Steuervorteile rechtzeitig sichern Polieren Sie jetzt schon Ihre Steuererklärung für 2014

Noch ist genug Zeit, um mit steuerbegünstigten Ausgaben wie etwa für Handwerker und Haushaltshilfen seine Steuerlast für 2014 zu optimieren. Mit diesen Tipps können Sie bis Jahresende noch Steuern sparen.

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Darum scheitern die Deutschen an der Steuererklärung
Die UmfrageWas wissen die Deutschen über Steuern und die Steuererklärung? Dieser Frage wollte der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) nachgehen und beauftragte das Forschungsinstitut Forsa mit einer repräsentativen Umfrage. Insgesamt 1002 Angestellte und 501 Rentner nahmen teil. Die Ergebnisse sind zum Teil erschreckend. Quelle: dpa
Zwei Typen von FragenInsgesamt mussten die Befragten neun Wissensfragen beantworten. Sieben davon bewerten die VLH-Steuerexperten als leicht, diese waren mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten. Gefragt wurde zum Beispiel, ob Fahrtkosten, die Kosten für eine Tagesmutter, Ausgaben für Medikamente oder die Rechnung für den Reifenwechsel absetzbar sind. Hier lag die Mehrzahl der Befragten noch richtig. Quelle: dpa
Mehr AntwortmöglichkeitenFür die beiden anderen Fragen brauchte es handfestes Faktenwissen. Hier gab es nicht nur zwei, sondern mehrere Antwortmöglichkeiten. Gefragt wurde nach der Höhe des Grundfreibetrags und dem maximalen Wert absetzbarer Werbungskosten. „Je mehr Antwortmöglichkeiten es gab, desto weniger Befragte lagen richtig“, sagt der Vorstandsvorsitzende der VLH, Jörg Strötzel. Das bestätige die Vermutung, dass viele schon bei leichten Fragen zur Einkommensteuer ins Schwimmen kommen. „Geht es dann um belastbares Faktenwissen, tun sich die meisten sehr schwer“, so Strötzel. Quelle: dpa
Welche Kosten sind absetzbar?Die Frage: „Es gibt diverse Kosten, die man steuerlich geltend machen kann. Welche der folgenden Kosten kann man von der Steuer absetzen? Tagesmutter, Putzfrau, Anzug fürs Büro, Medikamente, Reifenwechsel am Auto.“ 63 Prozent der abhängig Beschäftigten wissen, dass die Kosten für eine Tagesmutter von der Steuer abgesetzt werden können. 56 Prozent wissen dies von den Kosten für Medikamente, 48 Prozent von den Kosten für eine Putzfrau. Quelle: ZB
Das ist nicht absetzbar42 Prozent der Befragten glauben, dass auch die Kosten für Anzüge für das Büro steuerlich absetzbar sind und immerhin fünf Prozent glauben, dass auch die Kosten für einen Reifenwechsel am Auto von der Steuer abgesetzt werden können. Das stimmt jedoch nicht. Quelle: dpa
Fahrtkosten zur ArbeitÜber die Absetzbarkeit von Fahrtkosten weiß die Mehrheit (88 Prozent) der abhängig Beschäftigten Bescheid. Die jüngeren Befragten (unter 35 Jahren) wissen etwas seltener als der Durchschnitt, dass man Fahrtkosten von der Steuer absetzen kann. Quelle: dpa
Jährlicher GrundfreibetragNur 11 Prozent der abhängig Beschäftigten wissen die ungefähre Höhe des jährlichen steuerlichen Grundfreibetrags korrekt einzuschätzen (für 2014 lag er für Ledige bei 8354 Euro). 52 Prozent wissen nicht, wie hoch der steuerliche Grundfreibetrag ist oder was ein Grundfreibetrag überhaupt ist. Ein Fünftel (19 Prozent) der Befragten denkt, dass nur weniger als 3000 Euro pro Jahr steuerfrei sind. Quelle: dpa

Steueranwälte und Notare haben derzeit viel zu tun. Denn viele Familienunternehmen müssen noch vor Jahresende auf die nächste Generation übertragen werden. Damit wollen die Firmenchefs und ihre Erben noch Steuern sparen. Sie fürchten nämlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit von Steuerprivilegien beim Vererben oder Verschenken von Betrieben.

Steuerexperten zweifeln nicht daran, dass es 2015 teurer wird. Noch sind 85 Prozent des Betriebsvermögens bei einer Übertragung steuerfrei. Jedes Kind eines Unternehmers genießt zudem einen Freibetrag von 400.000 Euro.

So kann zum Beispiel ein Betriebsvermögen von 2,5 Millionen Euro noch 2014 steuerfrei an den Sohn oder die Tochter übertragen werden. "Jeder, der volljährige Kinder hat, macht das", sagte Lutz Goebel, Präsident des Verbandes der Familienunternehmer, dem "Tagesspiegel".

Tipps zum Steuern sparen

Aber nicht nur Unternehmer haben in diesem Jahr noch Gelegenheit, ihre Steuerlast zu optimieren. Auch für Arbeitnehmer, Anleger und Selbstständige gibt es Möglichkeiten, ihre Steuerlast für das laufende oder schon mit Blick auf das kommende Jahr zu optimieren. Da noch fast drei Monate Zeit sind, ist jetzt eine gute Gelegenheit für einen Kassensturz, um die Möglichkeiten zum Steuernsparen auszuloten.

