Steuertipps und -tricks So schaffen Sie die maximale Steuerrückzahlung

Für die meisten ist sie lästige Pflicht, für manche sportliche Herausforderung: die Steuererklärung. Mit unseren Steuertipps können sich Arbeitnehmer, Familien, Anleger, Studenten, Vermieter und Rentner viel Geld zurückholen. Sie profitieren dabei von neuen Regeln und aussichtsreichen, noch nicht entschiedenen Steuerzahlerklagen.

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Wo Unternehmen und Bürger die höchsten Steuern zahlen
Platz 10: KolumbienDie gesamte Steuerrate liegt in diesem südamerikanischen Land bei 74,4 Prozent. Die Studie von PricewaterhouseCoopers zählt zur gesamten Steuerrate: Steuern auf Unternehmensgewinne, Arbeit, Sozialabgaben und andere Abgaben, sowie andere Steuern. Quelle: PWC, Doing Business database Quelle: Reuters
Platz 9: PalauRein landschaftlich könnte dies ein Steuerparadies sein. Doch insgesamt 75,7 Prozent werden auf dem pazifischen Inselstaat erhoben. Für die Region ist das außergewöhnlich: Das pazifische Asien erhebt Steuern in der Regel unterhalb des Weltdurchschnitts. Der liegt bei 44,7 Prozent. Quelle: Creative Commons-Lizenz
Platz 8: BolivienDas Andenland erhebt Steuern in Höhe von insgesamt 83,4 Prozent. Südamerika ist nach wie vor die Region der Welt, wo Steuerzahler und Unternehmen am meisten Zeit investieren müssen, um die Zahlung an den Fiskus vorzubereiten: durchschnittlich 619 Stunden im Jahr (Global: 216 Stunden) Eine Vielzahl an undurchsichtigen Regeln und ständige Änderungen durch den Gesetzgeber machen das Zahlen von Steuern zu einer zeitaufwändigen Aufgabe. Quelle: Reuters
Platz 7: TadschikistanBürger und Unternehmen werden hier mit Steuern in Höhe von 84,5 Prozent belastet. Quelle: Creative Commons-Lizenz
Platz 6: EritreaDas afrikanische Land liegt gleich auf mit Tadschikistan: insgesamt zahlen Firmen und Bürger hier 84,5 Prozent Steuern. Quelle: Creative Commons-Lizenz
Platz 5: UzbeksitanDie gesamte Steuerlast liegt hier bei 98,5 Prozent. Quelle: Creative Commons-Lizenz
Platz 4: ArgentinienDas Land erhebt Steuern in Höhe von insgesamt 108,3 Prozent.

Manchmal hilft Marc Kürten sogar dem Eheglück auf die Sprünge. So verschaffte der Berater der Vereinigten Lohnsteuerhilfe in Düsseldorf einem Regionalleiter einer Einzelhandelskette nicht nur eine Steuererstattung von 4000 Euro. Er sorgte auch noch für ein Treffen vor dem Traualtar. Denn die 35-jährige Freundin wollte jenem Regionalleiter erst dann ihr Ja-Wort geben, wenn dieser sich wenigstens einmal darum bemühe, vom Fiskus Geld zurückzuholen – bis dahin hatte der junge Mann dem Finanzamt blind vertraut.

Kürten berät in seinem Büro am Düsseldorfer Rheinufer die unterschiedlichsten Menschen, Groß- wie Geringverdiener, Rentner und Studenten, Arbeitnehmer wie Arbeitslose. Für 34 bis 310 Euro Mitgliedsbeitrag pro Jahr betreut er 700 Kunden, hilft ihnen in steuerlichen Fragen und übernimmt für sie die Steuererklärung. Eines haben die meisten Neukunden gemeinsam: „Sie werfen viel Geld zum Fenster raus, weil sie mögliche Steuervorteile nicht kennen und Belege nicht aufheben“, sagt Kürten. Dabei geht es um hohe Summen. Nach allen Abzügen kassierte der Staat nach jüngsten Zahlen (für das Jahr 2008) 199 Milliarden Euro Einkommensteuer, oder 7500 Euro pro Steuerpflichtigen.

Um die eigenen Einnahmen zu steigern, müssen sich Steuererklärer jedes Jahr auf den neuesten Stand bringen. So auch jetzt. Wer eine Steuererklärung für 2012 abgeben muss, hat nur noch bis Ende Mai Zeit. Mehr Zeit bleibt, wenn Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützen – dann gilt als Abgabefrist erst Ende 2013.

Die WirtschaftsWoche hat die wichtigsten Steueränderungen und besten Steuertipps für das Jahr 2012 zusammengestellt. Außerdem erfahren Steuerzahler, welche anhängigen Klagen für sie interessant sind und wie sie von positiven Urteilen profitieren.

Serie Wohnungsmarkt

Arbeitnehmer: Werbungskosten, Arbeitszimmer

Pauschal berücksichtigt der Fiskus bei Arbeitnehmern Werbungskosten von 1000 Euro. Haben die Arbeitnehmer tatsächlich mehr ausgegeben, müssen sie diese Kosten belegen. Streit gibt es dabei oft um das heimische Arbeitszimmer. Mittlerweile beteiligt sich der Fiskus an den Kosten nur in Ausnahmefällen. Die vollen Kosten dürfen Steuerzahler nur absetzen, wenn ihr Heim-Arbeitszimmer den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit bildet. Das gilt für Heimarbeiter oder angestellte Freiberufler, die ausschließlich von zu Hause arbeiten.

