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Streitfall des Tages: Wenn nach einem Todesfall das Testament fehlt

Quelle: Handelsblatt Online

Allein im Jahr 2010 sind in Deutschland 858.769 Bundesbürger verstorben – ein guter Teil davon hinterließ kein Testament. Der Streit ums Erbe entzweit viele Familien. Welche garantierten Rechte Erben haben.

Der Schmu des Tages. Illustration: Tobias Wandres
In der Rubrik "Der Streitfall des Tages" analysiert Handelsblatt Online eine Gaunerei oder ein Ärgernis aus Bereichen des Wirtschaftslebens. Betroffene erhalten konkrete Unterstützung, können ihren Fall öffentlich machen und mit Gleichgesinnten diskutieren. Illustration: Tobias Wandres.

Der Fall

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Ein Haus sowie diverse Bau- und Gartengrundstücke für drei Brüder. Im saarländischen Neunkirchen entbrannte der Streit zwischen den Brüdern August, Karl und Heinrich Weber Lichterloh * . Die verstorbene Mutter hatte die Verteilung des Erbes unter den dreien zwar mündlich immer klar erklärt, doch verstarb sie ohne gültiges Testament.

Da sich der Jüngste in den vergangenen Jahren mit seiner Familie um die Mutter gekümmert und gemeinsam mit ihr im Haus gelebt hat, sollte nach ihrer Aussage er und seine Familie das Haus erhalten und die Grundstücke unter den anderen aufgeteilt werden. Das wollte jedoch der Älteste nicht – und drohte, zu klagen.

Die Relevanz


Die Deutschen werden immer schneller zu einem Volk von Erben. Im Jahr 2011 vermachten Verstorbene ihren Verwandten rund 233 Milliarden Euro – das sind zehn Milliarden Euro mehr als noch im Jahr zuvor. Die Postbank hat nach einer Umfrage Schätzungen berechnet, nach denen die Summe aller Erbschaften im Jahr 2020 bei mehr als 330 Milliarden Euro liegen dürfte. Neben der demographischen Entwicklung sorgt ein steigendes Volksvermögen für den Anstieg. In den vergangenen drei Jahren ist das Gesamtvermögen der privaten Haushalte um knapp 690 Milliarden Euro gewachsen.

In derselben Umfrage fand die Postbank zudem heraus, dass 17 Prozent aller Erbschaften Anlass zum Streit unter den Erben waren. Bei 73 Prozent der Fälle war der Grund für die Auseinandersetzungen, dass sich einzelne Erben benachteiligt fühlten. Dr. Michaela S. Tschon, Notarin aus Köln betont, dass bei Erbschaften mit höherem Wert sogar jeder vierte Fall im Streit endet.

Das bedeutet keineswegs, dass der Erblasser in der festen Absicht gehandelt hat, einem einzelnen Mitmenschen vors Knie zu treten. Manchmal fehlt einfach der schriftlich niedergelegte letzte Wille, so dass die so genannte gesetzliche Erbfolge eintritt. Und diese kann zu ungerechten Ergebnissen führen – gerade bei so genannten Patchworkfamilien.

Die Rechtslage


Einem Familienstreit kann der Erblasser im Idealfall vorbeugen, indem schriftlich festhält, wer von seinem Nachlass was erhalten soll. Das ist durch mehrere Dokumente möglich. Das schriftliche Verfassen hilft dabei, den Nachlass eindeutig zu regeln und auch im Fall von Erbengemeinschaften Regelungen zu finden, um die Verwaltung des gemeinsamen Erbes zu erleichtern.

*Namen geändert, Originale sind der Redaktion bekannt


Was geprellte Erben tun können

Der Experte


Das deutsche Erbrecht ist komplex – und juristisch einwandfreie Formulierungen sind für Laien häufig mehr als kompliziert. Wer also Streitfälle im Familienkreis so gut als möglich verhindern möchte, der sollte mit verschiedenen Dokumenten vorsorgen.

„Wer einfach sagen kann, ich setzte A oder B zu meinem Alleinerben ein, der kann das Testament unter Wahrung der Formvorschriften selbst verfassen“, sagt D. Dr. Thomas Diehn, Sprecher der Bundesnotarkammer in Berlin. Und ergänz zugleich: „Viele Testamente sind juristisch häufig so unklar formuliert, dass es sinnvoller ist, einen Notar oder einen Anwalt zu Rate zu ziehen.“ Schließlich koste ein amtlicher Erbschein, der beim Fehlen eines Testaments auf Antrag vom Nachlassgericht erstellt wird, ebenfalls – und nach Angaben der Bundesnotarkammer mehr als ein Testament.

Das Fazit


Ein Rechtsstreit über mehrere Instanzen, wie sonst häufig in Erbrechtsfällen, blieb den Brüdern aus Neunkirchen erspart – weil sie einen Mediator eingeschaltet hatten, der die drei zu einer Einigung führen konnte. Doch auch dessen Hilfe wäre vielleicht nicht nötig gewesen, wenn ein juristisch einwandfreies Testament vorgelegen hätte. Und die Mutter vor allem dem Rat von Dr. Michaela S. Tschon gefolgt wäre: „Nicht zu Lebzeiten über das Erbe sprechen“.

Nicht immer kommt es zur gütlichen Einigung. Dann bleibt nur der Gang zum Anwalt.

Nützliche Informationen

Bundesnotarkammer: www.bnotk.de
Ratgeber der Verbraucherzentralen für Erben: www.vzbv.de/2361.htm

Alle Teile der Serie "Streitfall des Tages": www.handelsblatt.com/streitfall

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