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Temposünder: Radarkontrollen: Richter akzeptieren Fotos nicht mehr als Beweis

von Daniel Schönwitz

Temposünder müssen derzeit oft kein Bußgeld zahlen, weil Richter Fotos nicht mehr als Beweis akzeptieren – wegen einer Gesetzeslücke.

Ein "Starenkasten" zur Quelle: dpa
Ein "Starenkasten" zur Überwachung von Temposünden steht in der Düsseldorfer Innenstadt Quelle: dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber mal wieder ausgebremst. Schon vor einigen Wochen hoben die Richter ein Bußgeld gegen einen Temposünder auf, den eine automatische Videoaufnahme überführt hatte. Die verdachtsunabhängige Aufnahme verstoße gegen das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, sagten die Richter. Jetzt zeigt sich, dass das Urteil weitreichende Folgen hat: Inzwischen liegen erste Entscheidungen vor, in denen Amtsge-richte auch Temposünder freisprechen, die – wie üblich – durch das Foto eines Blitzgeräts und nicht durch ein Video überführt werden sollen. Solche Fotos seien nach dem Urteil des Verfassungsgerichts nicht mehr als Beweis verwertbar, erklärten etwa die Amtsgerichte in den sächsischen Städten Grimma und Eilenburg.

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Nach Ansicht der Richter ist die Aufnahme und Speicherung eines Fotos ebenfalls ein Eingriff in das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, der nur legitim wäre, wenn es eine gesetzliche Grundlage gäbe. Die fehlt aber. „Da gibt es eine Gesetzeslücke“, sagt Anwalt Frank Seutter von der Kanzlei Buse Heberer Fromm. Das Bundesverkehrsministerium teilte mit, der Sachverhalt werde derzeit „juristisch geprüft“.

Fragliche Identifiktion

Die Straßenverkehrsbehörden sind nervös. „Wenn Fahrzeughalter derzeit auf Anfrage angeben, sie wüssten nicht, wer ihr Auto zum fraglichen Zeitpunkt gefahren hat, sind die Beamten in einer schwierigen Situation“, sagt Seutter. Denn ihr Beweis – das Foto – droht ihnen vor Gericht um die Ohren gehauen zu werden.

Keine Probleme gibt’s aber, wenn Fahrer per Laser gemessen und direkt herausgewunken werden. Dann sehen die Beamten, wer am Steuer sitzt – und sind nicht auf ein Foto angewiesen.

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64 KommentareAlle Kommentare lesen
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    Wie b i t t e lautet das....!!!????

    Danke + beste Grüße...!!!

    W. Kraft

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  • 14.01.2010, 23:31 Uhrbaer

    ich bin auf der Autobahn mit etwa 130 geblitzt worden. ich bin eher ein ruhiger Fahrer. Zum Zeitpunkt war die utobahn leer und ich war in Gedanken. Dannkam der blitz. Auf dem Foto ist der Fahrer nicht eindeutig zu erkennen. ist die Messung dann noch rechtskräftig oder könnte ich da Glück haben?

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