_

Streitfall des Tages: Warum Patienten stundenlang beim Arzt warten

von Dörte Jochims Quelle: Handelsblatt Online

Wer mit akuten Beschwerden in eine Praxis kommt, muss oft lange warten. Gesetzlich Versicherte können froh sein, wenn sie noch am selben Tag behandelt werden. Was sich Patienten bieten lassen müssen - und was nicht.

Der Schmu des Tages. Illustration: Tobias Wandres
In der Rubrik "Der Streitfall des Tages" analysiert Handelsblatt Online eine Gaunerei oder ein Ärgernis aus Bereichen des Wirtschaftslebens. Betroffene erhalten konkrete Unterstützung, können ihren Fall öffentlich machen und mit Gleichgesinnten diskutieren. Illustration: Tobias Wandres.


Anzeige

 

Der Fall

 

Nach dem Aufwachen konnte sich der 38jährige Kölner kaum noch bewegen. Einen derart stechenden Schmerz im Rücken hatte er noch nie erlebt. Er brauchte eine knappe Stunde, bis er es aus dem Bett ans Telefon schaffte. Den Anruf beim Arzt hätte sich der Medienmanager aber sparen können. Obwohl er deutlich machte, dass es sich um einen Notfall handelt, hatte der Orthopäde erst in einer Woche einen Termin frei. Frühestens.

In seiner Not ging er trotz Ablehnung der Sprechstundenhilfe zum Orthopäden und wurde nach sieben Stunden Wartezeit endlich behandelt. Ein Wirbel war ausgerenkt, die Muskulatur an der Wirbelsäule steinhart. Das Einrenken dauerte nur wenige Minuten, einige Massagen wurden verschrieben.

In seinem Ärger machte der Betroffene eine Probe aufs Exempel. Wurde er als Kassenpatient diskriminiert? Eine Freundin, die Privatpatientin ist, versuchte am selben Tag einen Termin für eine Vorsorge-Untersuchung beim Orthopäden zu vereinbaren. „Heute haben wir noch mehrere Termine frei“, sagte die Sprechstundenhilfe. „Der Doktor wird sich Zeit für sie nehmen“. 

Die Relevanz

 

Aktuellen Umfragen zufolge werden Patienten der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber Privatpatienten bei der Terminvergabe benachteiligt. Die Schärfe der Diskriminierung variiert allerdings von Umfrage zu Umfrage.

So gaben die Grünen-Abgeordnete Bärbel Höhn und Patientenrecht-Expertin Maria Klein-Schmeink im Januar 2011 eine Telefonumfrage in Auftrag, bei der Testanrufer in 350 Facharztpraxen in Nordrhein-Westfalen versuchten, Termine als Kassen- beziehungsweise Privatpatient zu vereinbaren. Bei der Stichprobe stellte sich heraus, dass Kassenpatienten durchschnittlich 23 Tage länger auf einen Termin beim Facharzt warten müssen als privat Versicherte.  Im schlimmsten Fall warteten sie 45 Tage länge.

Nach  einer Studie des AOK-Bundesverbands beträgt der Unterschied zwischen der Wartezeit für einen Privatpatienten und einen gesetzlich Versicherten  etwa sechs Tage, wenn ein Termin bei einem Facharzt fällig wird. Demnach warteten gesetzlich Versicherte drei Wochen, Privatpatienten etwas länger als zwei Wochen auf einen Termin.

Befragungen zu akuten Fällen liegen etwas länger zurück. Hier warteten Patienten, die gesetzlich versichert sind, durchschnittlich acht Tage auf einen Termin beim Facharzt. Privat Versicherte  mussten sich im Schnitt nur drei Tage gedulden, ergab eine Befragung im  Auftrag des BKK Bundesverbandes vom April/Mai 2008.

