S&K-Prozess im Endspurt „Strafprozess heißt Hören und Staunen“

Es ist fast geschafft: Am kommenden Mittwoch sollen im S&K-Prozess die Urteile verkündet werden. Am Tag der Plädoyers liefen viele Anwälte und Angeklagte noch einmal zu Hochtouren auf. Ein besonderes Schauspiel.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Ein Justizbeamter steht am 24.09.2015 im Gerichtssaal des Landgerichts in Frankfurt am Main (Hessen) neben der Anklagebank, auf der die Firmengründer der Immobilienfirma S&K sitzen. Wegen schwerem und bandenmäßigen Betrugs sowie Untreue sind die beiden Firmengründer sowie vier weitere Männer angeklagt. Laut Anklage sollen die Männer mehrere tausend Anleger mit einem verschachtelten Firmen- und Beteiligungssystem um ihr Geld gebracht haben. Den Gesamtschaden beziffern die Ermittler auf mehr als 240 Millionen Euro. Foto: Arne Dedert/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ Quelle: dpa

Frankfurt Am letzten Verhandlungstag vor der Urteilsverkündung im S&K-Strafverfahren wurde Raum I im Gebäude E des Frankfurter Landgerichts noch einmal zur Bühne. Mitmachen durfte jeder: Staatsanwälte, Verteidiger, Richter, Angeklagte sowie die Anwälte der Nebenbeteiligten. Die Beiträge waren mal sachlich, mal emotional. Sie heischten nach Lachern und nach Mitleid. Teils stand die Information im Mittelpunkt und teils wollten die Vortragenden wohl nur die letzte Chance nutzen, um in diesem Mammutprozess endlich auch mal etwas zu sagen. Am Ende fasste der Vorsitzende Richter Alexander El Duwaik das Schauspiel treffend zusammen: „Strafprozess heißt Hören und Staunen – davon kann man sich hier immer wieder überzeugen.“

In den vergangenen anderthalb Jahren gab es dazu in dem Prozess um die beiden Gründer der Frankfurter Unternehmensgruppe S&K sowie ursprünglich vier Mitangeklagte schon reichlich Gelegenheiten. Seit Beginn der Hauptverhandlung im September 2015 wurde an rund 110 Tagen verhandelt. Mal dauerten die Sitzungen nur wenige Minuten, weil Verteidiger den weiteren Ablauf mit Befangenheitsgesuchen gegen die Richter und allerlei Beweisanträgen blockierten, mal dauerten sie bis weit in die Abendstunden, wie auch an diesem Mittwoch. „Heute ist das ‚grande finale‘“, raunte eine Anwältin zu Beginn der Sitzung – und sie sollte Recht behalten.

Wäre es ein Wettbewerb gewesen, Oberstaatsanwalt Noah Krüger hätte den Preis in der Kategorie „sachlich“ bekommen. „Uns allen ist es gelungen, uns auf die Situation einzustellen, gewohnte Feindbilder über Bord zu werfen und der Realität ins Auge zu schauen“, begann Krüger das Plädoyer und meinte damit sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Seite der Angeklagten. Dass es überhaupt dazu kam, ist aber vor allem sein Verdienst. Das sehen auch die Angeklagten und Verteidiger so und überboten sich geradezu mit Lob und Dankesreden.

Kurz vor Jahreswechsel hatte Krüger die Angeklagten zu Verständigungsgesprächen eingeladen. Seitdem geht alles rasend schnell: Im Eiltempo wurden die letzten Zeugen gehört, das Gericht wurde in die Verständigungen einbezogen, es wurden Deals geschlossen, die Betrugsvorwürfe wurden fallengelassen, die Angeklagten legten Geständnisse zu ihrer Untreue ab – und nach den gerade gehaltenen Plädoyers folgen am kommenden Mittwoch schon die Urteile.

