Studie zur Mehrwertsteuer Die Fisch- & Shrimps-Connection

Warum ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent gerechter ist und die zusätzliche Belastung für die Verbraucher quer durch alle Schichten minimal bleibt.

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Beispiele für den Mehrwertsteuer-Irrsinn
Bei Edelmetallen herrscht ein wahrer Steuerdschungel, der für Laien kaum zu durchschauen ist. So sind etwa Goldmünzen oder -barren, die die Voraussetzungen für Anlagegold erfüllen, vollständig von der Mehrwertsteuer befreit. Münzen und Barren aus Silber sind meist mit 19 Prozent besteuert – für bestimmte Silbermünzen gelten aber Ausnahmen. Dann wird nur der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent angesetzt. Diese Münzen werden jährlich vom Bundesfinanzministerium bestimmt. Für andere Edelmetalle wie Platin oder Palladium ist stets der volle Steuersatz von 19 Prozent fällig. Noch komplizierter wird es bei den folgenden Beispielen, die sogar vor Gericht gingen. Quelle: dapd
Personen warten vor einer Pommesbude Quelle: dpa/dpaweb
Leute im Biergarten Quelle: dpa
Erstklässler in einer Mensa Quelle: dpa
Essen in einer Mensa Quelle: dapd
Mensaessen Quelle: dpa
Leute in einem Krankenhaus Quelle: dpa

Der frühere Wirtschaftsweise Professor Rolf Peffekoven hat 2010 in einem Gutachten für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) vorgeschlagen, die Vergünstigungen in der Mehrwertsteuer zu streichen: Außer Mieten und Pachten sollen alle Güter und Dienstleistungen mit einem einheitlichen Satz von 16 Prozent besteuert werden.

Seine Begründung: Das heutige System weicht vom ursprünglichen Modell der Konsumbesteuerung ab. Die vielen Ausnahmen führen zu Wettbewerbsverzerrungen, da einzelne Güter, Branchen oder Rechts- und Organisationsformen subventioniert werden. Die Mehrwertsteuer ist über die Jahre zu einem Einfallstor zur Bedienung von Sonderinteressen geworden.

So benachteiligt die völlige Befreiung der Deutschen Post von der Mehrwertsteuer im Briefverkehr die Konkurrenz.

Die Privilegierung der nur mit sieben Prozent Mehrwertsteuer belegten über 50 Warengruppen, die den Wettbewerb verzerren, ist in den meisten Fällen unsinnig und nicht nachvollziehbar. Warum sind auf Langusten und Schnecken, abgepacktes Trinkwasser sowie Frucht- und Gemüsesäfte 19 Prozent Mehrwertsteuer zu zahlen, für die meisten Lebensmittel aber nur sieben Prozent – zum Beispiel bei Fisch und Shrimps, Hausschwein und Kartoffel. Beim Wildschwein und der Süßkartoffel sind es 19 Prozent. Warum fallen bei der Taxifahrt sieben Prozent Mehrwertsteuer an, beim Mietwagen 19 Prozent?

Zudem führt weder die völlige Befreiung von der Mehrwertsteuer noch der ermäßigte Satz zu einem zielgerichteten sozialen Ausgleich, wie gern behauptet wird. Denn die Vergünstigungen werden häufig nicht oder nur teilweise an die Konsumenten weitergegeben.

Dann aber handelt es sich lediglich um Unternehmenssubventionen. Und da, wo die Vergünstigungen an die Konsumenten weitergereicht werden, haben alle und nicht nur die sozial Schwächsten etwas davon, sondern auch die Bezieher hoher Einkommen. Anstatt über die Mehrwertsteuer sollte der soziale Ausgleich über die Einkommensteuer oder Transfers zielgerichtet erfolgen – Subjekt- statt Objektförderung.

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