrecht. Die neuen Steuerregeln des Jahres 2012 mit dne wichtigsten Änderungen für Eltern, Vermieter, Pendler.
Quelle: APKinderbetreuung:
Eltern müssen künftig nicht mehr aufwändig nachweisen, dass die Betreuung wirklich notwendig ist. Die Anlage "Kind" der Steuererklärung lässt sich deshalb deutlich schneller ausfüllen. Wie bisher dürfen Eltern zwei Drittel der Betreuungskosten von der Steuer absetzen (maximal 4000 Euro pro Jahr).
Quelle: APKinderfreibetrag:
Wenn volljährige Kinder mehr als 8.004 Euro im Jahr verdienen, entfiel bislang der Anspruch der Eltern auf Kindergeld und Kinderfreibetrag. Das ändert sich: Von 2012 an können Azubis oder Studenten mit Nebenjobso viel verdienen, wie sie wollen. Einschränkungen greifen erst, wenn sie nach der ersten noch eine zweite Ausbildung absolvieren.
Quelle: gmsVermietung an Verwandte:
Immobilienbesitzer, die an Angehörige vermieten, müssen künftig mindestens 66 Prozent der "ortsüblichen Miete" kassieren. Wer die Grenze unterschreitet, darf Zinsen, Reparatur- und Renovierungskosten nicht voll von der Steuer absetzen. Bislang gewährte der Fiskus bereits ab 56 Prozent die volle Absetzbarkeit. Dafür mussten Vermieter aber nachweisen, dass sie mit dem Mietverhältnis einen Gewinn erzielen. Diese Pflicht fällt nun weg.
Quelle: dpaFahrten zur Arbeit:
Wer manchmal mit dem Auto und manchmal mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, konnte bislang frei entscheiden, ob er an den Bus- und Bahntagen die Ticketkosten oder ebenfalls die Pendlerpauschale von 0,30 Cent pro Kilometer ansetzt. Künftig müssen sich Pendler entscheiden: Entweder sie machen für alle Fahrten die Pauschale geltend, oder sie setzen nur die Ticketkosten ab. In vielen Fällen sinkt dadurch der Steuervorteil.
Quelle: dapdHöhere Pauschale:
Rückwirkend zum 1. Januar 2011 steigt die "Werbungskostenpauschale" von 920 auf 1000 Euro. Diesen Betrag zieht das Finanzamt von den Einkünften ab, ohne dass Arbeitnehmer ihre Ausgaben für Fachliteratur, Arbeitsmittel oder Berufskleidung einzeln nachweisen müssen.
Quelle: APNKostenlose Antworten:
Wer eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt haben will, muss dafür zwischen 25 und 91.456 Euro zahlen. Demnächst sind Auskünfte bis zu einem Gegenstandswert von 10.000 Euro aber gratis. Der Gegenstandswert ist - vereinfacht gesagt - der drohende Steuernachteil (also die Differenz zwischen der Steuerlast bei positiver und der Steuerlast bei negativer Auskunft).
Steueränderungen 2012
Kein Jahr ohne Gesetzesnovellen im Steuerrecht. Die neuen Steuerregeln des Jahres 2012 mit dne wichtigsten Änderungen für Eltern, Vermieter, Pendler.
Klage vor dem Bundesfinanzhof
Im vom BFH entschiedenen Fall hatte ein Angestellter einer Versicherung für das Steuerjahr 2006 insgesamt 4636,80 Euro an Fahrtkosten geltend gemacht. Das Finanzamt berücksichtigte jedoch nur 3696 Euro. Statt 69 Kilometer betrage der kürzeste Weg zur Arbeit nur 55 Kilometer, so das Finanzamt. Der Pendler klagte gegen den Entscheid. Sein Argument: Die von ihm genutzte Strecke sei zwar 14 Kilometer länger, aber deutlich schneller, weil er Staus meide. Aufgrund von Dauerbaustellen verlängere sich die Fahrzeit auf der 55 Kilometer langen Route um bis zu 30 Minuten.
Der BFH gab dem Versicherungsangestellten recht. Ob Arbeitnehmer mehr Kilometer geltend machen dürften, hänge vom Verhältnis zwischen Gesamtfahrzeit und der Zeitersparnis ab, so die Richter. Mindestens zehn Prozent Ersparnis seien erforderlich. Anders als andere Finanzgerichte bisher entschieden, sei eine pauschale Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten nicht notwendig.