Krüger war erst im vergangenen Mai zu dem Verfahren gestoßen. Sein Vorgänger, Oberstaatsanwalt Andreas Hohmann, hatte gemeinsam mit Staatsanwalt Thorsten Haas eine 3150-seitige Anklageschrift verfasst, die seit Prozessbeginn für viel Streit gesorgt hatte – schon wegen ihrer Länge, aber auch wegen der Art der Formulierungen. Von einem „ausschweifenden Lebensstil“ der S&K-Gründer Stephan Schäfer und Jonas Köller ist darin beispielsweise die Rede, ebenso von „teuren Reisen und Luxusfahrzeugen“ – auch eine Kostenauflistung der Party zu Köllers 30. Geburtstag ist enthalten, mit den Preisen für eine Dame im überdimensionalen Champagnerglas und sowie den Kosten für Zebras plus Elefant.


Anlegergelder umgeleitet

Solche Dinge erwähnte der neue Staatsanwalt am Mittwoch nicht. Er schilderte in seinem Plädoyer lediglich, dass die S&K-Gründer in ihren Gesellschaften selbst die Hand aufgehalten hätten, sich Gewinne ausgeschüttet und bereichert hätten. Insgesamt soll Schäfer 6,5 Millionen Euro erlangt haben, bei Köller sollen es 5,7 Millionen Euro gewesen sein. Als das Geld in ihren eigenen Fonds knapp wurde, sollen sie Fonds von Midas, DCM und SHB übernommen haben. Dann hätten sie deren Anlegergelder in die S&K-Gesellschaften umgeleitet. Dabei sollen die Mitangeklagten Thomas G. und Marc-Christian S. geholfen haben, die in den jeweiligen Fonds als Geschäftsführer eingesetzt wurden.

Wegen schwerer gemeinschaftlich verübter Untreue und Anstiftung dazu forderten die Staatanwälte für Schäfer und Köller eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten. „Ich persönlich war von ihren Geständnissen überrascht“, sagte Krüger, sie haben Fehler eingestanden, wollen die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen und haben sich bei den geschädigten Anlegern entschuldigt. „Ich hatte nicht den Eindruck, dass sie es nicht ernst meinen“, so der Oberstaatsanwalt. Für Marc-Christian S. fordert er sieben Jahre Haft und für Thomas G. vier Jahre und drei Monate.


Als die Staatsanwälte ihr Plädoyer nach vier Stunden beendet hatten, schien es kurz als wollten die Verteidiger doch wieder zu ihrer einstigen Trotzhaltung zurückkehren. „Wir würden gerne über Teilaspekte aus dem Plädoyer nachdenken und gegebenenfalls unseren Schlussvortrag anpassen“, sagte Köllers Verteidiger Andreas Kost. Terminlich wäre es zum Problem geworden, wenn die Plädoyers und Schlussvorträge nicht an diesem Mittwoch abgeschlossen worden wären, denn vor den Osterferien ist nur noch ein Sitzungstermin am 29. März vorgesehen. Das Urteil aber muss zehn Tage nach dem letzten Vortrag der Verfahrensbeteiligten verkündet werden. Nach fünf Minuten Verhandlungspause, war die Kooperationsbereitschaft jedoch wieder hergestellt.

Nun folgte der Auftritt von Schäfers Verteidiger Ulrich Endres, der für sich die Kategorie „Emotion und Rage“ beanspruchen könnte. Der Anwalt versuchte zu veranschaulichen, was eine Untersuchungshaft von vier Jahren und einem Monat bedeutet. In der Zeit seien Kinder geboren worden, ein Papst sei zurückgetreten, Deutschland sei Fußballweltmeister geworden, Flugzeuge seien abgestürzt… Er ereiferte sich einmal mehr über die früheren Staatsanwälte, die sich „wie Jäger“ verhalten hätten, einer habe in der Verhandlung ein Dauergrinsen im Gesicht gehabt, „ich dachte erst, er würde unter einer Gesichtslähmung leiden“. Auch Schäfers Fenstersprung während einer Zivilverhandlung im Herbst 2013 sprach er an: „Er wollte nicht fliehen, er war verzweifelt“. Sein Ziel sei nun die Halbstrafenregelung für Schäfer zu erreichen.