Im Wesentlichen gelten dabei für das laufende Jahr die gleichen Vorschriften und Möglichkeiten wie für das Steuerjahr 2013. Das Gesetzgebungsverfahren für das Jahressteuergesetz läuft allerdings noch.

"Steuersparer sollten die Gesetzgebung im Blick behalten", rät Isabel Klocke, Expertin beim Bund der Steuerzahler. "Die meisten Änderungen werden voraussichtlich erst ab dem Jahr 2015 gelten. Wer allerdings bereits für das kommende Steuerjahr plant, sollte das Gesetzgebungsverfahren aufmerksam verfolgen." Mit einer Veröffentlichung der Änderungen im Steuerrecht ist regelmäßig erst Ende Dezember zu rechnen.

Einkommensentwicklung abschätzen

Wer schon weiß, dass sich sein Einkommen im kommenden Jahr ändert, kann eine Steuerstrategie entwickeln. Grundsätzlich sollten Steuerzahler dann versuchen, absetzbare Ausgaben in das Jahr mit dem höheren Einkommen zu verschieben beziehungsweise vorzuziehen.

Besonders interessant ist das für Arbeitnehmer, die ein niedrigeres Einkommen aufgrund von Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder dem Beginn des Ruhestands erwarten. Das gilt natürlich auch für Ehepaare und eingetragene Lebensgemeinschaften, die bei ihrer Steuererklärung die Zusammenveranlagung wählen. Sie sollten steuerrelevante Ausgaben noch in diesem Jahr tätigen, da sie sich bei höherem Einkommen auch stärker auswirken.

Die besten Tricks für die Steuererklärung

Umgekehrt sollten Arbeitnehmer, die nach Kündigung oder Aufhebungsvertrag eine Abfindung erwarten, steuerbegünstigte Ausgaben in das Jahr der Abfindungszahlung verlegen. Das ist ohnehin empfehlenswert, wenn noch nicht klar ist, ob dann eine neue Anstellung gefunden wird und wie deren Bezahlung ausfällt. Welche Ausgaben die Steuerlast mindern und sich eventuell vorziehen oder  aufschieben lassen, wird später noch genauer erläutert.

Steuerklasse prüfen, Hochzeit vorziehen

Änderungen in den Familien- und Einkommensverhältnissen können auch eine Änderung der Steuerklasse notwendig machen. Ein Klassiker sind deshalb die zahlreichen Hochzeiten im November und Dezember. Durch den Vorteil beim Ehegattensplitting - das inzwischen auch für eingetragene Lebensgemeinschaften gilt - lässt sich die Steuerbelastung erheblich senken – und zwar für gesamte Steuerjahr. Denn dann werden die Jahreseinkünfte der Partner addiert und wie ein Einkommen mit dem sogenannten Splittingvorteil versteuert.

Hochzeit, Trennung und Versöhnung optimal nutzen

Wer also ohnehin seine Hochzeit plant, sollte sie noch in diesem Jahr standesamtlich vollziehen. Auch die Eintragung einer Lebensgemeinschaft kann unter diesem Aspekt noch in diesem Jahr erfolgen. In der Regel wird der Hauptverdiener dann die günstige Steuerklasse III wählen. Dadurch steigt das monatliche Nettoeinkommen schnell um ein paar hundert Euro.

Der Partner mit dem niedrigeren Einkommen erhält dann die kostspieligere Steuerklasse V. Verdienen beide Partner etwa gleich viel, können beide die Steuerklasse IV wählen. Aber unabhängig davon, ob die Kombination III-V oder IV-IV gewählt wird, addiert das Finanzamt bei Zusammenveranlagung beide Einkommen und die steuerrelevanten Ausgaben für die Steuerberechnung.

