Steuervorteile rechtzeitig sichern Polieren Sie jetzt schon Ihre Steuererklärung für 2014

Noch ist genug Zeit, um mit steuerbegünstigten Ausgaben wie etwa für Handwerker und Haushaltshilfen seine Steuerlast für 2014 zu optimieren. Mit diesen Tipps können Sie bis Jahresende noch Steuern sparen.

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Darum scheitern die Deutschen an der Steuererklärung
Die UmfrageWas wissen die Deutschen über Steuern und die Steuererklärung? Dieser Frage wollte der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) nachgehen und beauftragte das Forschungsinstitut Forsa mit einer repräsentativen Umfrage. Insgesamt 1002 Angestellte und 501 Rentner nahmen teil. Die Ergebnisse sind zum Teil erschreckend. Quelle: dpa
Zwei Typen von FragenInsgesamt mussten die Befragten neun Wissensfragen beantworten. Sieben davon bewerten die VLH-Steuerexperten als leicht, diese waren mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten. Gefragt wurde zum Beispiel, ob Fahrtkosten, die Kosten für eine Tagesmutter, Ausgaben für Medikamente oder die Rechnung für den Reifenwechsel absetzbar sind. Hier lag die Mehrzahl der Befragten noch richtig. Quelle: dpa
Mehr AntwortmöglichkeitenFür die beiden anderen Fragen brauchte es handfestes Faktenwissen. Hier gab es nicht nur zwei, sondern mehrere Antwortmöglichkeiten. Gefragt wurde nach der Höhe des Grundfreibetrags und dem maximalen Wert absetzbarer Werbungskosten. „Je mehr Antwortmöglichkeiten es gab, desto weniger Befragte lagen richtig“, sagt der Vorstandsvorsitzende der VLH, Jörg Strötzel. Das bestätige die Vermutung, dass viele schon bei leichten Fragen zur Einkommensteuer ins Schwimmen kommen. „Geht es dann um belastbares Faktenwissen, tun sich die meisten sehr schwer“, so Strötzel. Quelle: dpa
Welche Kosten sind absetzbar?Die Frage: „Es gibt diverse Kosten, die man steuerlich geltend machen kann. Welche der folgenden Kosten kann man von der Steuer absetzen? Tagesmutter, Putzfrau, Anzug fürs Büro, Medikamente, Reifenwechsel am Auto.“ 63 Prozent der abhängig Beschäftigten wissen, dass die Kosten für eine Tagesmutter von der Steuer abgesetzt werden können. 56 Prozent wissen dies von den Kosten für Medikamente, 48 Prozent von den Kosten für eine Putzfrau. Quelle: ZB
Das ist nicht absetzbar42 Prozent der Befragten glauben, dass auch die Kosten für Anzüge für das Büro steuerlich absetzbar sind und immerhin fünf Prozent glauben, dass auch die Kosten für einen Reifenwechsel am Auto von der Steuer abgesetzt werden können. Das stimmt jedoch nicht. Quelle: dpa
Fahrtkosten zur ArbeitÜber die Absetzbarkeit von Fahrtkosten weiß die Mehrheit (88 Prozent) der abhängig Beschäftigten Bescheid. Die jüngeren Befragten (unter 35 Jahren) wissen etwas seltener als der Durchschnitt, dass man Fahrtkosten von der Steuer absetzen kann. Quelle: dpa
Jährlicher GrundfreibetragNur 11 Prozent der abhängig Beschäftigten wissen die ungefähre Höhe des jährlichen steuerlichen Grundfreibetrags korrekt einzuschätzen (für 2014 lag er für Ledige bei 8354 Euro). 52 Prozent wissen nicht, wie hoch der steuerliche Grundfreibetrag ist oder was ein Grundfreibetrag überhaupt ist. Ein Fünftel (19 Prozent) der Befragten denkt, dass nur weniger als 3000 Euro pro Jahr steuerfrei sind. Quelle: dpa

Steueranwälte und Notare haben derzeit viel zu tun. Denn viele Familienunternehmen müssen noch vor Jahresende auf die nächste Generation übertragen werden. Damit wollen die Firmenchefs und ihre Erben noch Steuern sparen. Sie fürchten nämlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit von Steuerprivilegien beim Vererben oder Verschenken von Betrieben.