Urteile am 29. März

Auf eine Kombination aus „Sachlichkeit und Tränendrüse“ setzen die Verteidiger von S. Während seiner Haft habe ihr Mandant die Hochzeit seines Bruders verpasst sowie die Geburt und Taufe seiner beiden Nichten, er habe nicht an der Beerdigung seines Vaters teilnehmen können und zudem sei seine Beziehung in die Brüche gegangen, weshalb er nach der Haftentlassung erstmal in seinem Elternhaus einziehen werde.

Die Verteidiger von G. füllten einen Großteil ihrer Schlussreden mit dankenden und anerkennenden Worten – mögliche Kategorie: „Schmeicheln“. Sie lobten nicht nur die neuen Staatsanwälte sowie die gute Administration des Gerichts, das auch außerhalb der Hauptverhandlung immer ansprechbar gewesen sei. Auch für Köller gab es Anerkennung: Er habe sich bei seiner Einlassung vor einigen Monaten wie ein „tapferes Schneiderlein, das sich gegen einen Riesen wehrt“ verhalten. „Hätte er die positive Energie, die in ihm steckt anders eingesetzt, hätte S&K ein Erfolg werden können“, meinte einer der Verteidiger von G.. Seinem Mandant dagegen sei nach dessen Geständnis viel Hohn und Spott entgegen gebracht worden. Im S&K-Gefüge sei G. der typische Strohmann gewesen.

Die Verteidigung von Köller dagegen könnte für sich die Kategorie „Kämpfer bis zuletzt“ beanspruchen. Denn Andreas Kost rügte in seinem Vortrag, dass es zu Verfahrensverzögerungen gekommen sei, da die Staatsanwaltschaft vor Erstellen der Anklageschrift die Beratungsgesellschaft PWC mit der Auswertung von Kontotransaktionen beauftragt hatte. Seiner Ansicht nach hätte diese Aufgabe von den Anklägern selbst schneller erledigt werden können, so dass auch die konkrete Anklage schneller hätte erhoben werden können. Dies müsse nun beim Strafmaß berücksichtigt werden und dieses reduzieren.

Zu fortgeschrittener Stunde versuchte sich dann noch ein Anwalt einer Nebenbeteiligten – einer der von der Anklage betroffenen S&K-Firmen – in der Kategorie „Satire“. Er stellte dar, was er während der Hauptverhandlung angeblich alles gelernt habe: An dem Spruch „Untersuchungshaft schafft Rechtskraft“ sei natürlich gar nichts dran. Umgekehrt werde doch ein Schuh draus: „Nur durch die lange U-Haft hatten die Angeklagten Zeit zum Nachdenken und haben sich dann zu Geständnissen überwunden, gut so!“

Ernster trat dagegen der Anwalt einer ehemaligen Freundin von Jonas Köller auf, die ebenfalls Nebenbeteiligte in dem Verfahren ist. Die Frau habe von Köller zum Geburtstag vor einigen Jahren ein Auto im Wert von rund 65.000 Euro erhalten. Dieses Geschenk angenommen zu haben sei ihr einziges Vergehen, dennoch sei gegen sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden und ihre Konten seien arrestiert worden. Das Verfahren sei eingestellt, doch noch immer habe sie keinen Kontozugriff und wegen des Arrests bekomme sie von Banken keinen Kredit, was die Selbständige finanziell ruiniert habe.

Die letzten Worte hatten dann um kurz vor 19 Uhr die Angeklagten. Schäfer wollte sich nicht mehr äußern. Köller dankte der Staatsanwaltschaft und der Kammer: „Ohne die Verständigung hätte ich mich nicht getraut, so wie G. ein Geständnis abzulegen.“ G. schloss sich dem Dank an die Kammer an und S. richtet sich nochmal an die Anleger: „Es tut mir leid, dass durch meine Handlungen Leute zu Schaden gekommen sind.“

Als dann wirklich alle gesprochen hatten, erinnerten die Verteidiger noch an die Anträge auf Haftentlassung, die auch die Staatsanwälte unterstützen. „Heute wird kein Antrag mehr beraten“, sagte Richter El Duwaik dazu. Doch er ließ durchblicken, dass dies in den nächsten Tagen erledigt werde. Und schickte voraus: „Die Urteile werden am 29. März verkündet, auch, wenn nicht alle anwesend sind.“

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%