Steuertipps So drücken Selbstständige ihre Steuerlast

Viele Selbstständige verdienen weniger als der durchschnittliche Angestellte. Umso wichtiger, dass sie ihre Steuerlast optimieren. Und so geht es.

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Für Selbstständige lohnt sich die Mühe der Steuererklärung meist besonders Quelle: imago / jochen tack

Die Zahl der Selbstständigen in Deutschland wächst seit mehr als zwei Jahrzehnten. Derzeit sind von den mehr als 41 Millionen Erwerbstätigen rund zwölf Prozent selbstständig. Vor allem die Zahl der Solo-Unternehmer ohne eigene Beschäftigte ist überproportional gestiegen, sie stellen 57 Prozent aller Selbstständigen hierzulande. Nach Angaben des Wirtschaftsforschungsinstituts DIW in Berlin stieg ihre Anzahl zwischen dem Jahr 2000 und 2011 um 40 Prozent.

Gut ein Drittel der Freiberufler lebt von einem Stundenlohn unterhalb von 8,50 Euro. Daher ist es überlebenswichtig, bei der Steuererklärung das Maximum herauszuholen.

Heißt konkret: Idealerweise muss der Unternehmer gar keine Steuern zahlen. Das geht aber nur, wenn der Selbstständige der ausgewiesene Gewinn so gering wie möglich ist. Am Ende bleibt dann womöglich ein Gewinn von Null oder sogar ein Verlust.

Angestellte blicken häufig neidisch auf die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. „Ein Selbstständiger hat ganz andere Freiheiten als ein Arbeitnehmer“, sagt Steuerberater Alexander Kimmerle, Leiter der Kanzlei Ecovis in Kempten. „Er hat zum Beispiel Spielräume bei der Entscheidung, ob der angeschaffte Computer in das Betriebsvermögen aufgenommen und abgeschrieben wird oder nicht.“

Nur wenn er zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, gehört er zum Betriebsvermögen und wirkt steuermindernd. „Bei einem Nutzungsanteil zwischen zehn und 50 Prozent hat er die Wahl zwischen Betriebs- und Privatvermögen. Wird der Computer aber zu weniger als zehn Prozent betrieblich genutzt, gehört er in das Privatvermögen“, präzisiert Kimmerle.

Das Beispiel zeigt: Es gibt viele Varianten, Ausgaben steuerlich einzuordnen. Viele davon sind von Umsatz, Gewinn und Vermögen des Unternehmens abhängig. Und: Je nach Betriebsgröße gelten unterschiedliche Anforderungen an die Steuererklärung - und verschiedene Steuerregeln.

Die besten Tricks für die Steuererklärung


Erst ab einem Umsatz von 17.500 Euro im Jahr besteht die Pflicht, Umsatzsteuer auszuweisen. Und damit sind Vor- und Nachteile verbunden. Wer umsatzsteuerpflichtig ist, kann sich für Betriebsausgaben bezahlte Mehrwertsteuer vom Finanzamt erstatten lassen. Dafür muss er aber die Umsatzsteuer in seinen Rechnungen ebenfalls ausweisen - und seine Umsatzsteuereinnahmen und -ausgaben vierteljährlich oder sogar monatlich dem Finanzamt melden.

Der Verzicht auf die Umsatzsteuererklärung ist aber gerade für Existenzgründer und junge Unternehmen ein Nachteil. Denn in der Frühphase eines Unternehmens wird oft mehr Umsatzsteuer gezahlt als eingenommen. Wer sich trotzdem für die Umsatzsteuerpflicht entscheidet, kann womöglich seine Belastung senken. Dafür muss er aber mehr Bürokratie und Buchhaltung in Kauf nehmen.

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