TV-Shows Steuerpflicht für Dschungelkönige

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Folgen für Produktionsfirmen

Teilnehmer einer Big Brother-Staffel. Quelle: dpa

Binnewies hatte hingegen argumentiert, dass es aufgrund der Zuschauerwahlen über die weitere Teilnahme und den Sieger der Sendungen keine zwingende Prämienzahlung für die Kandidaten gebe.

Sollte das Gericht seine Entscheidung in der mündlichen Verhandlung erwartungsgemäß bestätigen, könnte das nach Ansicht Binnewies' weitreichende Folgen für Produktionsfirmen haben, die eventuell neben der Einkommenssteuer dann auch Sozialabgaben für ihre Casting-Kandidaten zahlen müssten.

Möglicherweise müssten auch Sieger anderer Castingshows wie „Deutschland sucht den Superstar“ oder „Germany’s next Top-Model“ ihre Gewinne sogar rückwirkend als Einkommen versteuern. „Das wird die ganze Branche verändern“, sagte Binnewies.

Für Sirtl sieht es nun danach aus, dass von seinem Millionen-Gewinn nicht viel übrig bleibt. Die Hälfte der Prämie könnte nun für die Steuer draufgehen, die andere Hälfte hat er bereits ausgegeben.

Auch Dschungelcamp-Queen Brigitte Nielsen – die für das TV-Format „Ich bin Star – Holt mich hier raus“ die Rekordgage von 150.000 Euro einstrich

–, sollte sich schon mal Geld beiseite legen. Ebenso wie die übrigen Dschungelcamper, die zwischen 30.000 und 60.000 Euro Gage erhalten haben.

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