Teure Fehler bei der Steuererklärung
Steuerfehler Nummer 1: Ausgaben vergessenBeiträge zum Beispiel für die Riester- oder Rürup-Rente können Arbeitnehmer von der Steuer absetzen. Weil genau das beim Abschluss dieser Verträge meist als Verkaufsargument genannt wird, ist es vielen Bürgern bekannt – aber nicht unbedingt bewusst. „Aus der Praxis wissen wir, dass Steuerzahler oft vergessen, ihre Riester- und Rürup-Kosten in der Steuererklärung anzugeben“, so die Experten des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Sie haben sieben Fehler zusammengestellt, durch die sich Steuerpflichtige Rückzahlungen häufig entgehen lassen. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 2: Rechnungen bar zahlenHandwerker, Putzfrauen oder auch Au-pairs haben gemeinsam, dass man die Kosten in vielen Fällen von der Steuer absetzen kann - entweder als sogenannte Handwerkerleistung oder als haushaltsnahe Dienstleistung. Eine weitere Gemeinsamkeit ist, dass Steuerzahler voll auf den Kosten sitzen bleiben, wenn sie das Geld bar bezahlen. Da hilft es auch nichts, die Rechnungen aufzuheben. Ohne Kontonachweis keine Steuervorteile. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 3: Hintertür zuschlagen und außergewöhnliche Belastungen nicht angebenDer Bundesfinanzhof (BFH) hat Ende 2015 in Bezug auf außergewöhnliche Belastungen entschieden, dass die Regel zur zumutbaren Eigenbelastung nicht zu beanstanden ist. Deshalb gilt weiterhin: Nur die Krankheits-, Pflegeheim- oder Scheidungskosten, die über der eigenen zumutbaren Belastungsgrenze liegen, kann man absetzen. Für diesen zumutbaren Eigenanteil hat der BFH aber im Januar 2017 eine neue Berechnungsregelung festgelegt. Die Richter gaben den Finanzämtern vor, dass künftig schrittweise die Prozentwerte je nach Einkommenshöhe angesetzt werden müssten (VI R 75/14). So seien von den ersten 15.340 Euro nur zwei Prozent aufzubringen (306,80 Euro), von den nächsten 35.790 Euro drei Prozent (1073,70 Euro) und erst darüber vier Prozent. Im Ergebnis sinkt die zumutbare Eigenbelastung gegenüber der alten Regelung. Viele Bürger sammeln gar nicht erst die Belege für das Zahnimplantat oder die Brille, weil sie denken, dass sie mit den Kosten sowieso nicht über die Zumutbarkeitsgrenze kommen. Aber es gibt noch eine Hintertür: Stehen außergewöhnliche Belastungen an, sollten Steuerzahler versuchen, sie in einem Kalenderjahr zu bündeln, um die Zumutbarkeitsgrenze sicher zu überschreiten. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 4: Mietvertrag mit Angehörigen nicht wasserdicht gestaltenVermietungen unter Verwandten sind nicht ungewöhnlich. Der Mieter bekommt eine Immobilie zum günstigen Preis, der Vermieter kann – trotz geringerer Miete – seine Kosten für das Objekt voll absetzen. Das geht aber nur, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Erstens, die monatliche Miete beträgt mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete. Das heißt so viel wie: Zu günstig geht nicht. Zweitens … Quelle: IMAGO
… muss die Durchführung des Mietvertrags einem Fremdvergleich standhalten. Das bedeutet: Die Miete wird überwiesen und nicht bar ausgezahlt, sie wird außerdem pünktlich überwiesen, es gibt eine jährliche Nebenkostenabrechnung und ähnliches mehr. Quelle: dpa
Steuerfehler Nummer 5: Einträge vertauschenSie haben eine Fortbildung selbst bezahlt, die Kosten dafür aber nicht bei Weiterbildung sondern bei allgemeinen Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben? Oder Sie haben Handwerkerleistungen bei den außergewöhnlichen Belastungen eingetragen? So etwas passiert Laien immer wieder. Das Finanzamt streicht dann zwar die geltend gemachten Kosten aus den falschen Zeilen raus, trägt sie aber nicht in die richtigen ein. Die Rückzahlung, die Ihnen zustehen würde, bleibt einfach aus. Quelle: dpa
Steuerfehler Nummer 6: Fristen verstreichen lassenDas Finanzamt schickt Ihnen den Steuerbescheid und Sie sind froh, dass Sie keine Steuern nachzahlen müssen? Oder Sie bekommen eine Rückzahlung, die aber geringer ausfällt als von Ihnen erwartet? Die meisten unternehmen in solchen Fällen nichts. Das könnte allerdings ein teurer Fehler sein. Denn vier Wochen nach dem Bescheid verstreicht die Einspruchsfrist. So lange können Sie den Bescheid genauer unter die Lupe nehmen oder einen Profi engagieren, der nachträglich für Sie gegenüber dem Finanzamt eintritt und etwaige Fehler behebt. Quelle: Handelsblatt Online

Versöhnung Getrenntlebender bringt Splittingvorteil zurück

Paare, die getrennt leben und somit beide in der Steuerklasse I (oder Steuerklasse II für alleinerziehende Eltern) sind, sich jedoch wieder versöhnen und in einem gemeinsamen Haushalt ziehen, können dadurch für das gesamte Jahr das Ehegattensplitting geltend machen. Das gilt auch, wenn es nach kurzer Zeit zur neuerlichen Trennung kommt.

Aber wie die Heirat ist auch die Aussöhnung getrennt lebender Partner aus rein steuerlichen Überlegungen keine ernsthafte Empfehlung. Wenn solch ein Schritt jedoch ohnehin schon ansteht, sollten sich beide der steuerlichen Folgen jedoch bewusst sein.

Dazu gehören auch die Ausgaben im Zusammenhang mit einer Scheidung. Sie lassen sich zum Teil von der Steuer absetzen. Paare, die es mit ihrer Scheidung nicht eilig haben und sich einig sind, können sie in dem Jahr angehen, in dem sie die Steuervorteile besonders benötigen. Auch Unterhaltszahlungen für Kinder oder den Ex-Partner berücksichtigt das Finanzamt als außergewöhnliche Belastung. Allerdings gehen Trennung oder Scheidung auch mit einer Verschlechterung der Steuerklasse einher.