Kosten von maximal 1250 Euro pro Arbeitszimmer dürfen all jene Arbeitnehmer in die Steuererklärung eintragen, denen der Arbeitgeber keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Vor allem Lehrer, die in der Schule keinen Arbeitsplatz für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts haben, können davon profitieren. Auch wenn die Anforderungen nur während eines Teils des Jahres erfüllt sind, ist ein Abzug von maximal 1250 Euro möglich. Teilen sich zwei Personen ein Arbeitszimmer, können sie aber jeweils nur die anteilige Höchstsumme absetzen, also 625 Euro.

Ein Lehrerpaar hat dagegen erfolglos geklagt. Die Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) läuft (VI R 53/12). Unklar ist auch, ob Arbeitnehmer die Kosten absetzen können, wenn sie laut Vertrag an mehreren Tagen pro Woche zu Hause arbeiten und ihnen an diesen Tagen kein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber zur Verfügung steht. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz sprach einem Beamten dann sogar einen unbegrenzten Kostenabzug zu (4 K 1270/09). Jetzt ist der BFH am Zug (VI R 40/12).

Große Steuervorteile haben alle, die an ihrem Arbeitsort einen zweiten Haushalt führen. Sie können die Kosten der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen. Dazu zählen Ausgaben für Umzug, Miete und Heimfahrten. Allerdings streiten Arbeitnehmer und Fiskus häufig darüber, ob es sich wirklich um eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung handelt. Nötig ist dafür, dass der Arbeitnehmer am Wohnort einen eigenen Hausstand unterhält, an dem er sich finanziell oder persönlich beteiligt, und am Arbeitsort eine Zweitwohnung hat.

Tipps zur Zweitwohnung

Arbeitnehmer

Was Steuerzahler besser wissen sollten
BundeswehrNoch sind Wehrsold und Dienstgeld für freiwillig Wehrdienstleistende steuerfrei. Auch Reservisten müssen ihre Bezüge nicht mehr versteuern. Aber die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, nachdem künftig Steuern auf Zuschläge, besondere Zuwendungen, unentgeltliche Unterkünfte und Verpflegung erhoben werden. Sold und medizinische Versorgung sollen steuerfrei bleiben. Gezahlte Taschengelder und andere Zahlungen in den freiwilligen zivilen Diensten, vor allem im Jugendfreiwilligendienst, sind wohl auch weiterhin von der Steuer befreit sein. Allerdings soll die neue Steuerpflicht auf Zuschläge und Extrazahlungen nur für neue Soldaten gelten. Wer vor dem Jahreswechsel seinen Wehrdienst angetreten hat, bleibt komplett steuerfrei. Wer erst 2013 seinen Dienst angetreten hat, kann sich über den Jahressteuerausgleich zu viel bezahlte Steuern zurückholen. Steuerfrei bleibt in jedem Fall der Grundfreibetrag von 8130 Euro im Jahr – besser bekannt als Existenzminimum. Die Summe erreichen jedoch die wenigsten freiwilligen Wehrdienstleistenden. Quelle: dapd
ElektroautoElektroautos im Förderprogramm: Die Kfz-Steuer für die Stromer entfällt nun für zehn statt wie bisher für fünf Jahre. Und wer ein Elektroauto mit Brennstoffzelle als Dienstwagen überlassen bekommt und somit den geldwerten Vorteil versteuern muss, darf die teure Brennstoffzelle aus dem Listenpreis herausrechnen. Dann fällt die pauschale Versteuerung nach der Ein-Prozent-Regel günstiger aus. Danach muss der Arbeitnehmer jährlich ein Prozent des Listenpreises seines Dienstwagens wie sein sonstiges Einkommen versteuern. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort kommen noch 0,03 Prozent vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs je Entfernungskilometer hinzu. Quelle: dpa
