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Streitfall des Tages: Wenn Bürger bei Behörden und Politikern abblitzen

Quelle: Handelsblatt Online

Aufträge an Unternehmen, unter Verschluss gehaltene Gesetzesentwürfe oder Kosten für Prestigebauten – viele Entscheidungen möchten Politiker oder Behörden geheim halten. Wann Bürger ein Recht auf Auskunft haben.

Der Schmu des Tages. Illustration: Tobias Wandres
In der Rubrik "Der Streitfall des Tages" analysiert Handelsblatt Online eine Gaunerei oder ein Ärgernis aus Bereichen des Wirtschaftslebens. Betroffene erhalten konkrete Unterstützung, können ihren Fall öffentlich machen und mit Gleichgesinnten diskutieren. Illustration: Tobias Wandres.

Der Fall

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Aufträge durch den Staat nehmen für einige Branchen und Unternehmen einen hohen Stellenrang ein. Damit die Kosten für die Steuerzahler niedrig und die Vergabe für die Bewerber fair ablaufen, werden diese Aufträge ausgeschrieben. Doch wie können die Entscheidungen überprüft werden?

Ein Büromaterialhändler hatte sich im Jahr 2006 erfolglos an einer Ausschreibung über die Lieferung von Drucker-Verbrauchsmaterial an eine Bundesbehörde beteiligt. 2009 erhielt er auf Nachfrage die Auskunft, der Auftrag wäre nicht an ihn vergeben worden, weil ein bestehender Vertrag wegen des Nichterreichens der vertraglich vereinbarten Mindestmenge noch nicht beendet sei.

Dem Händler schien dies unplausibel und wollte dies anhand des Lieferanten-Reportings der Behörde, die Aussagen über die gelieferten Mengen enthalten, kontrollieren. Dabei bezog er sich auf sein Recht als Staatsbürger auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (§ 1 IFG).

Nachdem ihm die Behörde mit Verweis auf das Vertraulichkeitsgebot im Vergaberecht verweigert wurde, hat er vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart auf Akteneinsicht geklagt – und Recht bekommen (VG Stuttgart, Urteil vom 17.05.2011; AZ: K 3505/09).

Die Relevanz


Trotz Informationsfreiheitsgesetz verweigern Behörden und Ministerien immer wieder Bürgern die Akteneinsicht. Begründet wird dies mit dem Hinweis auf andere Gesetze oder Interessen des Staates, die höher als das Recht auf Informationsfreiheit des Bürger zu bewerten seien. Zudem existieren nicht für alle Bundesländer und Kommunen solche Gesetze oder vergleichbare Beschlüsse.

Oft müssen Bürger ihr Recht auf Informationsfreiheit erstreiten. Ausgerechnet das Bundesjustizministerium (BMJ) von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verweigerte einem Anwalt die Auskunft über Vorbereitungsakten des BMJ für das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, da es sich um ” typische Regierungstätigkeiten“ handle. Das BMJ holte sich damit vom Bundesverwaltungsgericht am 3. November 2011 eine beschämende Niederlage ein.

Das Recht auf Informationsfreiheit ist ein wichtiger Bestandteil eines Staates mit freiheitlich-demokratischer Grundordnung. Nur wenn die Handlungen der staatlichen Gewalten – Exekutive, Legislative und Judikative, also Verwaltung, Gesetzgebung und Gerichte – für den Bürger als Souverän nachvollziehbar und transparent sind, besteht für diese eine Legitimation. Intransparenz staatlicher Entscheidungen fördert zudem Machtmissbrauch, Ineffizienz und Korruption.

Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, kritisiert, dass „das vor fünf Jahren in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz eine Vielzahl Ausnahmeregelungen enthält, nach denen staatliche Stellen die Herausgabe von Informationen verweigern können. Diese Ausnahmen müssen überprüft und eingeschränkt werden.“

Nach einem Rating des Center for Law and Democracy nimmt Deutschland unter 89 untersuchten Ländern mit Informationsfreiheitsgesetzen den fünfletzten Rang ein. Gemessen wurde unter anderem der Umfang der Auskünfte der Behörden, das Anfrageprozedere und die Ablehnungsmöglichkeiten. In Europa wurden der Informationsrechte für die Bürger von Finnland, Großbritannien, Irland und die Niederlande im Rating relativ gut bewertet. Allerdings sagt das Rating noch nichts darüber aus, wie die bestehenden Informationsfreiheitsgesetze umgesetzt und von den Bürgern in Anspruch genommen werden.