Lohnersatzleistungen optimieren

Wer Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld bezieht, kann mit der Wahl der Steuerklasse unter Umständen ebenfalls Steuern sparen. Die genannten Lohnersatzleistungen bemessen sich nämlich nach dem Nettoeinkommen. Der Partner mit Steuerklasse III erhält dann höhere Zahlungen, weil er netto nach Abzug der Steuern ein höhere Einkommen vorweisen kann. Beziehen beide Lohnersatzleistungen, allerdings genau gerechnet werden. Dabei hilft zum Beispiel unser Brutto-Netto-Rechner.

Ausgaben steuergünstig vorziehen

Wer bis zum Jahresende seine Steuerbelastung noch senken möchte, sollte ohnehin geplante Ausgaben noch im laufenden Jahr tätigen. Allerdings wirken sich die Ausgaben mitunter ganz unterschiedlich auf die Steuerschuld aus. Bei Werbungskosten und Sonderausgaben beispielsweise muss zuerst eine bestimmte Ausgabenhöhe erreicht werden, bevor sie sich steuermindernd auswirken. Nur dann senken sie das zu versteuernde Einkommen. Andere Ausgabe wiederrum senken die Steuer unmittelbar.

Arbeiten im Haushalt nutzen

Fensterputzer, Gärtner, Installateur, Babysitter oder Fernsehtechniker machen das Leben nicht nur leichter, sondern können auch helfen, Steuern zu sparen. Denn der Staat fördert Ausgaben für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen und die Arbeitsleistungen von Handwerkern durch Steuervorteile. Der Fiskus erlaubt, 20 Prozent der gezahlten Arbeitslöhne für solche Dienstleister abzusetzen. Der Clou: die Zahlungen zieht das Finanzamt unmittelbar von der errechneten Steuerlast ab.

Steuervorteile durch Haushaltshilfen und Handwerker

Für haushaltsnahe Dienstleistungen können Steuerpflichtige somit jährlich bis zu 4000 Euro zum Steuern sparen nutzen, indem sie Rechnungen bis zu einer Höhe von 20.000 Euro geltend machen.

Handwerkerrechnungen hingegen können die Steuerschuld um bis zu 1200 Euro im Jahr senken. Steuerzahler können also Arbeitskosten von maximal 6000 Euro angeben, Materialkosten bleiben außen vor. Entscheidend für das Finanzamt ist, wann die Bezahlung tatsächlich erfolgt. Ist dieser Betrag für 2014 allerdings schon ausgeschöpft, sollte der Handwerker erst im nächsten Jahr seine Rechnung vorlegen.

Die Unterscheidung zwischen den beiden Kategorien ist allerdings nicht immer ganz einfach und ist letztlich abhängig von der Art der Tätigkeit. Badsanierung oder Dachdämmung sind eher den Handwerkerleistungen zuzuordnen, während die Putzhilfe oder das Au-pair-Mädchen eher der Haushaltsführung zuzurechnen ist.

So nutzen Sie kleine Steuerschlupflöcher aus
Der Staat braucht weitere Einnahmequellen: Wenn die Verschuldung Deutschlands nur annähernd reduziert werden soll, wären jährliche Steuermehreinnahmen von 1,5 Prozent der deutschen Wirtschaftsleistung nötig. Das geht aus Berechnungen der Boston Consulting Group hervor. Möglich ist das über die umstrittenen Steuererhöhungen, die Wiedereinführung der Vermögenssteuer oder das Schließen von Steuerschlupflöchern. Quelle: dpa
SPD und Grüne beispielsweise fordern die Einführung einer Vermögenssteuer, wie sie es auch in anderen Ländern gibt. "Achtzig Prozent der Bürger stimmen in Umfragen dafür. Der Bürgerwille setzt sich meistens durch, auch wenn manche das nicht glauben wollen. Die Vermögensteuer existiert in vielen Ländern, die eine viel geringer ausgeprägte Sozialstaatstradition haben als wir. Und aus den klaren Aussagen des Kanzlerkandidaten, Mittelständler nicht in ihrer Substanz zu gefährden, können Sie ersehen, dass wir die Einführung vernünftig gestalten wollen", sagte Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz im Interview mit der WirtschaftsWoche. Und auch Steuerexperten sind überzeugt, dass im kommenden Jahr die Sonderabgabe für Reiche kommen wird. Dementsprechend sinnvoll ist es, das Vermögen in Sicherheit zu bringen. Quelle: dpa
So gibt es eine nützliche Steuerlücke im Erbschaftssteuerrecht, der aber das Bundesverfassungsgericht an den Kragen will. Bei einer Erbschaft haben nahe Angehörige – das sind Ehepartner, Kinder und Enkel –Freibeträge. Ehepartner erben 500.000 Euro steuerfrei, Kinder immerhin noch 400.000 Euro und Enkel 200.000 Euro. Erst wenn die Erbschaft diese übertrifft, greift der Fiskus zu. Wird aber nicht nur ein bisschen Schmuck, sondern ein ganzes Unternehmen vererbt, ist der Freibetrag natürlich schnell überstiegen. Um dieses Problem zu umgehen, muss das liquide Vermögen auf ein separates Konto, das danach in eine sogenannte Cash-GmbH gehüllt wird - ein Unternehmen ohne operatives Geschäft. Nach sieben Jahren Schonfrist ist das übertragene Vermögen von der Erbschaft- oder Schenkungsteuer befreit. Quelle: dpa
Steuerexperten schätzen, dass sich Vermögende dank dieser Steuerlücke einen zweistelligen Milliardenbetrag gespart haben. Sie gehen davon aus, dass allein in den letzten fünf Jahren ein Vermögen von gut 250 Milliarden Euro mehr oder weniger steuerfrei an nachfolgende Generationen übergeben worden sind. Dem Staat entging dadurch rund 80 Milliarden Euro Steuern. Quelle: Fotolia
Vererben ist nicht leicht: Rüdiger und Detlev Paulmann haben zwei Jahre an einer Nachfolgeplanung für den Lampen- und Leuchtenhersteller mit rund 500 Mitarbeitern gearbeitet. Von der Arbeit, die eine solche Übergabe macht, einmal abgesehen, ist eine schnelle Nachfolgeplanung aber gar nicht verkehrt: Wer sein Unternehmen der nächsten Generation überschreibt, kann bis zu 20 Prozent des Werts in bar als Betriebsvermögen mitschenken. So entgeht dieser Teil des Vermögens dem Fiskus. Aber auch hier sind sihc Experten einig, dass diese Regelung von Schwarz-Rot gekippt wird. Quelle: Nils Hendrik Müller für WirtschaftsWoche
Die Möglichkeit einer solchen Schenkung des Familienunternehmens haben laut Expertenschätzung in den vergangenen vier Jahren fast 60 Prozent der Unternehmer wahrgenommen. Quelle: dpa