Oldtimer als DienstwagenIn der eskalierenden Finanzkrise stürzten sich viele Sparer auf Sachwerte. So boomte auch der Markt für Oldtimer. Das brachte manchen Firmenchef oder Selbständigen auf die Idee, das edle Gefährt auch als Dienstwagen zu nutzen. Der Clou: zu versteuern ist der Dienstwagen-Vorteil nach der Ein-Prozent-Regel, das heißt, ein Prozent des Fahrzeug-Listenpreises zählt monatlich als steuerrelevantes Einkommen. Da die Listenpreise der alten Schätzchen jedoch nach heutigen Maßstäben sehr niedrig sind und der tatsächliche Verkaufswert des Oldtimers für die Steuerbehörden keine Rolle spielt, ist die Steuerbelastung im Vergleich zu modernen Autos sehr niedrig. Quelle: Presse
Smartphones, Notebooks und Co.Wer vom Chef Smartphone, Notebook oder Tablet-Computer zur beruflichen und privaten Nutzung überlassen bekommt, muss keine Steuern und Sozialabgaben auf die geliehenen Arbeitsmittel zahlen. Sind die Geräte jedoch ein Geschenk an den Arbeitnehmer, fallen 25 Prozent Steuern auf den Kaufpreis an. Quelle: REUTERS
EhrenamtIm laufenden Jahr können ehrenamtliche Helfer in Vereinen und Organisationen 220 Euro mehr Aufwandsentschädigung erhalten, ohne steuerpflichtig zu werden. Insgesamt dürfen sie steuerfrei 720 Euro im Jahr für ihr Ehrenamt erhalten. Für Rettungssanitäter und ähnliche Ehrenamtliche steigt die abgabenfreie Grenze um 300 Euro auf 2400 Euro im Jahr. Auch für Vereine kann es sich daher lohnen, die Aufwandsentschädigungen anzupassen, wenn ein Teil der Bezahlung als Minijob erfolgt. Je besser sie das steuerfreie Maximum für Entschädigungen nutzen, umso geringer ist ihr Steueranteil für die Minijob-Bezahlung. Quelle: Fotolia
Steuererklärungen von RentnernDerzeit machen die Finanzbehörden Jagd auf Ruheständler, die zwar steuerpflichtig sind, aber keine Steuererklärung abgegeben haben. Durch Datenabgleich mit der Rentenversicherung kommen die Ämter den Säumigen auf die Schliche, bereits 100.000 Rentner in Nordrhein-Westfalen haben deswegen Post vom Finanzamt erhalten. Es handle sich um Rentner, die bisher steuerlich nicht geführt wurden, bei denen ein Abgleich mit Daten der Rentenversicherungen aber ergab, dass sie eine Steuererklärung hätten abgeben müssen, berichtete die "Rheinische Post" unter Berufung auf das Düsseldorfer Finanzministerium. Deshalb müssen die betroffenen Rentner jetzt nachträglich eine Steuererklärung abgeben. Wer 2013 in Rente geht, muss einen größeren Teil seiner Rentenbezüge versteuern. Durch das Alterseinkünftegesetz aus dem Jahr 2004 steigt Jahr für Jahr der zu versteuernde Rentenanteil, bis 2040 100 Prozent der Rente zu versteuern sind. Wenn keine weiteren Einkünfte dazu kommen, bleiben diese Rentenbeträge im Monat steuerfrei:Steuerjahr 2012: Jahresfreibetrag 15.770 Euro, entspricht monatlich 1308 EuroSteuerjahr 2013: Jahresfreibetrag 15.190 Euro; entspricht monatlich 1260 Euro Quelle: dpa
Steuerveranlagung von EhepaarenEhepaare müssen sich entscheiden, ob sie ihre Steuerschuld gemeinsam oder getrennt tragen wollen. Bei gemeinsamer Veranlagung werden Einnahmen und Ausgaben quasi in einen Topf geworfen und nach der Splitting-Tabelle gemeinsam versteuert. Paare, bei denen jeder Ehepartner seine eigene Steuererklärung abgeben möchte, kann für das Vorjahr nur noch eine Einzelveranlagung wählen. Dann können Kosten wie etwa Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen nicht mehr einem der Partner beliebig zugeordnet werden. Lediglich der Ehepartner, der diese Kosten getragen hat, darf sie auch absetzen. Allerdings können die Ehegatten beantragen, die Kosten hälftig auf beide Partner aufzuteilen. Zudem entfällt ab dem 1. Januar 2013 die Möglichkeit der "besonderen Veranlagung" im Hochzeitsjahr. Bei der besonderen Veranlagung wurden die Ehegatten so behandelt, als wären sie nicht miteinander verheiratet. f Quelle: dpa