Eine Umfrage des Gesundheitsmonitor der Bertelsmann-Stiftung kam im selben Jahr zu dem Schluss. "Es gibt keine Unterschiede zwischen gesetzlich und privat Versicherten bei der Wartezeit auf einen Termin bei einem Hausarzt, jedoch bei den Wartezeiten in der Praxis sowie für einen Termin beim Facharzt. Negative gesundheitliche Folgen aufgrund von Wartezeiten werden wahrscheinlicher, wenn der Patient an einer im Alltag einschränkenden Krankheit oder einer schweren akuten Erkrankung leidet."

 


Welche Rechte Patienten haben

Die Gegenseite

Die kassenärztliche Vereinigung vertritt Hausärzte und Fachärzte, die Verträge mit gesetzlichen Kassen haben. Ihr Sprecher, Roland Stahl sieht das Problem in dem geschilderten Fallbeispiel und empfiehlt dem Patienten, sich an die Kassenärztliche Vereinigung vor Ort zu wenden.

Ansonsten wiegelt der Standesvertreter ab: Objektiv lasse sich nicht von unterschiedlichen Wartezeiten beim Arzt zwischen privat und gesetzlich Krankenversicherten sprechen. Die KBV habe mehrere Studien in Auftrag gegeben, bei der die Forschungsgruppe Wahlen jeweils 2.000 bis 6.000 Versicherte befragte. Grundsätzlich seien die Zufriedenheitswerte, auch was Wartezeiten angeht, sehr hoch. Das Ergebnis der jüngsten Versichertenbefragung habe ergeben, dass dreiviertel der Befragten angaben, keine langen Wartezeiten zu haben.

Der Ärztevertreter erklärt: Von einer Diskriminierung der Kassenpatienten sei  „definitiv nicht zu sprechen“. Bei der Terminvergabe spiele die medizinische Relevanz immer eine Rolle. Notfälle und akute Beschwerden müssen natürlich sofort behandelt werden. Es kann allerdings sein, dass ein Versicherter einen Vorsorgetermin erst einen Monat später bekommt. Das Recht, sofort einen Termin zu bekommen, besteht per se nicht.

Wenn ein Versicherter trotz eines akuten Problems keinen zeitnahen Termin beim Arzt bekommt, sollte er sich auf jeden Fall an die regionale Kassenärztliche Vereinigung wenden.

Die Rechtslage

Bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) gehen immer wieder Beschwerden auf Grund von langen Wartezeiten ein. Grundsätzlich unterscheide der behandelnde Arzt bei jedem Krankheitsfall, ob es sich um einen Notfall handelt, der lebensbedrohlich sein kann, sagt Patientenberaterin Claudia Schlund. Hier muss jeder sofort helfen oder – sofern er die Behandlung nicht selbst durchführen kann- für anderweitige Hilfe sorgen.

Dann gibt es so genannte Akutfälle, die nicht lebensbedrohlich sind, deren Behandlung aber nicht aufschiebbar ist. „Ärzte, bei denen die Patienten in laufender Behandlung sind, sollten diese Fälle am selben Tag behandeln. Es ist aber mit Wartezeiten zu rechnen, “ so Schlund. Auch beim Hausarzt sei in der Regel am selben Tag ein Termin möglich.

Für notwendige, aber aufschiebbare Behandlungen wie leichte Rückenschmerzen oder Knieprobleme werden Termine vergeben. Das sollte in einer „angemessener Frist“ passieren – also binnen weniger Tage oder Wochen. Grundsätzlich dürfe kein Unterschied zwischen gesetzlich und privat Versicherten gemacht werden. Um Wartezeiten zu verkürzen, könne es sinnvoll sein, den Termin über den Hausarzt auszumachen.

Ist nirgendwo ein Termin bei einem Facharzt bekommen, wenden sich gesetzlich Versicherte an ihre Krankenkasse. Dann ist es möglich, dass die Versorgung in dieser Region nicht sichergestellt ist und die Kasse informiert die kassenärztliche Vereinigung. Sie hilft auch bei der Arztsuche. Im schlimmsten Fall bleibt die Notaufnahme.