Keine Bargeschäfte

Weitere Bedingungen des Finanzamts: eine schriftliche Rechnung und die Bezahlung per Überweisung. Dabei sollten die Material- und Arbeitskosten separat ausgewiesen sein. Inzwischen hat der Bundesgerichtshof jedoch bestätigt, dass die Arbeitskosten auch sachgerecht geschätzt werden dürfen. Wer zum Beispiel eine Eigentumswohnung bewohnt und eine Jahresabrechnung von einem Hausverwalter bekommt, sollte deshalb darauf achten, dass Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienste separat aufgeschlüsselt sind. Die Kosten für den Schornsteinfeger sind ab 2014 übrigens grundsätzlich nicht mehr absetzbar.

Wer also Fensterputzer als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen will, benötigt grundsätzlich Rechnung und Bezahlung schwarz auf weiß. Einzige Ausnahme: Minijobber dürfen auch bar bezahlt werden. Als Nachweis dient der Ausweis der Minijob-Zentrale. Ausgaben für Minijobber sind aber nur bis zu 510 Euro pro Jahr absetzbar.

Handwerker nur in den eigenen vier Wänden

Weitere Voraussetzung für das Absetzen von der Steuer ist, dass die Tätigkeiten in den eigenen vier Wänden oder unmittelbar daran angrenzend erfolgen. So hat der Bundesfinanzhof erst im Juni 2014 entschieden, dass auch der Schneeräumdienst auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Haus oder die Bauarbeiten zum Anschluss an das die städtischen Wasserleitungen haushaltsnah und damit steuerbegünstigt sind.

Was sich alles von der Steuer absetzen lässt - und was nicht

Kinderbetreuungskosten können ebenfalls im eigenen Haushalt anfallen – zusätzlich zu den Ausgaben für eine Kita oder die Betreuung bei einer Tagesmutter, die das Finanzamt bis zu einer Höhe von 4000 Euro im Jahr anerkennt. Babysitter müssen aber ebenfalls eine Rechnung stellen und sich per Überweisung bezahlen lassen.

Ein ganz legaler Steuertrick: Machen Sie die Oma zur steuerlich begünstigten Babysitterin. Dazu müssen die Eltern die Betreuung sowie eine Fahrkostenerstattung (0,30 Euro pro Kilometer) schriftlich vereinbaren und per Überweisung bezahlen. Für die Großeltern sind diese Einnahmen nicht steuerpflichtig.

Grundsätzlich gilt: Bringen Sie Ihre Satellitenschüssel zur Reparatur zum Fernsehtechniker, gibt es keinen Steuervorteil. Kommt der aber für die Einrichtung des Satellitenempfangs ins Haus, senken seine Arbeitskosten die Steuer. Gleiches gilt sogar für den Hundefrisör, der Ihrem Vierbeiner bei Ihnen zuhause das Fell stutzt.

Geförderte Altersvorsorge nutzen

Auch bei den Aufwendungen für die private Altersvorsorge können Steuerzahler unter Umständen noch den einen oder anderen Steuer-Euro sparen. Bis zu 20.000 Euro können Alleinstehende (entsprechend 40.000 für Paare) zum Beispiel die Sparbeiträge zu einer Basis-Rente – auch Rürup-Rente genannt - als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Davon werden für das Steuerjahr 2014 78 Prozent, also 15.600 Euro, als steuermindernd anerkannt.