Arbeitnehmer: Fahrtkosten, Dienstwagen

Arbeitnehmer ohne Zweitwohnung, aber mit größerer Entfernung zur Arbeit, profitieren von der Berücksichtigung ihrer Fahrtkosten, etwa über die Entfernungspauschale. Generell gilt: Steuerzahler dürfen für ihre Wege zur Arbeit und pro Tag 30 Cent je Kilometer der einfachen Entfernung absetzen. Der Abzug ist prinzipiell auf 4500 Euro im Jahr begrenzt. Nur Arbeitnehmer, die mit einem Auto zur Arbeit pendeln, dürfen bei entsprechend großer Entfernung mehr eintragen.

US-Metropole Philadelphia führt Limo-Steuer ein
Limo-SteuerWer in der US-Metropole Philadelphia künftig ein zuckerhaltiges Getränkt kauft, muss demnächst einige Cent draufzahlen. Der Stadtrat von Philadelphia verabschiedete am 16. Juni 2016 eine Sondersteuer von etwa 50 Cent pro Liter Limonade. Damit will die Stadt gerade Kindern und Jugendlichen mehr Gesundheitsbewusstsein vermitteln. Eine Sondersteuer für zuckerhaltige Limos gibt es in den USA nur in Berkeley in Kalifornien. Die Steuer in Philadelphia gilt für Limonaden, Sportgetränke, aromatisiertes Wasser und vorgesüßte Tee- und Kaffeegetränke. Nicht betroffen sind Milchgetränke und Fruchtsäfte. Die Steuer soll ab Anfang 2017 erhoben werden. Quelle: dpa
Red-Bull-Steuer In Frankreich sollte es künftig eine sogenannte Red-Bull-Steuer geben. Die Abgeordneten der Nationalversammlung stimmten im Oktober 2013 für einen Vorschlag, der die Einführung einer saftigen Abgabe auf Energy Drinks vorsieht. Sie sollte eine 0,25-Liter-Dose um rund 25 Cent teurer machen und Schätzungen zufolge rund 60 Millionen Euro pro Jahr in die Staatskasse spülen. Begründet wurde das Steuerprojekt mit Gesundheitsrisiken, die von diesen Getränken ausgehen könnten. Doch aus dem Projekt wurde nichts: Bereits ein Jahr später kippte das französische Verfassungsgericht die Idee mit der Begründung, der „Aufschlag für Energy Drinks sei derzeit nicht verfassungskonform“. Quelle: REUTERS
Cola-SteuerSchlechte Ernährung und mangelnde Bewegung haben dazu geführt, dass es mittlerweile in Mexiko prozentual mehr Übergewichtige gibt als in den USA. 70 Prozent der Erwachsenen sowie 30 Prozent der Kinder und Jugendlichen gelten als zu schwer. Fast jeder zehnte erwachsene Mexikaner leidet an Diabetes. Mit einem jährlichen Pro-Kopf-Verbrauch von 140 Litern liegen die Mexikaner beim Konsum von Softdrinks an zweiter Stelle hinter den Vereinigten Staaten, wie aus den jüngsten Erhebungen der US-Universität Yale und von Industrieverbänden hervorgeht. Die Folge: Die mexikanische Regierung führte eine sogenannte Cola-Steuer von einem Peso (sechs Cent) pro Liter ein, ungefähr zehn Prozent des Preises – mit positivem Erfolg: Ein Jahr nach Einführung der Steuer war der Verkauf von mit Zucker gesüßten Getränken um zwölf Prozent gesunken. Quelle: AP
Nutella-SteuerDie Nuss-Nougat-Creme geht es in Frankreich an den Kragen: Dort werden Schokoriegel und Schokocremes teurer. Der Senat in Paris hatte sich für höhere Steuern auf Grundstoffe des beliebten Brotaufstrichs ausgesprochen. Trotz massenhafter Unterstützung für die süße Creme verabschiedeten die Senatoren Regelungen, mit denen die Steuern auf Palmöl und andere pflanzliche Öle verdreifacht werden sollen. Damit wollen sie Fettleibigkeit bekämpfen. Die „Nutella-Steuer“ würde alle Nahrungsmittel, die solche Öle enthalten, betreffen. Doch nach Protesten aus Anbauländern hat die französische Nationalversammlung ihre Pläne für eine Sonderabgabe auf Palmöl deutlich abgeschwächt. Die Abgeordneten stimmten im März 2016 für eine Nutella-Steuer in Höhe von 30 Euro pro Tonne Palmöl im Jahr 2017. Bis 2020 soll diese Abgabe auf 90 Euro pro Tonne steigen. Quelle: dpa
Fett-Steuer In Dänemark gab es vom 1. Oktober 2011 bis zum 31. Dezember 2012 die sogenannte Fett-Steuer. Nach nur einem Jahr wurde diese allerdings wieder abgeschafft. Die Steuer galt für alle Lebensmittel mit einem Anteil von 2,3 Prozent an gesättigten Fettsäuren – zum Beispiel für Butter, Milch, Fleisch und Pizzen. Pro Kilogramm gesättigter Fettsäuren wurden 16 Kronen (2,15 Euro) fällig. Damit wurde ein Paket Butter um 2,60 Kronen und ein Kilo Schweinehackfleisch um 1,30 Kronen teurer. Die Maßnahme sollte die Bevölkerung davon abhalten, zu viel der als ungesund geltenden Fette zu essen. Allerdings hatte sie der Wirtschaft mehr geschadet als der Gesundheit genutzt und wurde daher schnell gekippt. Quelle: dpa
Limousinen-SteuerSeit 2009 erhebt der US-Bundesstaat New York eine erhöhte Steuer auf bestimmte Transport-Services, unter anderem eine Limousinen-Steuer. Normale Taxifahrten sind von der Steuer ausgenommen. Quelle: AP
Automatenobst-SteuerKalifornien möchte sein gesundheitsbewusstes Image pflegen. Deshalb ist frisches Obst von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Mit einer Ausnahme: Wenn es am Automaten gekauft wird, besteuert es der Bundesstaat mit satten 33 Prozent. Quelle: AP

Eine Änderung gibt es für alle, die sowohl ein Auto als auch Bus und Bahn für ihre Wege zur Arbeit nutzen. Bisher konnten sie dabei für den jeweiligen Zeitraum oder die Wegstrecke die Kosten des tatsächlich genutzten Verkehrsmittels ansetzen. Jetzt können sie nur entweder die Entfernungspauschale für die volle Wegstrecke und alle Arbeitstage oder aber die Summe der nachgewiesenen Fahrkartenpreise geltend machen. Beispiel: Kommt ein Arbeitnehmer mit der Pauschale auf Fahrtkosten von 1000 Euro im Jahr, hat aber allein für Bahntickets 1200 Euro gezahlt, berücksichtigt das Finanzamt nur die 1200 Euro. Zusätzliche Pkw-Kosten fallen unter den Tisch. Haben ihn die Tickets nur 600 Euro gekostet, kann er pauschal 1000 Euro absetzen.

Stellt der Arbeitgeber Mitarbeitern einen Dienstwagen, den diese auch privat nutzen dürfen, fällt dafür Steuer an. Gutverdiener bekommen oft teure Wagen. „Anfangs freuen die sich“, sagt Kürten vom Lohnsteuerhilfeverein. „Viele werden später aber von der hohen Steuerlast überrascht.“ Entweder muss der Arbeitnehmer pauschal ein Prozent des Brutto-Listenneupreises pro Monat versteuern. Führt er dagegen ein Fahrtenbuch, fällt die Steuer nur auf den privaten Anteil der tatsächlichen Fahrzeugkosten (samt Abschreibung) an.

Tipp zu Fahrtkosten

Arbeitnehmer: Telefon- und Internet-Anschluss

Nutzen Arbeitnehmer ihren Telefon- und Internet-Anschluss auch beruflich, bekommen die Kosten aber nicht erstattet, können sie das Finanzamt beteiligen. Akzeptiert werden nicht nur die laufenden Kosten, etwa für Telefongespräche, sondern anteilig auch Grundgebühren für den Anschluss. „Grundsätzlich ist ein Einzelnachweis nötig“, sagt Alexander Kimmerle, Steuerberater bei Ecovis in Kempten.

