
MünchenDer Fall
Und wieder bleiben die Maschinen am Boden. Am Frankfurter Flughafen müssen sich Passagiere und Airlines noch bis Ende der Woche auf Verspätungen und Flugausfälle einstellen: Der Grund: 200 Mitarbeiter auf dem Vorfeld, vertreten durch die Gewerkschaft der Flugsicherung (GDF) haben ihre Arbeit niedergelegt und streiken – für mehr Geld und bessere Arbeitsbedingungen.
Der Schaden, der durch den Arbeitskampf entsteht, ist immens. Durch den Streik sind nach Angaben von Fraport teils bis zu 30 Prozent Flüge ausgefallen. Der Umsatzverlust geht schon jetzt in die Millionen.
Die Relevanz
Seit einigen Jahren – spätestens aber seit dem Mammut-Streik der Lokführer Gewerkschaft GDL im Sommer 2007 – gehört es zum tarifpolitischen Alltag, dass Klein- und Kleinstgewerkschaften für ihre Forderungen in den Ausstand treten. Neben der GDL pochten in der jüngeren Vergangenheit vor allem die Pilotenvereinigung Cockpit, die Ärztevertretung Marburger Bund, die Flugbegleitergewerkschaft UFO und immer wieder auch GDF auf die ihre Rechte ihrer Mitarbeiter. Und auf eigene Tarifverträge.
Der Experte
Für die Wirtschaft werden die kampflustigen Berufsgruppen zunehmend zum Problem. „Spartengewerkschaften können bereits durch die Mobilisierung einer geringen Mitgliederzahl einen Betrieb lahm legen, damit einen exorbitant hohen Schaden verursachen, und dass, ohne selbst finanzielle Opfer bringen zu müssen“, kritisiert Robert von Steinau-Steinrück, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Luther in Berlin. Und die Zahl der Streiks könnte sogar noch steigen. „Mittelfristig ist zu erwarten, dass sich immer mehr Berufsstände gewerkschaftlich organisieren und versuchen werden, ihre Rechte per Arbeitskampf durchzusetzen“, warnt der Experte. „Mit dem Anspruch der Verfassung, wonach Gewerkschaften die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu wahren und zu fördern haben, ist das kaum noch zu vereinbaren.“
Die Gegenseite
Auf Seiten der GDF sieht man das naturgemäß anders. Man fühlt sich missverstanden und – unter anderem durch die kritische Berichterstattung in der Presse – diffamiert. „Wir sind überzeugt von der Redlichkeit unserer Anliegen“, lautet die Kernaussage der Gewerkschaftsfunktionäre Markus Siebers und Dirk Vogelsang. Auch egoistische Motive weist die Gewerkschaft weit von sich „Wir sind solidarisch“, beteuern sie, „nämlich mit unseren Frankfurter Vorfeldkollegen, die unsere volle Unterstützung verdienen.“
Mit klassischen Abwehrmaßnahmen ist meist nichts zu machen
Die Rechtslage
Noch vor wenigen Jahren war die Tariflandschaft in Deutschland recht übersichtlich. Wenn die Zeit nahte, einen neuen Tarifvertrag für eine Branche auszuhandeln, packten Arbeitgeber und die alteingesessenen Großgewerkschaften zunächst ihre bewährte Kampfrhetorik aus. Man überzog sich gegenseitig mit Vorwürfen – oft über Wochen hinweg. Irgendwann, mitunter auch nach einem Streik, kam es dann zu einer Einigung. Man schloss einen Tarifvertrag und schuf damit Rechtssicherheit für einen ganzen Wirtschaftszweig. Ob die die eine oder andere Kleingewerkschaft mit dem Ergebnis zufrieden war, interessierte allenfalls am Rande. Schließlich sollte verhindert werden, dass eine Vielzahl von Tarifverträgen verschiedenster Gewerkschaften untereinander konkurrierten und Arbeitnehmer ein und desselben Unternehmens für die gleiche Arbeit unterschiedliche Löhne erhielten.
Um das zu gewährleisten galt in Deutschland bis vor kurzem der Grundsatz der Tarifeinheit. Die strikte Einhaltung des Mottos „ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ bescherte allen Beteiligten die Gewissheit, dass während der Laufzeit der Verträge keine neuen Arbeitskampfmaßnahmen zu erwarten sind. Dass nur die Massengewerkschaften verhandelten und die kleineren Gewerkschaften die Ergebnisse schlucken mussten, nahm man dabei in Kauf.
