Steuertipps So drücken Selbstständige ihre Steuerlast

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Familienangehörige einsetzen


Bei Personengesellschaften wie einer GbR, der OHG oder einer KG können Familienmitglieder ebenfalls für Steuervorteile sorgen. Gibt es beispielsweise volljährige Kinder mit eigenem Einkommen, gilt für diese eine Steuerbefreiung bis zum steuerlichen Grundfreibetrag von aktuell 8354 Euro für das Steuerjahr (2013: 8130 Euro). Der Unternehmer kann seinem Kind also ein Gehalt bis zu dieser Höhe zahlen und somit seine Gewinne mindern – was wiederum die Steuerlast senkt.

„Es gibt auch Modelle, bei denen die Kinder zu Mitgesellschaftern werden, also zu Unternehmern“, erläutert Kimmerle. „Für die Familie insgesamt sinken die Abgaben an den Fiskus.“ Das gleiche Prinzip kommt zum Einsatz, wenn die Kinder einen Minijob beim Unternehmer-Vater erhalten und für das Einkommen bis zur Höhe von 450 Euro pro Monat nur pauschal 30 Prozent Sozialversicherungsbeiträge dafür zu zahlen sind. „Für den Unternehmer lohnt sich das aber nur, wenn sein individueller Steuersatz über den 30 Prozent für die Lohnnebenkosten liegt“, relativiert Kimmerle.

Die meisten Selbstständigen lassen einen Steuerberater die Steuererklärung oder gleich die gesamte Buchführung erstellen. Wer die verschiedenen Möglichkeiten zur Steuersenkung schon vorher im Kopf hat, kann gezielt die steuerlichen Auswirkungen von Anschaffungen oder Investitionen vorab besprechen.

Das Beste daran: Die Kosten für den Steuerberater lassen sich wie jede betrieblich genutzte Dienstleistung zu den Betriebsausgaben rechnen – was wiederum den zu versteuernden Betriebsgewinn senkt.

Allerdings sollten Selbstständige, die ihren Betriebsgewinn regelmäßig klein rechnen, nicht übertreiben. Denn vermisst das Finanzamt bei der ausgeübten Selbstständigkeit die Absicht, auf Dauer Gewinne zu erzielen, sind die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten verloren.

Das Finanzamt geht dann davon aus, dass es sich bei dem betriebenen Geschäft um Liebhaberei handelt - und da endet der Steuersparspaß.

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