Steuervermeidung Stiftungen und Vereine werden zu Steueroasen

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Zweifelhafte Gemeinnützigkeit

Die Gemeinnützigkeit ist eine deutsche Erfindung. Staatsrechtler Ernst Forsthoff entwickelte den Begriff in den Dreißigerjahren quasi nebenbei. In einem Aufsatz beschäftigte sich der Jurist mit der Daseinsvorsorge. Er war der Meinung, dass wichtige Branchen wie die Energieversorgung nicht privaten Firmen überlassen werden, sondern der Allgemeinheit nützen sollten. Alles, was der Daseinsvorsorge diene, argumentierte Forsthoff, sei also gemeinnützig. „Die Ökonomen haben das aufgegriffen und gesagt: Gemeinnützig sind all jene Felder, bei denen der typische Marktprozess aus Angebot und Nachfrage nicht funktioniert“, sagt Hans-Peter Schwintowski, Wirtschaftsrechtler an der Berliner Humboldt-Universität. „Wenn also ein Gut deshalb nicht entsteht, weil es keine entsprechende Nachfrage und deshalb kein Angebot gibt. Grundlagenforschung zum Beispiel, Museen, Theater, vielleicht gar die Schulausbildung. Gemeinnützigkeit ist die Antwort auf Marktversagen.“

Heute wird diese Antwort vor allem im Steuerrecht gegeben, genauer: in der Abgabenordnung. In Paragraf 52 heißt es, eine Körperschaft sei gemeinnützig, wenn „ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugutekommt, fest abgeschlossen ist.“

Ein exklusiver Golfclub kann demnach kaum gemeinnützig sein, ebenso wenig eine Lobbygruppe. Dass es doch so ist, liegt an einer 25 Punkte umfassenden Liste, die dem Paragrafen beigefügt ist. Sie regelt Bereiche, die generell als gemeinnützig gelten, die Förderung des Sports etwa, der Kunst oder der Kleingärtnerei. Aber auch Wissenschaft und Forschung zählen dazu, auch dann, wenn sie erkennbar im Dienste einer Sache stehen.

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Lisa Paus, Bundestagsabgeordnete der Grünen und Steuerexpertin der Fraktion, findet, dass das alles nicht mehr zeitgemäß sei. Eine wesentliche Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit sei doch die Selbstlosigkeit. Es gebe jedoch Stiftungen, die ganz augenscheinlich die Interessen ihrer Förderer den Interessen der Allgemeinheit voranstellen.

Das geht auch deswegen, weil das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht nicht besonders streng ist. Genau genommen gibt es gar kein einheitliches Gemeinnützigkeitsrecht. Für die Vergabe des Status sind die örtlichen Finanzämter zuständig. Die Beamten vergeben den „Freistellungsbescheid“ meist für ein paar Jahre. Nach dieser Zeit muss die Körperschaft nachweisen, dass sie überwiegend gemeinnützig aktiv war. Dazu reicht es aus, dass der Großteil der Einnahmen mit gemeinnützigen Tätigkeiten erwirtschaftet wird.

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Generiert etwa eine Stiftung 51 Prozent ihrer Einnahmen aus Spenden, dürfte sie 49 Prozent ihres Budgets mit Dienstleistungen erzielen, die nicht gemeinnützig sind. Einige Finanzämter sind dabei gar noch großzügiger und verleihen den Status auch bei einem kleineren Anteil gemeinnütziger Tätigkeit. „Die Finanzbeamten brauchen klare und detaillierte Auslegungsrichtlinien – die haben sie momentan nicht“, sagt Steuerexpertin Paus. Ihre Fraktion fordert ein Gemeinnützigkeitsgesetz mit klaren Regeln und ein zentrales Register.

Wie nötig eine solche Reform wäre, zeigen einige Beispiele aus jüngster Zeit. Da ist etwa Attac. Jahrelang als gemeinnützig eingestuft, wurde der Nichtregierungsorganisation das Prädikat im Jahr 2014 vom Landgericht Frankfurt entzogen, weil sie den Steuerprüfern als politische Organisation galt. Seither kämpft Attac um den Status. Auch der BUND in Hamburg hatte Probleme mit der Steuerfreiheit, nachdem er 2010 und 2011 eine Kampagne zum Rückkauf der Stromnetze mit 20.000 Euro unterstützt hatte. Und selbst die Umweltschutzorganisation Greenpeace muss auf ihren Status achten, weil sie seit vergangenem Sommer bei der Flüchtlingsrettung in der Ägäis hilft – das aber nicht mit ihren satzungsgemäßen Zielen des Umweltschutzes vereinbar sein dürfte. Und nur dafür hat sie den Freistellungsbescheid des Finanzamtes ja bekommen.

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