Tipp zu Telefon- und Internetkosten

Arbeitnehmer: Umzugskosten

Wer beruflich umziehen muss, sollte bei der Steuererklärung an die Umzugskosten denken. Ohne Beleg akzeptiert der Fiskus für Inlandsumzüge bis Ende Februar 2012 für ledige Arbeitnehmer pauschal 657 Euro, für Verheiratete 1314 Euro und für jede weitere Person 289 Euro. Für spätere Umzüge im Jahr 2012 sind die Pauschalen gestiegen (Ledige: 679 Euro, Verheiratete: 1357 Euro, weitere Personen: je 299 Euro). War dies der zweite beruflich veranlasste Umzug binnen fünf Jahren, erhöhen sich die Pauschalen um 50 Prozent.

Familien und Studenten

Wie sich die Steuern 2013 verändern
Aufbewahrungsfristen: Für Unternehmen soll es eine weitere Steuervereinfachung gebe – einige Aktenordner können bald aussortiert werden. Künftig müssen Firmen Rechnungen und Belege nicht mehr zehn Jahre aufbewahren. Von 2013 an gilt eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren und ab 2015 von dann dauerhaft sieben Jahren. Nach Angaben der Koalition kann sich der Aufwand für die Unternehmen damit um bis zu 2,5 Milliarden Euro reduzieren. Quelle: dpa
„Goldfinger“: Die schwarz-gelbe Koalition geht gegen ein Steuersparmodell vor, mit dem Top-Verdiener mit Goldanlagen den Fiskus zunehmend austricksen. Dabei werden Rohstoffe oder Edelmetalle über Auslandsgesellschaften gekauft, was zunächst zu Verlusten führt und die Steuerlast senkt. Quelle: dpa
„Goldfinger“: Werden die Metalle später verkauft, entstehen zwar Gewinne. Diese wirken sich aber bei Top-Verdienern wegen der Doppelbesteuerungsabkommen nicht auf die Besteuerung in Deutschland aus. Die Einnahmeausfälle für den Staat summieren sich Schätzungen zufolge auf jährlich 700 Millionen Euro – aufgrund der zweifelhaften Legalität wurde der Steuertrick nach dem James-Bond-Bösewicht benannt, der seine Opfer in Gold hüllte. Quelle: dapd
Elektroautos: Teil des Gesetzespakets sind weitere Steueranreize für Elektroautos als Dienstwagen. Nach heutigem Recht muss ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Bei dieser Regelung gilt das Elektroauto wegen der höheren Anschaffungskosten finanziell aber als unattraktiv – doch das soll sich ändern. Quelle: dpa
Elektroautos: Denn Nutzer eines Strom-Firmenwagens hätten wegen des höheren Listenpreises einen weit größeren geldwerten Vorteil zu versteuern. Bei E-Fahrzeugen soll nun die sehr teure Batterie ausgeklammert werden; ihr Anteil am Wert des Fahrzeugs würde dann nicht mehr die Steuerlast erhöhen. Quelle: dpa
Private Bildungseinrichtungen: Umsatzsteuerfrei bleiben private Musik-, Tanz- und Ballettschulen. Ursprünglich sollten alle privaten Bildungseinrichtungen, die nicht der Berufsvorbereitung dienen, mit der Umsatzsteuer von 19 Prozent belegt werden. Die Neuregelungen zur Umsatzsteuerfreiheit von Bildungsleistungen sind insgesamt aus dem Regierungsentwurf herausgenommen worden. Dies betrifft auch gewerbliche Fortbildungsinstitute, die damit wie gehabt vorsteuerberechtigt bei der Umsatzsteuer sind. Quelle: dpa
Wehrsold: Nicht mehr Bestandteil der Gesetzespläne ist die ursprünglich vorgesehene Besteuerung des Wehrsolds. Die Bezüge von Reservisten bleiben steuerfrei. Beim freiwilligen Wehrdienst wird der Grundwehrsold freigestellt. Durch den steuerlichen Grundfreibetrag und Pauschalen werden auch darüber hinausgehende Bezüge weitgehend steuerlich verschont. Verzichtet wird aber auf das vorgesehene Kindergeld für Eltern freiwillig Dienender. Quelle: dapd

Familien: Betreuungskosten

Familien können die Betreuungskosten für ihre Kinder 2012 leichter von der Steuer absetzen. Erstmals spielt der Grund für die Betreuung keine Rolle mehr, sodass auch Steuerzahler ohne Erwerbstätigkeit das Finanzamt beteiligen können. Berücksichtigt werden bis zu 6000 Euro Kosten pro Kind, die zu zwei Dritteln als Sonderausgaben die steuerlichen Einkünfte drücken. Damit der Fiskus mitmacht, darf das Kind in der Regel noch keine 14 Jahre alt sein. Zu den Betreuungskosten zählen Ausgaben für Kindergarten/Tagesstätte, Tagesmutter oder Hort – ohne Beiträge für Verpflegung, Freizeitkurse oder Nachhilfeunterricht. Allerdings hat der BFH entschieden, dass die Kosten für spielerischen Fremdsprachenunterricht in einer Kita abziehbar sind, solange die „behütende Betreuung“ im Vordergrund steht (III R 29/11).

