
DüsseldorfDer Weg für kostenlose Warteschleifen und mehr Verbraucherschutz beim Telefonieren und Surfen im Internet ist frei. Gestern haben sich Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss nach langen Verhandlungen auf die Details des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) geeinigt. Dabei war man sich in puncto Warteschleifen, vereinfachter Mitnahme von Rufnummern sowie verkürzten Mindestvertragslaufzeiten eigentlich schon lange einig.
Die Änderungen sind jedoch Teil eines riesigen Gesetzespakets. Und dazu gehören auch Regelungen zur Vergabe von Rundfunkfrequenzen und zur Förderung des Breitbandausbaus. Hier haben Bund und Länder lange gestritten. Im neuen Entwurf des TKG gibt es dazu zwar noch immer keine abschließende Einigung. Doch die Bundesregierung hat ihre Kompromissvorschläge in sogenannten Protokollerklärungen festgeschrieben. Diese sind formell nicht Teil des Vermittlungsvorschlags, bilden aber den politischen Hintergrund für die vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes.
Jetzt müssen Bundestag und Bundesrat noch im Plenum über diese Änderungen entscheiden. Das könnte noch diese Woche geschehen. „Wir hoffen sehr, dass beide Häuser dem Vermittlungsvorschlag schnell zustimmen“, sagt Lina Ehrig, Telekommunikationsexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Die Telefon- und Internetkunden warten schon viel zu lange auf die Verbesserungen.“
Und von diesen Verbesserungen könnten Verbraucher im Alltag beinahe täglich profitieren: Wer beispielsweise eine Service-Hotline anruft, soll künftig erst dann bezahlen, wenn sein Anliegen bearbeitet wird. Die Warteschleife, in der Kunden mit Musik oder Ansagen wie „bitte warten Sie“ beschallt werden, soll kostenlos sein.
Wer umzieht, soll den Telefon- und Internetanschluss in Zukunft einfach mitnehmen können. Bislang muss am neuen Wohnort auch ein neuer Vertrag geschlossen werden, selbst wenn der Anbieter der gleiche bleibt. „Das ist für die Verbraucher sehr misslich, denn dadurch sind sie meist auch wieder für 24 Monate an den Vertrag gebunden“, sagt Ehrig.
Geduldsprobe nach Inkrafttreten des Gesetzes
Zudem soll es ein Sonderkündigungsrecht geben, wenn der alte Anbieter am neuen Wohnort keinen Anschluss zur Verfügung stellen kann oder nur eine langsamere DSL-Geschwindigkeit garantiert als vertraglich vereinbart wurde. Bisher konnten Verbraucher in diesen Fällen nur auf die Kulanz der Anbieter hoffen.
Mehr Flexibilität bekommen Kunden auch durch verkürzte Mindestvertragslaufzeiten. Sie sollen die Wahl haben, ob sie sich für ein Jahr oder gleich für zwei Jahre an einen Anbieter binden wollen. Auch der Übergang vom alten zum neuen Telefon- und Internetanbieter soll einfacher werden. Der Wechsel soll schon innerhalb eines Werktags erledigt sein. Kunden müssen also nicht mehr fürchten, lange „offline“ zu sein. Klappt der Wechsel nicht so reibungslos, muss der alte Anbieter den Kunden wieder versorgen – allerdings zu einem niedrigeren Preis.
Eine neue Regelung soll es auch beim Mobilfunk geben: Künftig können Kunden ihre Nummer jederzeit in einen anderen Vertrag mitnehmen. Sie müssen nicht mehr warten, bis der alte Vertrag ausgelaufen ist.
Profitieren dürften die Kunden zudem von obligatorischen Preisansagen bei Anrufen über Call-by-Call. Denn bei den vermeintlich günstigen Vorwahlen ändern sich die Preise häufig.
Inkrafttreten könnte das Telekommunikationsgesetz nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat frühestens in zwei bis vier Wochen. Doch selbst dann brauchen die Verbraucher noch Geduld, denn bei vielen Änderungen gewährt der Gesetzgeber den Telekommunikationsunternehmen eine Übergangsfrist. So müssen sie den reibungslosen Anbieterwechsel erst ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes garantieren.
Auch bei den Warteschleifen haben die Unternehmen für die technische Umsetzung ab Inkrafttreten des Gesetzes noch ein Jahr Schonfrist. Aber immerhin sollen in der Zwischenzeit die ersten 120 Sekunden in der Eingangswarteschleife kostenlos sein.






