So können Angestellte Steuern sparen
Lohnsteuer zurückholenNicht jeder gibt eine Steuererklärung ab, obwohl sich Steuerzahler dadurch zu viel einbezahlte Lohnsteuer zurückholen können. Allgemein haben Arbeitnehmer dafür vier Jahre Zeit. Wer also auf Steuerrückzahlungen für 2010 hofft, sollte bis zum 31.12.2014 seine Erklärung abgeben. Allgemein sollten sich Steuerzahler fünf Stichtage merken: Bis zum 28. Februar müssen Versicherungen, Arbeitgeber und Behörden die Arbeitnehmer-Daten elektronisch ans Finanzamt geschickt haben. Ab dem 1. März können Steuerzahler die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) nutzen (siehe nächstes Bild). Wer keinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, muss seine Steuererklärung bis zum 31. Mai beim Finanzamt abgeben. Dazu ist jeder Bürger verpflichtet, der mehr als 8.354 Euro im Jahr einnimmt. Wer seine Steuererklärung aber von einem Profi machen lässt, muss seine Erklärung erst zum 31. Dezember abgeben. Und wer regelmäßig hohe monatliche Kosten hat, kann sich bis zum 30. November den passenden Freibetrag beim Finanzamt eintragen lassen. So wird im laufenden Monat weniger Lohnsteuer einbehalten, und das Nettoeinkommen steigt. Quelle: dapd
Vorausgefüllte SteuererklärungDie vorausgefüllte Steuererklärung ist ein kostenloses Serviceangebot der Steuerverwaltungen, dass es den Deutschen leichter machen soll, ihre Einkommensteuererklärungen abzugeben. Für Rentner und Pensionäre soll es ab 2015 automatisch eine vorausgefüllte Steuererklärung geben, prinzipiell erhältlich ist sie aber schon seit Januar 2014. In dieser vorausgefüllte Erklärung stehen vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen bereits drin, genauso wie Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Vorsorgeaufwendungen wie Riester- oder Rürup-Verträge. Alles andere müssen Steuerzahler aber noch selbst eintragen. Quelle: dpa
WerbungskostenPauschal berücksichtigt der Fiskus bei Arbeitnehmern Werbungskosten von 1000 Euro im Jahr. Wer tatsächlich mehr ausgegeben hat, kann sich die Kosten vom Finanzamt zurückholen. Dann müssen sie aber auch belegt werden. Streit gibt es dabei oft um das heimische Arbeitszimmer. Mittlerweile beteiligt sich der Fiskus in Ausnahmefällen an den Kosten. Kosten von maximal 1250 Euro pro Arbeitszimmer dürfen all jene Arbeitnehmer in die Steuererklärung eintragen, denen der Arbeitgeber keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Vor allem Lehrer, die in der Schule keinen Arbeitsplatz für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts haben, können davon profitieren. Die vollen Kosten dürfen Steuerzahler nur absetzen, wenn ihr Heim-Arbeitszimmer den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit bildet. Quelle: dpa
Ausbildungskosten der KinderFür Kinder im Alter zwischen 18 und 27 Jahren, die eine Berufsausbildung in einer anderen Stadt machen, können Eltern einen Sonderbedarf bis 924 Euro geltend machen. Dieser Betrag ist um die Bezüge der Kinder zu mindern, soweit diese über 1848 Euro pro Jahr liegen. Außerdem können Eltern Ausgaben für das Erststudium oder die Erstausbildung ihrer Kinder bis zu einer Obergrenze von 4.000 Euro pro Kind absetzen. Nach dem Erststudium können weitere Aufwendungen als Werbungskosten angesetzt werden. Quelle: dpa
Außergewöhnliche BelastungenFür Kuren, aufwändige Zahnbehandlungen und andere Gesundheitsdienstleistungen, die die Krankenkasse nicht übernommen hat, können Steuerpflichtige außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Der verlangt jedoch eine Eigenbeteiligung, die sich nach dem Einkommen und Kinderzahl zwischen einem und sieben Prozent bewegt. Quelle: dapd
Haushaltsnahe DienstleistungenFür Arbeiten rund ums Haus, die gegen Rechnung erledigt werden, können 20 Prozent der Kosten abgesetzt werden. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören neben den Arbeiten einer Reinigungskraft oder eines Gärtners auch Hausmeister, Schornsteinfeger, ein häuslicher Pflegedienst sowie Maler, Maurer, Klempner oder Fliesenleger. Allerdings können keine Materialkosten von der Steuer abgesetzt werden, sondern lediglich Arbeits- und Anfahrtskosten. Quelle: dpa
PendlerpauschaleFür jeden Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte können Arbeitnehmer pauschal einen Abzug von 30 Cent geltend machen – und das für 230 Arbeitstage im Jahr. Allerdings kann nur jeweils eine Fahrt pro Tag angerechnet werden, nicht Hin- und Rückweg. Quelle: dpa

Wer noch vor dem Jahresende einen Riester-Vertrag abschließt, erhält auf Antrag die staatliche Förderung (154 Euro Grundzulage pro Jahr plus Kinderzuschlag) für das gesamte Jahr. Voraussetzung: Mindestens ein Sparbeitrag von vier Prozent des Bruttoeinkommens, Untergrenze sind 60 Euro monatlich. Gleichzeitig kann er in der Anlage AV zur Steuererklärung maximal 2100 Euro an Sparbeiträgen inklusive der Zulagen als Sonderausgaben angeben. Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob die Förderung oder der Sonderausgabenabzug für den Steuerzahler günstiger ist.

