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Telekommunikationsgesetz: Weg frei für kostenlose Warteschleifen

von Katharina Schneider Quelle: Handelsblatt Online

Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat steht dem neuen Telekommunikationsgesetz nichts mehr im Wege. Das bringt Verbrauchern viele Vorteile. Ein bisschen Geduld müssen sie aber noch haben.

Das Telekommunikationsgesetz kann bald in Kraft treten. Quelle: dpa
Das Telekommunikationsgesetz kann bald in Kraft treten. Quelle: dpa

DüsseldorfJetzt ist es amtlich. Dem Schutz vor teuren Telefon-Warteschleifen, der vereinfachten Mitnahme der Rufnummer sowie verkürzten Mindestvertragslaufzeiten steht nichts mehr im Wege. Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat einem neuen Entwurf des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zugestimmt, den zuvor der Vermittlungsausschuss erarbeitet hatte.

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Dabei herrschte in puncto Verbraucherschutz eigentlich längst Einigkeit. Doch die Änderungen sind Teil eines riesigen Gesetzespakets. Und dazu gehören auch Regelungen zur Vergabe von Rundfunkfrequenzen und zur Förderung des Breitbandausbaus, über die Bund und Länder lange gestritten haben.

Bis das Gesetz in Kraft tritt, dürfte es jetzt nur noch zwei bis vier Wochen dauern. Ein bisschen Geduld brauchen die Verbraucher dann aber immer noch, denn bei vielen Änderungen gewährt der Gesetzgeber den Telekommunikationsunternehmen eine Übergangsfrist.

Dann aber können Verbraucher im Alltag beinahe täglich von den Verbesserungen profitieren: Wer beispielsweise eine Service-Hotline anruft, soll künftig erst dann bezahlen, wenn sein Anliegen bearbeitet wird. Die Warteschleife, in der Kunden mit Musik oder Ansagen wie „bitte warten Sie“ beschallt werden, soll kostenlos sein. Für die technische Umsetzung haben Unternehmen noch ein Jahr Schonfrist. Immerhin sollen in der Zwischenzeit aber die ersten 120 Sekunden der Eingangswarteschleife kostenlos sein.

Wer umzieht, soll den Telefon- und Internetanschluss in Zukunft einfach mitnehmen können. Bislang muss am neuen Wohnort auch ein neuer Vertrag geschlossen werden, selbst wenn der Anbieter der gleiche bleibt. „Das ist für die Verbraucher sehr misslich, denn dadurch sind sie meist auch wieder für 24 Monate an den Vertrag gebunden“, sagt Lina Ehrig, Telekommunikationsexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).


Das Umziehen wird leichter

Zudem soll es ein Sonderkündigungsrecht geben, wenn der alte Anbieter am neuen Wohnort keinen Anschluss zur Verfügung stellen kann oder nur eine langsamere DSL-Geschwindigkeit garantiert als vertraglich vereinbart wurde. Bisher konnten Verbraucher in diesen Fällen nur auf die Kulanz der Anbieter hoffen.

Mehr Flexibilität bekommen Kunden auch durch verkürzte Mindestvertragslaufzeiten. Sie sollen die Wahl haben, ob sie sich für ein Jahr oder gleich für zwei Jahre an einen Anbieter binden wollen. Auch der Übergang vom alten zum neuen Telefon- und Internetanbieter soll einfacher werden. Der Wechsel soll schon innerhalb eines Werktags erledigt sein. Kunden müssen also nicht mehr fürchten, lange „offline“ zu sein. Klappt der Wechsel nicht so reibungslos, muss der alte Anbieter den Kunden wieder versorgen – allerdings zu einem niedrigeren Preis.

Eine neue Regelung soll es auch beim Mobilfunk geben: Künftig können Kunden ihre Nummer jederzeit in einen anderen Vertrag mitnehmen. Sie müssen nicht mehr warten, bis der alte Vertrag ausgelaufen ist.

Profitieren dürften die Kunden zudem von obligatorischen Preisansagen bei Anrufen über Call-by-Call. Denn bei den vermeintlich günstigen Vorwahlen ändern sich die Preise häufig.

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