Zum Wintersemester 2005/2006 hatte die Dresdner Bank einen Studienkredit getestet. Ostern 2006 war der "Dresdner FlexiStudienkredit" dann bundesweit zu haben. Das besondere an dem Kredit: Anders als beim Marktführer, der Förderbank KfW, sollten die Rückzahlungsmodalitäten erst bei Fälligkeit des Kredites geklärt werden - wenn die Absolventen endlich Geld verdienen. Fällig werden die Kredite zwölf Monate nach Ende der Regelstudienzeit. Studenten, die den Kredit beantragten, hatten Zugriff auf 600 bis 1500 Euro monatlich - je nach Kreditvariante.
Zum 31.01.2010 hat die Dresdner Bank dann die Vergabe neuer FlexiStudienkredite eingestellt und vermittelte Interessierten den KfW Studienkredit. Grund dafür war die Zusammenführung mit der Commerzbank, die keinen eigenen Studienkredit im Portfolio hat. Die bestehenden Verträge mit der Dresdner Bank hat die Commerzbank im Zuge der Übernahme fortgeführt. Und hier fangen die Probleme an: Laut einem Bericht der Financial Times Deutschland hat die Commerzbank nun die Kredite mit Laufzeiten von sechs bis sieben Jahren fällig gestellt - ohne rechtzeitig über das Auslaufen des Darlehens zu informieren. Stattdessen habe die Bank mit der Fälligstellung Überziehungszinsen von mehr als 18 Prozent gefordert.
Betroffene zahlen hohe Zinsen
In Studentenforen treffen sich die Betroffenen. Wer im Netz nach "FlexiStudienkredit" und "Commzerbank" sucht, wird schnell fündig. So klagte im letzten Frühjahr beispielsweise User emnilda: "Ich hatte einen Studienkredit bei Dresdner Bank, nun Commerzbank, abgeschlossen. Im März ist der Kredit ausgelaufen und es soll mit der Rückzahlung im März 2012 begonnen werden. [...]Heute habe ich von der Bank einen Schreiben bekommen, dass es mit mir ein Commerzbank Flexi Rahmen mit X € vereinbart wurden und dass der Betrag überschritten wurde. Die wollen "die nicht abgesprochene und nicht genehmigte Kontoüberziehung" bis 30.08 wieder haben." Laut FTD-Bericht fordert die Bank von einigen Betroffenen bis zu 4.000 Euro an Überziehungszinsen. Die Studierenden haben sich an Anwälte gewandt. Auch wenn die Commerzbank gegenüber der FTD nur von wenigen Betroffenen spricht, haben sich allein bei einem Kieler Anwalt rund 90 Klagen in der Sache aufgetürmt.
Rechtsanwalt Alexander Busch von der Kanzlei SkanLaw in Flensburg ist als Experte für Bank- und Kapitalmarktrecht davon überzeugt, dass das geschilderte Vorgehen der Commerzbank mit ihren FlexiStudienkrediten gegen geltendes Recht verstößt. Verbraucherdarlehensverträge seien im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Demnach ist der Kreditnehmer spätestens drei Monate vor Fälligkeit des Darlehens vom Kreditgeber zu informieren. „Dass die Bank ohne rechtzeitige Information des Kreditnehmers die gesamte Summe fällig stellt und Überziehungszinsen berechnet, ist ein massiver Eingriff in die gültige Vereinbarung“, so Busch. „Es gilt bei Übernahmen – wie hier im Fall der Übernahme der Dresdner Bank durch die Commerzbank - grundsätzlich, dass abgeschlossene Verträge so wie vereinbart ihre Gültigkeit behalten. Hält sich der Kreditgeber nicht mehr an die Vertragsvereinbarung, verstößt das gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, der im Allgemeinen Teil des BGB geregelt ist.“
Wie man sich gegen Vertragsbruch wehrt
Sollte der Vorwurf stimmen, dass der Kreditgeber noch dazu mit Schufa-Eintrag und Inkasso-Unternehmen droht, würde die Grundidee des BGB, Stark und Schwach mit gleichen Rechten auszustatten, ad absurdum geführt. „Die massive Drohkulisse, von der Betroffene im Internet berichten, ist nichts anderes als der Versuch, den Schwächeren auszunutzen. Sollte dies in den Verträgen so angelegt sein, wären diese sogar sittenwidrig und damit nichtig.“
Im Zweifel KfW-Konditionen anstreben
Anwalt Busch empfiehlt daher, die Forderungen keinesfalls zu bezahlen und einen Anwalt einzuschalten. Da derlei Streitigkeiten üblicherweise nicht vor Gericht enden, sollte ein dann wahrscheinlicher Vergleich zumindest den Verzicht der Bank auf Überziehungszinsen beinhalten. „Rein theoretisch könnten die Betroffenen die geforderten Überziehungszinsen auch einfach nicht zahlen und abwarten, bis die Bank Klage erhebt. Das ist allerdings der unangenehmere Weg, vor allem, wenn man sich auch noch gegen das Inkasso wehren muss.“
Sollten die Fälle vor Gericht gehen, könnte auch das Gericht im Einzelfall bestimmen, welche Rückzahlungsmodalitäten die Commerzbank akzeptieren muss. „Ich kann mir gut vorstellen, dass sich Urteile in diesem Zusammenhang an den Konditionen der staatlichen KfW-Bildungskredite orientieren.“
Vollzeitstudenten, die bei Beantragung noch keine 35 Jahre alt sind, können bei der Förderbank KfW einen Studienkredit bekommen. Maximal gibt es 650 Euro im Monat, die Mindestrate liegt bei 100 Euro. Der Kredit läuft fünf Jahre, in Ausnahmefällen kann die Laufzeit um zwei Jahre verlängert werden. Mit der ersten Rate fallen Zinsen an, die direkt von der monatlichen Rate abgezogen werden. Beim Abschluss des Vertrags müssen Studierende mit Abschlussgebühren in Höhe von 238 Euro rechnen. Diese Aufwandsentschädigung wird von der KfW vorfinanziert, ist aber mit den eigentlichen Schulden aus dem Kredit zurückzuzahlen. Die Rückzahlung des Kredits beginnt sechs Monate bis anderthalb Jahre nach Ende des Studiums. In besonderen Fällen ist eine Tilgungsfreiheit auch bis zu 23 Monate nach Ende des Studiums möglich.