Diese Zeiten sind nun vorbei. Spätestens, seit das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2010 den Grundsatz der Tarifeinheit offiziell gekippt hat (BAG Az. 10 AS 2/10 und 10 AS 3/10) können auch die Vertretungen einzelner Berufsgruppen für ihre Forderungen streiken. Und die kleinen Gewerkschaften machen von diesem Recht regen Gebrauch.
Die Wirtschaft stellt das vor erhebliche Herausforderungen. Zwar müssen Unternehmen es per se nicht kampflos hinnehmen, wenn ihre Belegschaft in den Ausstand tritt. Ruft also eine Gewerkschaft zum Streik auf, hat der Arbeitgeber das Recht, sich zu wehren (BAG Az. 1 AZR 822/79; 1 AZR 168/79, 1 AZR 331/79). Das Problem ist nur: Wenn eine kleine Gewerkschaft mobil macht, ist mit den klassischen Abwehrmaßnahmen meist nichts zu machen.
Dies gilt insbesondere für das Instrument der Aussperrung. Durch sie verbietet das bestreikte Unternehmen seinen Mitarbeitern, ihre Arbeit aufzunehmen – und muss sie folglich nicht bezahlen. Auch Arbeitnehmer, die nicht der Gewerkschaft angehören, können dann ihren Lohn verlieren – was den Einigungsdruck im Arbeitskampf deutlich erhöht.
Die Besonderheit beim Streik von Spartengewerkschaften ist allerdings, dass diese Vereinigungen gerade nicht danach streben, die Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiter einer Branche zu verbessern. Ihnen geht es ausschließlich darum, für die eigenen Mitglieder das Maximum herauszuholen. „Rechtlich wie politisch ist es daher nur schwer zu begründen, warum ein Arbeitgeber auch Mitarbeiter aussperren können soll, die keinerlei Berührungspunkte zu dem Tarifkonflikt haben und aus einem positiven Abschluss der Verhandlungen auch keine Vorteile ziehen könnten“, so Steinau-Steinrück.
Die Idee des Streikrechts tritt in den Hintergrund
Weiteres Problem: In vielen Fällen bestehen für die nicht streikende Belegschaft noch geltende Tarifverträge, die mit anderen Gewerkschaften ausgehandelt wurden. Ist das der Fall, muss der Arbeitgeber gegenüber diesen Mitarbeitern im Zweifel die Friedenspflicht wahren. Ihre Aussperrung wäre also schon aus diesem Grund rechtswidrig.
Eine verfahrene Situation. Und doch: Große Hoffnungen, dass der Gesetzgeber im Fall der Spartengewerkschaften ein Machtwort spricht, sollte sich niemand machen. „Das Streikrecht ist ein so heißes Eisen, dass sich keine Partei daran die Finger verbrennen will“, sagt Arbeitsrechtler Steinau-Steinrück. Zudem hat inzwischen fast jede Partei mehr oder minder prominente Gewerkschafter in ihrem Mitgliederkreis: Claus Weselsky, Chef-Einheizer der Lokführer-Vereinigung GDL besitzt ein CDU-Parteibuch, IG-Metall-Chef Berthold Huber ist Mitglied der SPD – und die FDP wird es sich genau überlegen, ob sie es sich mit der Ärztevertretung Marburger Bund verscherzt. Denn wer, wenn nicht die Ärzteschaft soll die Liberalen dann noch wählen?
Denkbar ist daher wohl allenfalls, dass der Gesetzgeber durch den öffentlichen Druck eine Minimallösung erarbeitet, um das Problem zumindest zu entschärfen „Wenn man für besonders sensible Wirtschaftszweige – wie etwa das Transportwesen – eine verbindliche Schlichtung anordnen würde, wäre damit schon einiges gewonnen“, sagt Steinau-Steinrück. Ob und wann das es dazu kommt, ist allerdings noch offen
Fazit
Deutsche Unternehmen werden bis auf weiteres damit leben müssen, dass Kleinstgewerkschaften für ihre Forderungen in den Ausstand treten. Die ursprüngliche Idee des Streikrechts tritt dabei immer mehr in den Hintergrund. Das Ansinnen, Arbeitnehmern über den Arbeitskampf ein Druckmittel gegen einen überlegenen Gegner – den Arbeitgeber – an die Hand geben, hat sich, zumindest in Teilen überlebt. Von einer generellen Unterlegenheit der Arbeitnehmer jedenfalls ist inzwischen nicht mehr allzu viel zu spüren – vor allem, wenn sie einer kleinen, schlagkräftigen Truppe wie der GDF angehören. Für mehr Gerechtigkeit sorgt das nicht unbedingt. Doch vielleicht ist das auch gar nicht gewollt.











