Am einfachsten sind Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter, kurz GWG. Anschaffungen bis 410 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, die nicht verbraucht, sondern nach und nach im Betrieb abgenutzt werden, können Unternehmer gleich im Jahr des Kaufs komplett abschreiben – selbst wenn sie sie mehrere Jahre nutzen.
Ebenfalls möglich ist der sogenannte Investitionsabzugsbetrag (IAB). Im Grunde handelt es sich um eine gewinnmindernde Rücklage. „Dabei kann der Unternehmer eine zukünftige Investition in den kommenden drei Jahren schon jetzt steuermindernd verbuchen – und zwar bis zu 40 Prozent der Gesamtausgaben“, erläutert Kimmerle. Dieser Betrag lässt sich auf drei Jahre verteilen.
Allerdings muss die Investition spätestens nach drei Jahren auch erfolgen – sonst verlangt das Finanzamt die Steuerersparnis mit sechs Prozent Zinsen zurück. Letztlich erhöht die Auflösung der Rücklage dann den Betriebsgewinn – und zwar rückwirkend bis zum Jahr ihrer Bildung. Dann droht eine üppige Steuernachzahlung.
Zusätzlich ist auch eine Sonderabschreibung für eine getätigte Investition in Höhe von 20 Prozent der Gesamtausgaben möglich – im Jahr der Anschaffung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren. „Diese Möglichkeiten erhalten Unternehmen mit einem Betriebsvermögen von bis zu 235.000 Euro“, erläutert Kimmerle. „Damit sind die Sonderabschreibung und der Investitionsabzugsbetrag vor allem eine Unterstützung für Existenzgründer sowie kleinere und mittlere Unternehmen.“
Darüber hinaus wirken sich auch Rücklagen und Rückstellungen für Ausgaben in der Zukunft gewinnmindernd aus. So lassen sich etwa Rücklagen zur Übertragung stiller Reserven (die sogenannte Reinvestitionsrücklage) oder auch eine Rückstellung für Instandsetzungsmaßnahmen bilden. Diese Möglichkeit haben aber nur Selbstständige, die ihre Buchführung in Form einer Bilanz vornehmen.
Oft vergessen Selbstständige laut Steuerberater Kimmerle, ihre private Altersvorsorge steuermindernd einzusetzen. Mit einer Rürup-Rente können sie auch kurzfristig die Steuerlast drücken und gleichzeitig etwas für ihre Rente tun. „Das praktische an der Rürup-Rente für Selbständige ist die Möglichkeit, auch Einmalzahlungen zu leisten. Bis zu 40.000 Euro können Selbstständige für Vorsorgeaufwendungen im Jahr geltend machen.“
Für das Steuerjahr 2013 dürfen Unternehmer 76 Prozent der Einzahlungen als Betriebsausgaben geltend machen. Der Anteil steigt bis zum Jahr 2025 jährlich um zwei Prozentpunkte, bis letztlich 100 Prozent steuerwirksam sind. Dafür ist die Auszahlung der Rürup-Rente voll einkommensteuerpflichtig.