Tücken beim Nachlass Was Erben unbedingt wissen sollten

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Erben müssen haften

Was passiert, wenn eingesetzte Erben gar nichts unternehmen?

Dann werden sie in der Regel Erben. Auch wenn Erben das nicht wissen, tritt diese Folge ein, und zwar auch dann, wenn sie vom Erbfall keine Kenntnis haben. Nur wenn sie nach erlangter Kenntnis vom Erbfall innerhalb der gesetzlichen sechs Wochen Frist das Erbe aktiv ausschlagen, passiert das nicht. Die Ausschlagung wirkt dann auf den Todeszeitpunkt zurück.
Nach Eintritt des Erbfalls ist eine spätere Anfechtung von Annahme oder Ausschlagung zwar denkbar, in der Praxis aber schwierig und nur mit kompetenter Beratung anzugehen.

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Wie schlage ich ein Erbe aus?

Dafür müssen Erben innerhalb der genannten sechs Wochen eine Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht abgeben. Das ist in der Regel das Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen. Alternativ wäre für die Erklärung eine öffentlich beglaubigte Form möglich, also zum Beispiel eine notarielle Urkunde. Die Beurkundungsgebühr ist in beiden Fällen gleich. Beim Notar kommen aber noch die Mehrwertsteuer und ein paar Auslagen drauf.

Angenommen, ich nehme das Erbe an. Ist meine Haftung dann auf Verbindlichkeiten beschränkt, die zu Lebzeiten des Verstorbenen entstanden sind?

Nein. So können zum Beispiel nach gesetzlicher Erbfolge vorgesehene Erben ihren Pflichtteil einfordern. Diese haben dann einen Anspruch gegen den Erben, der ihnen die Summe bar zahlen muss. Auch die Kosten des Begräbnisses müssen die Erben tragen. Die Haftung der Erben beschränkt sich auch nicht nur auf das geerbte Vermögen. Erben haften grundsätzlich genauso mit ihrem eigenen Vermögen, wenn das ererbte Vermögen nicht reicht.

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