Auch mit Termin müssen Patienten 30 Minuten Wartezeit hinnehmen. Dauert es jedoch länger, etwa weil Akutfälle zu behandeln sind, sollten Sprechstundenhilfen die Wartenden darauf aufmerksam machen. Patienten können dann noch etwas erledigen oder um einen neuen Termin bitten. Wer jedoch trotz Terminvereinbarung in einer Praxis wiederholt stundenlang wartet, sollte sich bei der Krankenkasse beschweren. Es besteht dann der Verdacht, dass der Arzt schlecht organisiert ist.

Dass dennoch hie und da der Eindruck einer Zwei-Klassen-Medizin entsteht, beruhe auf einem Missverhältnis: „Nur gut zehn Prozent der Bundesbürger sind privat versichert, etwa neunzig Prozent gesetzlich “, so die Expertin. „Dennoch sind Kassenärzte nur dazu verpflichtet, mindestens 20 Wochenstunden für die Behandlung von gesetzlich Versicherten aufzuwenden. In der Praxis können sie also 50 Prozent ihrer Zeit für Privatpatienten einsetzen.

Ihr Tipp: Arzttermine so effizient wie möglich vorzubereiten. Mittels Checklisten, die sich auf der Webseite der UPD finden, können Patienten sicherstellen, dass sie beim Arzt alle wesentlichen Fragen stellen. Gut Informiert ersparen sich dadurch oft weitere Termine und Wartezeiten.


Was Patienten tun können

Das Fazit

Das Gesundheitsministerium arbeitet derzeit daran, Patientenrechte zusammenzufassen und fest zu halten. Das dürfte es so manchem Patienten erleichtern, bei Kunstfehlern an Schadensersatz zu kommen. Dennoch gibt es kein Recht auf einen raschen Termin. Letztlich entscheidet der Arzt, wann welcher Patient  zu behandeln ist. Wer sich benachteiligt fühlt, kann sich jedoch bei seiner Krankenkasse oder bei der kassenärztlichen Vereinigung beschweren. 


Nützliche Adressen

 

www.upd-online.de : Hier erreichen Sie die Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD. Auf der Website finden Sie alle Beratungsstellen und Beratungsangebote der UPD, Orientierungshilfe im Gesundheitswesen und Gesundheitsinformationen. Die UPD Beratungsstellen bieten auch Checklisten zur Vorbereitung auf ein Arztgespräch. Bundesweites UPD – Beratungstelefon (kostenfrei):  0800 0 11 77 22. 

http://www.kbv.de: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist die politische Interessenvertretung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten auf Bundesebene. Hier finden Interessierte eine Liste von Ärzten vor Ort , Praxistipps zu diversen Gesundheitsthemen und eine Auflistung der Patientenrechte. 

http://www.patienten-information.de. Dieser Service von Bundesärztekammer und kassenärztlicher Vereinigung bietet Hintergrundinformationen zu Krankheiten, Checklisten für den Arztbesuch und sinnvolle Broschüren zum Thema IGEL Leistungen. Auch hier können Ärzte und Krankenhäuser online recherchiert werden.  

Bundesverband Verbraucherzentralen mit Wegweiser zu der nächsten Zentrale: http://www.vzbv.de.

Alle Teile der Serie "Streitfall des Tages": www.handelsblatt.com/streitfall

Tool: Immobilienscout24

Immobilien-Wertfinder

Was Mieten und Kaufen in Ihrer Region kostet.

weitere Fotostrecken

Blogs

Gastbeitrag: Renditechancen in den USA?
Gastbeitrag: Renditechancen in den USA?

Doug Forsyth, Manager des Fonds Allianz US High Yield, erläutert in einem Gastbeitrag, warum er die Risiken von...

Das Aktuelle Heft

Wirtschaftswoche

WirtschaftsWoche 21 vom 21.05.2012

iTunes Vorschau - WirtschaftsWoche
Deutsche Unternehmerbörse - www.dub.de
DAS PORTAL FÜR FIRMENVERKÄUFE
– Provisionsfrei, unabhängig, neutral –
Angebote Gesuche




.