Tipps zu Betreuungskosten

Familien: Elterngeld

Haben Eltern nach der Geburt eines Kindes Elterngeld bekommen, können sie von ihren Werbungskosten als Arbeitnehmer eventuell doppelt profitieren. Möglich ist das, wenn die Werbungskosten über den 1000 Euro Pauschbetrag liegen. Der Hintergrund: Auf das Elterngeld selbst fällt keine Steuer an. Es wird jedoch bei der Berechnung des Steuersatzes, der dann auf das übrige Einkommen erhoben wird, mitgezählt (Progressionsvorbehalt). Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass dabei der Arbeitnehmerpauschbetrag von den Gesamteinkünften abgezogen werden muss, auch wenn bereits höhere, tatsächliche Werbungskosten bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt worden sind (12 K 6/11). Sonst würden Arbeitnehmer gegenüber Selbstständigen mit Elterngeld benachteiligt, da der Pauschbetrag bei ihnen im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt wird, obwohl sie ihre vollen Betriebsausgaben absetzen können.

Konkret heißt das, dass bei Arbeitnehmern mit höheren Werbungskosten, etwa 1100 Euro, bei der Berechnung des Steuersatzes sowohl die tatsächlichen Werbungskosten (1100 Euro) als auch der Pauschbetrag (1000 Euro) abgezogen werden müssten. Bislang ziehen die Finanzämter nur die tatsächlichen Kosten ab, denn die Revision beim BFH läuft noch (III R 61/12).

Tipp zum Elterngeld

Familien: Kindergeld, Krankenversicherung

Eltern, die für ihre volljährigen Kinder noch Kindergeld erhalten, etwa weil diese in Ausbildung oder Studium und jünger als 25 Jahre sind, müssen die Einkünfte der Kinder nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Seit Anfang 2012 zahlt die Familienkasse das Kindergeld unabhängig davon aus, wie viel das Kind verdient. Die frühere Einkommensgrenze von 8004 Euro entfällt.

Tipp zu Krankenkassenbeiträgen des Kindes

Studenten: Ausbildungskosten

Studenten und Azubis können ihre Ausgaben für Erststudium oder -ausbildung bis maximal 6000 Euro als Sonderausgaben ansetzen. Nur wenn Studium oder Ausbildung nach einer anderen, abgeschlossenen Berufsausbildung begonnen werden oder im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden, zum Beispiel bei der Bundeswehr, berücksichtigt das Finanzamt die Kosten als Werbungskosten. Der Unterschied: Verbleibt nach Abzug der Ausbildungskosten ein Verlust, führt dies nur bei Werbungskosten zu einem Verlustvortrag, der in späteren Jahren mit Einkünften verrechnet werden kann. Bei Sonderausgaben ist das nicht möglich. Da viele Auszubildende und Studenten wenig oder nichts verdienen, hilft ihnen der Ansatz als Sonderausgaben daher nicht. Eventuell ist das letzte Wort noch nicht gesprochen: Der Gesetzgeber und die Finanzgerichte streiten seit Jahren über die steuerliche Berücksichtigung der Ausbildungskosten. Nachdem der Bundesfinanzhof 2011 entschieden hatte, dass auch die Kosten eines Erststudiums zu den Werbungskosten zählen, änderte der Gesetzgeber rückwirkend das Steuerrecht und hebelte die Rechtsprechung aus. Nun ist eine Klage gegen die Änderung anhängig – allerdings mit geringen Erfolgsaussichten (BFH, VI R 8/12).

Tipps zu Ausbildungskosten

Rentner, Pensionäre und Anleger

Wo der Staat willkürlich abkassiert
Biersommeliers begutachten verschiedene Biere Quelle: dpa
Kaffeebohnen Quelle: dpa
Ein Kino in Hamburg Quelle: dpa
Ein Hirsch Quelle: dpa
Eine Disco in Stuttgart Quelle: dpa
Ein Pferderennen Quelle: dpa
Ein Mann sitzt in einer Kneipe Quelle: dpa

Rentner und Pensionäre: Werbungskosten, Freibeträge

Seit 2005 müssen viele Rentner eine Steuererklärung abgeben und deutlich häufiger auch Steuern zahlen. Tatsächlich zahlen müssen die Rentner nur, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen am Ende über 8004 Euro liegt (bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern 16.008 Euro; 2013 auf 8130/16 260 Euro gestiegen). Von den Einkünften werden alle steuerlich relevanten Ausgaben abgezogen. Ohne besonderen Nachweis können Rentner einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro geltend machen. Wer im Alter Nebeneinkünfte hat, etwa aus einem Nebenjob oder einer vermieteten Immobilie, profitiert auch noch vom Altersentlastungsbetrag. Ein Antrag ist dafür nicht nötig. Wer schon 2004 sein 64. Lebensjahr vollendet hat, bekommt dauerhaft 40 Prozent seiner Nebeneinkünfte (bis 1900 Euro) steuerfrei. Der Entlastungsbetrag schmilzt für jüngere Steuerzahler weiter ab. Haben Rentner die Altersgrenze erst 2011 überschritten, bleiben 28,8 Prozent ihrer Nebeneinkünfte steuerfrei (bis 1368 Euro). Wer nach dem 1. Januar 1975 geboren wurde, profitiert später gar nicht mehr. Achtung: Bekommt ein Rentner nur Versorgungsbezüge, greift der Entlastungsbetrag nicht.

Die gesetzliche Rente, eine Rente vom berufsständischen Versorgungswerk oder aus einer privat abgeschlossenen Basis-Rente müssen Senioren je nach Jahr des Renteneintritts zum Teil versteuern. Bezogen die Rentner ihre Rente schon vor 2006, müssen sie lebenslang 50 Prozent davon versteuern. Pro Jahr steigt der steuerpflichtige Anteil für Neurentner derzeit um zwei Prozentpunkte. Wer 2012 in Rente ging, muss lebenslang 64 Prozent versteuern. Von 2040 an sind Renten komplett steuerpflichtig.