Auch eine Betriebsrente bietet Steuervorteile, weil die Beiträge direkt vom Bruttolohn abgezogen werden und dadurch das zu versteuernde Einkommen sinkt. 2014 kann ein Arbeitnehmer so 2.856 Euro in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung einzuzahlen. Er kann diesen Betrag sogar um weitere 1800 Euro aufstocken, allerdings werden dafür Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Keine Schnellschüsse bei Vorsorgeverträgen

Ob und für wen sich die begünstigte Förderung lohnt, hängt von vielen Faktoren ab, wie dem Alter, dem Familienstand und der Zahl der Kinder. Zudem sind viele Vorsorge-Verträge mit relativ hohen Gebühren versehen und um eine annehmbare Rendite zu erzielen, muss der Rentenbezug sehr lang sein. Es gibt aber auch günstige Varianten.

Aufgrund der langfristigen Entscheidung für eine zusätzliche Altersvorsorge sind die beschriebenen steuerlichen Begünstigung nur bedingt für die kurzfristige Steueroptimierung empfehlenswert. Außerdem gehen Steuervorteile in der Ansparphase mit einer höheren Versteuerung in der Auszahlphase einher. Vor dem Abschluss eines Sparvertrags ist daher eine intensive Beratung durch einen unabhängigen Experten sinnvoll.

Gesundheitskosten als außergewöhnliche Belastung ansetzen

Stehen Ausgaben für eine neue Brille, Zahnersatz, eine Kur oder Zuzahlungen zu Medikamenten oder für Klinikaufenthalte bevor, kann es sich steuerlich lohnen, die Ausgaben in einem Steuerjahr zu bündeln und in der Steuererklärung als Sonderausgaben zu erfassen. Grundsätzlich können hier alle Ausgaben zum Erhalt der Gesundheit der Familie angegeben werden, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden.

Diese Ausgaben wirken sich aber nur dann positiv auf die Steuerlast aus, wenn die Zumutbarkeitsgrenze überschritten wurde. Diese ist von der Höhe des Einkommens und Zahl der Kinder abhängig und liegt zwischen einem und sieben Prozent des zu versteuernden Einkommens.

Privat Krankenversicherte können darüber hinaus ihren Beiträge für das kommende Jahr oftmals im Voraus bezahlen und so ihre Steuerlast für 2014 senken.

Werbungskosten optimieren

Jeder Arbeitnehmer bekommt vom Finanzamt pauschal 1000 Euro als Werbungskosten anerkannt. Liegen die Ausgaben für die Ausübung seines Berufs und den Erhalt seiner Arbeitskraft höher, sinkt das zu versteuernde Einkommen zusätzlich. Es kann sich also lohnen, diese Ausgaben noch vor dem Jahresende zu tätigen, um möglichst weit über die Pauschale hinauszukommen. Zu den typischen Werbungskosten zählen etwa die Pendlerpauschale, der beruflich bedingte Umzug, Steuerberatungskosten, das häusliche Arbeitszimmer, die doppelte Haushaltsführung und Fortbildungskosten.

Vorteile für reuige Steuersünder

Stehen Ausgaben für Fortbildung oder Umzug ohnehin an, können sie unter Umständen steuergünstig in das laufende Jahr vorgezogen werden. Beim beruflich bedingten Umzug muss der neue Wohnort allerdings deutlich näher an der Arbeitsstätte liegen. Das Finanzamt akzeptiert auch, wenn Fortbildungskurse, die erst 2015 stattfinden, schon im laufenden Jahr gebucht und bezahlt werden.

