UBS Frankreich fordert in Steuerstreit Daten

Die französischen Steuerbehörden verlangen von der UBS Informationen zu Konten von französischen Kunden. Die Schweizer Großbank bezweifelt aber, dass die Rechtsgrundlage für die Lieferung der Daten genügend sei.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
UBS: Frankreich fordert in Steuerstreit Daten Quelle: REUTERS

Im Steuerstreit mit der Schweizer Großbank UBS legt Frankreich nach. Die Steuerbehörden des Landes verlangen von dem Institut die Preisgabe von Kontoinformationen französischer Kunden, wie die UBS am Dienstag mitteilte. Die Schweizer Behörden hätten für das Amtshilfegesuch Frankreichs grünes Licht gegeben. Doch die UBS wehrt sich gegen die Datenlieferung. Nach Ansicht der Bank ist die Rechtsgrundlage des Gesuchs bestenfalls unklar und die von Frankreich vorgelegten Daten nicht spezifisch genug.

Die UBS will die Zulässigkeit des Verfahrens vom Bundesverwaltungsgericht prüfen lassen. Neben der Bank könnten auch die betroffenen Kunden gegen das Verfahren Beschwerde einlegen. Dass damit Chancen auf Erfolg bestehen, beweist ein Fall vom März. Damals stoppte das Gericht die Lieferung der Daten eines UBS-Kunden an die Niederlande.

Das aktuelle Verfahren betreffe eine Anzahl von aktuellen oder ehemaligen Kunden mit Wohnsitz in Frankreich und basiere auf Daten aus den Jahren 2006 und 2008, erklärte die UBS. Sehr viele der von der französischen Anfrage betroffenen Konten seien inzwischen geschlossen worden. Die UBS und die Schweizer Behörden äußerten sich nicht dazu, wie viele Konten betroffen sind. Angesichts des Drucks vieler Länder auf das Bankgeheimnis hat sich die UBS wie viele andere Banken in den vergangenen Jahren von unversteuerten Geldern getrennt.

Die französischen Steuerbehörden stützten sich bei dem Gesuch auf Daten, die deutsche Behörden zur Verfügung gestellt hätten. Die Daten seien auch an andere Länder weitergeleitet worden. Die UBS erwartet deshalb weitere Anfragen. Das größte Schweizer Geldhaus steht seit längerem im Visier Frankreichs. Die Behörden werfen der Bank vor, reichen Franzosen geholfen zu haben, Geld vor dem Fiskus zu verstecken. Das formelle Verfahren gegen die UBS wurde 2014 eröffnet, das gegen ihre französische Tochter 2015.

Das Mutterhaus musste eine Kaution von 1,1 Milliarden Euro hinterlegen, nachdem es mit einem Einspruch vor Gericht gescheitert war. Ende Juni erfuhr Reuters, dass die Staatsanwaltschaft einen Prozess wegen Beihilfe zum Steuerbetrug beantragt. Die zuständige Behörde habe nun einen Monat Zeit, um darüber zu entscheiden.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%