Einen Anhaltspunkt dafür bieten Internetportale, die die Auskunftsanfragen der Bürger auswerten. Besonders stark in Anspruch genommen werden die Dienste in Großbritannien. In Deutschland wurden 2010 auf Bundesebene nur 1557 Anfragen von Bürgern auf Akteneinsicht gestellt, davon wurden 799 voll und 200 teilweise gewährt. 320 Anfragen wurden abgelehnt, der Rest befand sich noch in Bearbeitung.

In den Vorjahren lag die Anzahl der Anfragen mit Ausnahme beim Inkrafttreten des Gesetzes (2006: 2278 Anfragen) meist sogar darunter. „ Die Bundesländer führen leider keine Statistiken über die nach den jeweiligen Informationsfreiheitsgesetzen gestellten Anträge in den Landes- und Kommunalverwaltungen“, sagt Dieter Hüsgen von Transparency International Deutschland. „Nach Schätzungen werden in Nordrhein-Westfalen bis zu tausend Anträge jährlich gestellt, in den kleinen Bundesländern teilweise kaum hundert Anträge jährlich.“


Welche Auskünfte Bürger verlangen dürfen

Die Gegenseite

Gegen Informationsfreiheit der Bürger ist offiziell keine Institution oder Partei. Meist fordert die Opposition in den verschiedenen Entscheidungsebenen gegenüber der jeweiligen Regierung mehr Informationen für sich und die Bürger. Tendenziell stellen sich aber eher unionsgeführte Regierungen gegen die Einführung von Informationsfreiheitsgesetze. Auch bestehen in den meisten Kommunen keine explizite Regelungen.

Von 16 Bundesländern haben elf Länder ein eigenes Informationsfreiheitsgesetz. Kein Informationsfreiheitsgesetz haben die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachen und Sachsen. Häufig wird dort ein solches Gesetz mit der Begründung abgelehnt, bestehende Gesetze würden bereits die Informationsfreiheit der Bürger ausreichend regeln.

Baden-Württemberg plant nach dem Regierungswechsel 2011 die rot-grüne geführte Regierung ein entsprechendes Gesetz. „ Es ist vorgesehen, zunächst die wissenschaftliche Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes abzuwarten, die im Frühjahr 2012 erfolgen soll. Mit der entsprechenden Auswertung dieser Evaluation werden die Vorarbeiten zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs aufgenommen,“ erläutert Katharina Nicol, vom Innenministerium Baden-Württemberg die Pläne. Ein konkreter Zeitpunkt für einen Gesetzesbeschluss durch den Landtag könne gegenwärtig aber noch nicht genannt werden.

Bundesländer ohne eigene Informationsfreiheitsgesetze stellen nicht die Informationsfreiheit, sonder die Notwendigkeit eigener Informationsfreiheitsgesetze in Frage. Durch bereits bestehende Gesetze sei für die Bürger der Informationszugang bereits geregelt. "Wer ein berechtigtes Interesse an der Auskunft von Verwaltungsentscheidungen des Freistaates hat, egal, welcher Art dieses Interesse ist, der bekommt auch diese Informationen", sagt Oliver Platzer, Pressesprecher des Bayerischen Staatsministeriums des Innern.

Dass entscheide ein fachlich zuständiger Mitarbeiter der jeweiligen Behörde. "Die bestehenden Informationsfreiheitsgesetze anderer Bundesländer geben den Bürgern im Ergebnis nicht mehr Informationsrechte. Auch dort würde keine Akteneinsicht über Angelegenheiten gewährt, bei denen im Einzelfall höher zuwertende Interessen des Staates wie der Inneren Sicherheit, dem Urheberrecht oder dem Wettbewerbsschutz entgegenstehen. „In bestimmten Bereichen wird es immer einen Interessensgegensatz geben, bei dem es abzuwägen gilt, ob die Informationsfreiheit Vorrang hat", so Platzer.