Die absurdesten Steuervorteile
CO2-Ausgleich für den UrlaubsflugEine Erholungsreise kann zwar nicht abgesetzt werden - wohl aber die Kosten für einen CO2-Ausgleich. Wer klimabewusst reist, kann die Mehrkosten von der Steuer absetzen. Beim CO2-Ausgleich kann der Flugpassagier einer Klimaschutzorganisation Geld als Wiedergutmachung für die Umweltverschmutzung durch den CO2-intensiven Flugverkehr überweisen. Damit das Geld abgesetzt werden kann, muss die Klimaschutzorganisation steuerbegünstigt sein - also etwa ein gemeinnütziger Verein oder eine Stiftung. Ähnliche Möglichkeiten gibt es mittlerweile auch bei Zug- und Schiffreisen. Quelle: dpa
Kosten für Perücken oder HaartransplantationenGute Perücken oder Toupets sind teuer. Wer seine Haare krankheitsbedingt verloren hat , kann die Kosten für Haarersatz von der Steuer absetzen. Wichtig: Vor einer Haartransplantation oder Perückenanfertigung sollte ein ärztliches Attest vorliegen. Quelle: dpa/dpaweb
Kosten für AntibabypilleIst die Schwangerschaftsverhütung oder die Einnahme der Pille aus anderen Gründen medizinisch notwendig, können die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Neben der Empfängnisverhütung können auch Akne oder Zyklusstörungen ein Grund für die Antibabypille sein. Quelle: dpa
Kosten für Viagra-TablettenOb Viagra oder andere Potenzmittel: Wurde das Medikament vom Arzt verschrieben, sind die Ausgaben dafür als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar. Viagra ist in Deutschland verschreibungspflichtig. Ob Viagra oder Antibabypille: Quittungen und ärztliche Verschreibung sollten aufbewahrt und der Steuererklärung im Original beigefügt werden, um die Ausgaben belegen zu können. Quelle: dpa
Föhn als ArbeitsmittelKommt ein Föhn als Arbeitsmittel zum Einsatz, kann er von der Steuer abgesetzt werden. Ein entsprechendes Urteil fällte der Bundesfinanzhof bereits im Jahr 1970 (Bundessteuerblatt, BStBl. 1971 II S. 17). In dem Fall ging es um einen Architekten, der in seinem Büro einen Föhn ausschließlich zum Trocknen seiner Tusche einsetzte. Er durfte daher die Kosten für das Heißluftgerät vollständig von der Steuer absetzen. Quelle: dpa
Schutz vor ElektrosmogTinnitus, Migräne, Panikattacken: bis zu sechs Prozent der Deutschen halten sich laut Bundesamt für Strahlenschutz für "elektrosensibel". Viele Betroffene lassen ihre Wohnung zum Schutz vor Elektrosmog professionell abschirmen - das kann ganz schön teuer werden. Einen Teil der Kosten können Betroffene als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Quelle: AP
Kosten für neue Möbel wegen FormaldehydbelastungPuh, hier stinkt's - wer Möbel hat, die so stark mit Formaldehyd belastet sind, dass es als gesundheitsgefährdend eingestuft werden muss, kann die Kosten für neues Mobiliar von der Steuer absetzen. Dies gilt dann als außergewöhnliche Belastung, urteilte der Bundesfinanzhof im Mai 2002 (BStBl. 2002 II S. 592). Wichtig ist dabei, dass vor dem Kauf der neuen Einrichtung ein Gutachten vorliegt, das die Formaldehydbelastung bescheinigt. Quelle: dpa

Auch bei Arbeitsmitteln wie Fachliteratur, Arbeitskleidung, Büromöbel, Büromaterial, der beruflich genutzte Computer oder Druckerpatronen können Steuerzahler den Zeitpunkt der Anschaffung für die Steueroptimierung zum Jahresende nutzen. Allerdings können nur Käufe bis zu einem Preis von 487,50 Euro inklusive Mehrwertsteuer auf einen Schlag abgesetzt werden. Teurere Güter müssen über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden.

Vermögensverluste mit Steuererstattung lindern

Auf Gewinne an der Börse oder mit anderen Geldanlagen fällt die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent an, inklusive Soli sind es 26,4 Prozent. Umgekehrt kann eine Steuererstattung verlangen, wer mit Wertpapieren Verluste gemacht hat . Fallen Gewinne und Verluste in einem Jahr an, können Sie miteinander verrechnet werden. Bei unterschiedlichen Wertpapierdepots muss dazu von den Banken lediglich bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragt werden. Verluste lassen sich grundsätzlich aber auch erst im Folgejahr mit Gewinnen verrechnen.

Steuertipps für Pendler

Die Verlustverrechnung funktioniert auch bei der vorzeitigen Kündigung einer Lebensversicherung mit Kapitalbildung. Nur wenige Sparer halten einen Lebensversicherungsvertrag bis zum Ende der Laufzeit durch. Ein verfrühtes Vertragsende ist allerdings regelmäßig ein schlechtes Geschäft, weil der ausgezahlte Rückkaufwert in den ersten Jahren oft um ein paar tausend Euro unter der eingezahlten Beitragssumme liegt. Wenn die Kündigung dennoch sein muss, besteht die Möglichkeit, die Verluste mit steuerpflichtigen Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen zu verrechnen und so zumindest die Steuer zu senken. Mehr als ein Trostpflaster ist das allerdings nicht.

Steuersünder: Selbstanzeige besser noch 2014

Die Zahl der Selbstanzeigen ist in diesem Jahr auf einem neuen Rekordniveau. Zu Recht, denn Steuerhinterzieher, die mit dem Fiskus reinen Tisch machen wollen, sollten sich beeilen. „Die Voraussetzungen für eine Selbstanzeige werden ab dem 1.1.2015 sicher deutlich strenger“, sagt Klocke vom Steuerzahlerbund. „Geplant ist, dass der Strafzins deutlich steigt und schon früher greift. Eine Selbstanzeige wird dann teurer.“ Auch eine Nachdeklaration für die vorangegangenen zehn Jahre ist in den Gesetzentwürfen vorgesehen. Wer Steuern hinterzogen hat, sollte daher die Zeit bis zum Jahresende nutzen und möglichst bald einen spezialisierten Steueranwalt konsultieren.

Spenden für den schnellen Abzug

Zum Jahresende nehmen die Gelegenheiten zum Spenden nochmal sprunghaft zu. Wer für Gemeinnütziges Geld gibt, bekommt einen Steuervorteil. Bis zu 20 Prozent der gesamten Einkünfte sind als Spenden unter den Sonderausgaben abzugsfähig. Allerdings erfordert es einen Spendenbeleg. Nur bis 200 Euro akzeptiert das Finanzamt auch einen Kontoauszug. Aber so können Steuerzahler sich und Anderen etwas Gutes tun.

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