
Steuerhinterziehung gilt in Deutschland immer noch als ein Delikt der Prominenz. Die Hausdurchsuchung von Klaus Zumwinkel sorgte wochenlang für Schlagzeilen, die Bewährungsstrafe gegen Tennis-As Boris Becker wegen eines Umzugs ins Steuerparadies Monaco ebenfalls. Auf der Liste der Steuertrickser stehen neben Otto Graf Lambsdorff auch Schlagerstar Patrick Lindner oder Freddy Quinn.
Die Praxis in den Finanzämtern sieht aber anders aus. Die Beamten nehmen bei ihren Überprüfungen vor allem die so genannten kleinen Leute ins Visier. Aktuell ist daher wieder höchste Vorsicht geboten, weil viele Steuerzahler gerade an ihrer Erklärung für das vergangene Jahr arbeiten. Was viele nicht wissen: Kleine Steuerhinterzieher werden genau wie Millionäre bestraft, auch wenn es nur um Tausender geht. Und: Finanzbeamte können bis zu zehn Jahre in die Vergangenheit prüfen, ob damals alles rechtens war.
Lückenhafte Steuererklärungen sind fatal
Welche Folgen vermeintliche Bagatellen haben, zeigt der Fall eines Freiberuflers. Obwohl er einen Steuerberater für seine privaten und gewerblichen Steuererklärungen engagierte, stellte das Finanzamt nach einer Betriebsprüfung festgestellt, dass seine Angaben lückenhaft waren.
Wann Steuerstraftaten verjähren
Steuerstraftat
Steuerstraftaten verjähren grundsätzlich nach fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit Beendigung der Tat, also in der Regel mit Ergehen des betreffenden Steuerbescheides. Danach kann der Steuersünder nicht mehr bestraft werden, auch wenn die Tat entdeckt wird.
Schwere Steuerstraftat
Als Folge aus der Liechtenstein-Steueraffäre haben die Politiker mit dem Jahressteuergesetz 2009 die strafrechtliche Verjährungsfrist für besonders schwere Fälle von Steuerhinterziehung bereits von 5 Jahren auf 10 Jahre verlängert.
Steuernachzahlung
Mit der Steuernachzahlung ist jedoch anders. Bei der Steuerfestsetzung geht es um die Frage, wie lange das Finanzamt noch Steuernachzahlungen fordern kann. Die Festsetzungsverjährung beträgt bei einer Steuerhinterziehung zehn Jahre. Die Festsetzungsverjährung ist unabhängig von der Strafverfolgungsverjährung. Das bedeutet, dass Steuern gegebenenfalls auch ohne strafrechtliche Verfolgung noch nachgezahlt werden müssen.
Der Betroffene hatte die private Nutzung eines PKW und den privaten Anteil der Kosten für Heizung und Strom seines Anwesens, in dem auch die Firma war, nicht angegeben. Der Selbstständige war damit ein Steuerhinterzieher. Die Fehlbeträge beliefen sich im ersten Jahr auf rund 4000 Euro, im zweiten auf 3500 Euro und im dritten auf 2100 Euro. Knapp 10.000 Euro musste er nachzahlen.
Damit nicht genug: Gegen den überraschten Unternehmer wurde prompt ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Es endete mit einem Strafbefehl. Die Geldstrafe belief sich auf 65 Tagessätzen mit jeweils 110 Euro. Einschließlich der Kosten für das Strafbefehlsverfahren zahlte der Steuersünder dafür zusätzlich 7.218,93 Euro an die Staatskasse - Plus 1.021 Euro Zinsen (BGH, IX ZR 189/09).
Steuerberater verklagen
Dabei hatte der Betroffene im eingangs geschilderten Fall noch Glück. Er verklagte seinen Steuerberater und die Richter des Bundesgerichtshofs gaben ihm Recht. Letztlich musste sein Berater die Geldstrafe samt Zinsen für seinen Mandanten zahlen (Az. IX ZR 189/09).
In den meisten Fällen dürften die Steuerberater aber nicht für die Strafe einspringen. Und so fragen sich viele, was ihnen im Falle eines Falles wohl drohen würde – vor allem bei vermeintlichen Bagatellvergehen. Das Unwissen ist groß, ein anonymer Selbstständiger wandte suchte in seiner Not etwa bei einem Internetforum Rat: „Hallo, ich wollte mal nachfragen wie die Bestrafung ungefähr ausschaut, wenn jemand vor zirka einem Jahr bei Ebay Steuern von 30.000 Euro hinterzogen hat? Hatte die Vorsteuer nie richtig angegeben... Komm ich jetzt ins Gefängnis? Oder bekomm ich eine Geldstrafe?“.
Die Antwort eines anderen Forumsmitglieds folgte prompt: „Sie haben auf jeden Fall mit einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zu rechnen. Ich schätze auch, dass sich das Strafmaß zwischen 1,5 und 2,5 Jahren bewegen wird.“
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