Steuerexperten zweifeln nicht daran, dass es 2015 teurer wird. Noch sind 85 Prozent des Betriebsvermögens bei einer Übertragung steuerfrei. Jedes Kind eines Unternehmers genießt zudem einen Freibetrag von 400.000 Euro.

So kann zum Beispiel ein Betriebsvermögen von 2,5 Millionen Euro noch 2014 steuerfrei an den Sohn oder die Tochter übertragen werden. "Jeder, der volljährige Kinder hat, macht das", sagte Lutz Goebel, Präsident des Verbandes der Familienunternehmer, dem "Tagesspiegel".

Tipps zum Steuern sparen

Aber nicht nur Unternehmer haben in diesem Jahr noch Gelegenheit, ihre Steuerlast zu optimieren. Auch für Arbeitnehmer, Anleger und Selbstständige gibt es Möglichkeiten, ihre Steuerlast für das laufende oder schon mit Blick auf das kommende Jahr zu optimieren. Da noch fast drei Monate Zeit sind, ist jetzt eine gute Gelegenheit für einen Kassensturz, um die Möglichkeiten zum Steuernsparen auszuloten.

Im Wesentlichen gelten dabei für das laufende Jahr die gleichen Vorschriften und Möglichkeiten wie für das Steuerjahr 2013. Das Gesetzgebungsverfahren für das Jahressteuergesetz läuft allerdings noch.

"Steuersparer sollten die Gesetzgebung im Blick behalten", rät Isabel Klocke, Expertin beim Bund der Steuerzahler. "Die meisten Änderungen werden voraussichtlich erst ab dem Jahr 2015 gelten. Wer allerdings bereits für das kommende Steuerjahr plant, sollte das Gesetzgebungsverfahren aufmerksam verfolgen." Mit einer Veröffentlichung der Änderungen im Steuerrecht ist regelmäßig erst Ende Dezember zu rechnen.

Einkommensentwicklung abschätzen

Wer schon weiß, dass sich sein Einkommen im kommenden Jahr ändert, kann eine Steuerstrategie entwickeln. Grundsätzlich sollten Steuerzahler dann versuchen, absetzbare Ausgaben in das Jahr mit dem höheren Einkommen zu verschieben beziehungsweise vorzuziehen.

Besonders interessant ist das für Arbeitnehmer, die ein niedrigeres Einkommen aufgrund von Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder dem Beginn des Ruhestands erwarten. Das gilt natürlich auch für Ehepaare und eingetragene Lebensgemeinschaften, die bei ihrer Steuererklärung die Zusammenveranlagung wählen. Sie sollten steuerrelevante Ausgaben noch in diesem Jahr tätigen, da sie sich bei höherem Einkommen auch stärker auswirken.

Die besten Tricks für die Steuererklärung

Umgekehrt sollten Arbeitnehmer, die nach Kündigung oder Aufhebungsvertrag eine Abfindung erwarten, steuerbegünstigte Ausgaben in das Jahr der Abfindungszahlung verlegen. Das ist ohnehin empfehlenswert, wenn noch nicht klar ist, ob dann eine neue Anstellung gefunden wird und wie deren Bezahlung ausfällt. Welche Ausgaben die Steuerlast mindern und sich eventuell vorziehen oder  aufschieben lassen, wird später noch genauer erläutert.

Steuerklasse prüfen, Hochzeit vorziehen

Änderungen in den Familien- und Einkommensverhältnissen können auch eine Änderung der Steuerklasse notwendig machen. Ein Klassiker sind deshalb die zahlreichen Hochzeiten im November und Dezember. Durch den Vorteil beim Ehegattensplitting - das inzwischen auch für eingetragene Lebensgemeinschaften gilt - lässt sich die Steuerbelastung erheblich senken – und zwar für gesamte Steuerjahr. Denn dann werden die Jahreseinkünfte der Partner addiert und wie ein Einkommen mit dem sogenannten Splittingvorteil versteuert.

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