Pensionäre müssen ihre Versorgungsbezüge theoretisch voll versteuern, praktisch bleibt ein Freibetrag jedoch verschont. Für alle 2012 neu pensionierten Beamten beträgt dieser maximal 2808 Euro. Ein Pensionär hält die Versorgungsfreibeträge generell für zu gering, seine Klage ist anhängig (BFH, VI R 83/10).

So viel Rente bekommen Sie
DurchschnittsrentenLaut den aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung bezogen Männer Ende 2014 eine Durchschnittsrente von 1013 Euro. Frauen müssen inklusive Hinterbliebenenrente mit durchschnittlich 762 Euro pro Monat auskommen. Quellen: Deutsche Rentenversicherung; dbb, Stand: April 2016 Quelle: dpa
Ost-Berlin mit den höchsten, West-Berlin mit den niedrigsten RentenDie Höhe der Rente schwankt zwischen den Bundesländern. Männer in Ostberlin können sich mit 1147 Euro Euro über die höchste Durchschnittsrente freuen. In Westberlin liegt sie dagegen mit 980 Euro am niedrigsten. Aktuell bekommen männliche Rentner: in Baden-Württemberg durchschnittlich 1107 Euro pro Monat in Bayern durchschnittlich 1031 Euro pro Monat in Berlin (West) durchschnittlich 980 Euro pro Monat in Berlin (Ost) durchschnittlich 1147 Euro pro Monat in Brandenburg durchschnittlich 1078 Euro pro Monat in Bremen durchschnittlich 1040 Euro pro Monat in Hamburg durchschnittlich 1071 Euro pro Monat in Hessen durchschnittlich 1084 Euro pro Monat in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 1027 Euro pro Monat in Niedersachsen durchschnittlich 1051 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 1127 Euro pro Monat im Saarland durchschnittlich 1115 Euro pro Monat in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 1069 Euro pro Monat in Sachsen durchschnittlich 1098 Euro pro Monat in Schleswig-Holstein durchschnittlich 1061 Euro pro Monat in Thüringen durchschnittlich 1064 Euro pro Monat Quelle: AP
Frauen mit deutlich weniger RenteFrauen im Ruhestand bekommen gut ein Drittel weniger als Männer. Auch sie bekommen in Ostberlin mit durchschnittlich 1051 Euro die höchsten Bezüge. Am wenigsten bekommen sie mit 696 Euro in Rheinland-Pfalz. Laut Deutscher Rentenversicherungen beziehen Frauen inklusive Hinterbliebenenrente: in Baden-Württemberg durchschnittlich 772 Euro pro Monat in Bayern durchschnittlich 736 Euro pro Monat in Berlin (West) durchschnittlich 861 Euro pro Monat in Berlin (Ost) durchschnittlich 1051 Euro pro Monat in Brandenburg durchschnittlich 975 Euro pro Monat in Bremen durchschnittlich 771 Euro pro Monat in Hamburg durchschnittlich 848 Euro pro Monat in Hessen durchschnittlich 760 Euro pro Monat in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 950 Euro pro Monat in Niedersachsen durchschnittlich 727 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 749 Euro pro Monat im Saarland durchschnittlich 699 Euro pro Monat in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 964 Euro pro Monat in Sachsen durchschnittlich 983 Euro pro Monat in Schleswig-Holstein durchschnittlich 744 Euro pro Monat in Thüringen durchschnittlich 968 Euro pro Monat Quelle: dpa
Beamtenpensionen deutlich höherStaatsdienern geht es im Alter deutlich besser. Sie erhalten in Deutschland aktuell eine Pension von durchschnittlich 2730 Euro brutto. Im Vergleich zum Jahr 2000 ist das ein Zuwachs von knapp 27 Prozent. Zwischen den Bundesländern schwankt die Pensionshöhe allerdings. Während 2015 ein hessischer Staatsdiener im Ruhestand im Durchschnitt 3150 Euro ausgezahlt bekam, waren es in Sachsen-Anhalt lediglich 1940 Euro. Im Vergleich zu Bundesbeamten geht es den Landesdienern dennoch gut. Im Durchschnitt kommen sie aktuell auf eine Pension von 2970 Euro. Im Bund sind es nur 2340 Euro. Quelle: dpa
RentenerhöhungIm Vergleich zu den Pensionen stiegen die normalen Renten zwischen 2000 und 2014 deutlich geringer an. Sie wuchsen lediglich um 15,3 Prozent. Quelle: dpa
Reserven der RentenkasseDabei verfügt die deutsche Rentenversicherung über ein sattes Finanzpolster. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung betrug die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage Ende 2014 genau 35 Milliarden Euro. Das sind rund drei Milliarden Euro mehr als ein Jahr zuvor. Rechnerisch reicht das Finanzpolster aus, um fast zwei Monatsausgaben zu bezahlen. Nachfolgend ein Überblick, mit welcher Rente die Deutschen im aktuell im Durchschnitt rechnen können: Quelle: dpa
Abweichungen vom StandardrentnerWer 45 Jahre in den alten Bundesländern gearbeitet hat und dabei den Durchschnittslohn verdiente, bekommt pro Monat 1314 Euro ausgezahlt. Bei 40 Arbeitsjahren verringert sich die monatliche Auszahlung auf 1168 Euro. Wer nur 35 Jahre im Job war, bekommt 1022 Euro. Quelle: Fotolia

Schon jetzt müssen Rentner und Pensionäre die aus steuerfreien Beiträgen gespeisten Riester-Renten während der Auszahlung komplett versteuern. Privat abgeschlossene Versicherungen ohne staatliche Förderung, aus denen eine lebenslange Rente fließt, müssen hingegen nur zu einem geringen Teil versteuert werden, der vom Alter bei Zahlungsbeginn abhängt (Ertragsanteil). Fließt die private Rente erstmals mit 65 oder 66 Jahren, sind 18 Prozent steuerpflichtig. Der Gesetzgeber setzt hier einen geringeren Anteil an, da die Beiträge zu solchen Versicherungen aus versteuerten Einkommen erbracht werden.