Die Rechtslage


Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt der Grundsatz: „Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen.“ § 1 (1) IFG. Sofern in den jeweiligen Bundesländern ein entsprechendes Landesgesetz existiert, wird die Informationsfreiheit explizit auf Landesebene geregelt.

Die Experten


Nach Ansicht von Stefan Wehrmeyer von der „Open Knowledge Foundation Deutschland e.V in Berlin und Projektleiter der Internetplattform „FragDenStaat.de“, können die Bürger, die einen Antrag nach Auskunft nach dem Informationsgesetz stellen, die Chancen einer aussagekräftigen Beantwortung beeinflussen. Er empfiehlt den Interessierten, zuvor bereits veröffentlichte Informationen zum Bereich der Anfrage zu erkunden, um den Verwaltungsvorgang möglichst genau zu bestimmen.

“Hilfreich ist es, wenn man den Vorgang oder gar das Dokument schon recht genau benennen kann“, betont Wehrmeyer. „Man sollte die Anfrage auch freundlich und höflich und nicht in einem polemischen Stil formulieren.“ Um relevante Akten nicht von vornherein auszuschließen, empfehle es sich mehrere relevante Dokumente oder Vorgänge statt mit „oder“ mit „und“ anzufragen.

„Wichtig ist, dass die Antragsteller hartnäckig bleiben und den Rechtsweg zumindest bis zum Widerspruch gegen ablehnende Entscheidungen der Verwaltung beschreiten“, rät Dieter Hüsgen von der Arbeitsgemeinschaft Informationsfreiheit bei Transparency International Deutschland. „Auch die nach den jeweiligen Informationsfreiheitsgesetzen installierten Informationsfreiheitsbeauftragten sollten notfalls angerufen werden, da dies kostenfrei ist und häufig zum Erfolg führt.“

Meist ist die Anfrage bei der zuständigen Behörde in Schriftform (Brief, Fax oder Mail) sinnvoll, wenn nicht sogar vorgeschrieben. Auch sollte von der Behörde vor Beginn des Auskunftsverfahren über eventuell entstehende Verwaltungskosten für den Antragsteller erbeten werden.

Bei einem IFG-Verfahren müssen die Verwaltungen diese Kosten auf Wunsch nennen – bei Ablehnungen entstehen für den Antragsteller keine Kosten. „Die meisten Auskünfte sind für die Antragsteller kostenfrei“, erläutert Wehrmeyer. „Bei aufwendigen Bearbeitungen kann die Behörde jedoch Verwaltungskosten – maximal bis 500 Euro – in Rechnung stellen“, sagt Wehrmeyer.


Was Bürger tun sollten

Das Fazit

Bei der Informationsfreiheit für seine Bürger hat der Staat in Deutschland im internationalen Vergleich einen erheblichen Nachbesserungsbedarf. Eine funktionierende Demokratie und ein Rechtsstaat lassen sich nicht mit Geheimniskrämerei von Verwaltungsorganen oder politischen Entscheidungsgremien vereinbaren. Wer Verwaltungsentscheidungen nicht nachvollziehen kann oder persönlich davon betroffen ist, sollte aus eigenem Interesse seine Informationsrechte wahrnehmen und Auskunft beantragen.

Nützliche Adressen

Informationen über das Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene mit Angaben zur Statistik und Kosten des Verfahrens bietet eine entsprechende Seite des Bundesinnenministerium (http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/Themen/PolitikGesellschaft/VerfasVerwa/Informationsfreiheitsgesetz.html?nn=102768) sowie des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (http://www.bfdi.bund.de/IFG/Home/homepage_node.html;jsessionid=A310F607896B6FE6907ED15D7067F7F4.1_cid136).

Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und die bisher in 11 Bundesländern existierenden Informationsfreiheitsgesetze finden sich unter einer entsprechenden Seite von Transparency International Deutschland (http://www.transparency.de/Informationsfreiheit.85.0.html).

Das Land Bayern hat zwar kein entsprechendes Gesetz, aber fast 30 bayerische Kommunen haben so genannte  Informationsfreiheits-Satzungen ( http://www.informationsfreiheit.org/ ).

Die internationalen Ratingergebnisse des Center for Law and Democracy können im Internet eingesehen werden (http://www.rti-rating.org/results.html)

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