Ein Rentner aus Baden-Württemberg hat gegen die geänderte Besteuerung der Renten geklagt. Er sieht darin unter anderem einen Verstoß gegen das Verbot einer rückwirkenden Gesetzesänderung, weil auch die vor 2005 erworbenen Rentenansprüche mit den neuen Regeln besteuert werden. Außerdem wehrt er sich dagegen, dass ein Teil seiner gesetzlichen Rente, den er mit freiwilligen Beiträgen aus dem versteuerten Einkommen aufgebaut hat, nicht nur mit dem Ertragsanteil, sondern mit dem höheren Satz für die gesetzliche Rente berücksichtigt wird.

Tipp für Rentner

Anleger: Kapitalerträge, Kirchensteuer

Seit Einführung der Abgeltungsteuer ziehen Banken auf Kapitalerträge pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer ab (mit Soli 26,4 Prozent). Sparer können anders als früher auch nicht mehr die bei der Geldanlage entstandenen Werbungskosten absetzen. Pauschal bleiben nur Kapitalerträge von 801 Euro steuerfrei (1602 Euro bei Verheirateten). Steuerliche Altverluste können nur noch 2013 mit Gewinnen verrechnet werden (siehe Seite 116).

Tipps für Anleger

Vermieter und Allgemein

Vermieter: Vergünstigte Vermietung

Seit Anfang 2012 gelten neue Steuerregeln für die vergünstigte Vermietung an Angehörige. Solange die Miete im Jahresdurchschnitt wenigstens 66 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt, geht der Fiskus von einer entgeltlichen Vermietung aus. Vorteil: Der Eigentümer darf die vollen Werbungskosten der Vermietung steuerlich geltend machen, dazu zählen auch Abschreibungen auf den Kaufpreis und die Kaufnebenkosten. Zahlen Angehörige weniger als 66 Prozent der üblichen Miete, kann der Eigentümer nur die anteiligen Werbungskosten abziehen. Liegt die Miete bei 50 Prozent des normalen Niveaus, darf er auch nur 50 Prozent der Kosten absetzen.

Serie Wohnungsmarkt

Das Finanzamt geht bei der Berechnung der 66-Prozent-Grenze von der Kaltmiete plus Nebenkosten aus. Als ortsübliche Vergleichsmiete werden vergleichbare Wohnungen oder Häuser herangezogen, etwa eine andere vermietete, baugleiche Wohnung im selben Haus. Meist ziehen die Finanzbeamten Mietspiegel zu Rate. Sind dort bestimmte Mietspannen angegeben, reicht es, wenn die vereinbarte Miete 66 Prozent des niedrigsten Wertes ausmacht (BFH, VI R 65/09 und IX B 4/07).

Auf keinen Fall sollten Vermieter ungewöhnliche Zusätze in den Mietvertrag aufnehmen. So vermerkten Eltern in einem Vertrag für ihren Sohn bei der Miethöhe „vorbehaltlich der Anerkennung durch das Finanzamt“. Wegen des Zusatzes durften sie keine Werbungskosten absetzen (BFH, IX R 18/11).

Tipp für Vermieter

Leerstand

Häufig streicht das Finanzamt Vermietern ihre Werbungskosten, wenn Immobilien länger leer stehen. Generell können Vermieter die Kosten bei Leerstand nur absetzen, solange sie wirklich vermieten wollen.

Tipp bei leerstehender Mietwohnung

Allgemein: Haushaltshilfen, Handwerker

Der Staat will gegen Schwarzarbeit kämpfen und belohnt daher steuerlich die Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker. Bedingungen: Die Arbeiten müssen im Haushalt des Steuerzahlers erledigt werden. Er darf die Ausgaben nicht gleichzeitig als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzen und muss die auf einer Rechnung nachgewiesenen Kosten per Überweisung begleichen (nicht bar!). Sind alle Bedingungen erfüllt, zieht der Fiskus bis zu bestimmten Höchstbeträgen 20 Prozent der reinen Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld ab. Anders als sonst senken die Ausgaben also nicht nur die steuerlichen Einkünfte, sondern, anteilig, die fällige Steuer. Für die als private Minijobberin angestellte Putzfrau können Steuerzahler maximal 2550 Euro Kosten pro Jahr geltend machen, für Handwerker 6000 Euro und für sonstige Hilfen im Haushalt 20.000 Euro.

Tipps für haushaltsnahe Dienstleistungen

Allgemein: Gesundheitsausgaben

Mussten erkrankte Steuerzahler für ihre Medikamente oder Behandlung hohe Kosten tragen, beteiligt sich der Fiskus daran. Allerdings gibt es den Steuervorteil nur für den Betrag, der die zumutbare Belastung überschreitet: Zwischen einem und sieben Prozent ihrer Einkünfte müssen Steuerzahler komplett aus eigener Tasche zahlen. Für Ledige ohne Kinder mit 50.000 Euro an Einkünften beträgt die zumutbare Belastung 3000 Euro (sechs Prozent), für Steuerzahler mit zwei Kindern und ebenso hohen Einkünften nur 1500 Euro (drei Prozent).

Tipp zu Gesundheitsausgaben

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