Das Amtsgericht Trier musste sich kürzlich mit einer gebrauchten Hose für Kinder beschäftigen, die durch ein Versehen statt für zehn für 1000 Euro den Besitzer wechselte. Für 9,50 Euro hatte eine Frau in Rheinland-Pfalz eine gebrauchte Kinderhose über eine Internetplattform gekauft und wollte dann aus Freude über das Schnäppchen zehn Euro an den Verkäufer überweisen. Allerdings füllte sie die Überweisung unsauber aus, beim automatischen Einlesen des Überweisungsauftrages wurde das Komma nicht erfasst. So erhielt die Verkäuferin nicht zehn, sondern 1000 Euro. Auf den Fehler wurde die Käuferin zwar zweimal hingewiesen - allerdings erfolglos, weil sie die Mail wohl nicht genau genug gelesen hatte.
So schrieb die Verkäuferin nach dem Zahlungseingang folgende E-Mail:
"Hallo,
die Zahlung ist eingegangen, allerdings haben sie sich vertan. Sie haben mir statt 9,50 Euro, sage und schreibe 1000 Euro überwiesen. Wenn ich das nicht als Trinkgeld verstehen soll, schicken Sie mir doch bitte Ihre Bankverbindungsdaten, damit ich Ihnen das Geld zurücküberweisen kann ;-)
Liebe Grüße“
Die Klägerin, die diese E-Mail wohl nicht richtig gelesen hat, antwortete:
„Nein, das passt schon so ;-)“
Die Beklagte bedankte sich noch einmal mit den Worten:
„Hallo nochmal,
Ich bin gerade ein wenig sprachlos über soviel Großzügigkeit. Ich meine, ich will mich nicht beklagen, ich bin eine arme Studentin und kann das Geld wirklich gut gebrauchen. Aber darf ich den Grund für ihre Großzügigkeit erfahren?
Liebe Grüße“
Als der Kundin beim Prüfen ihrer Kontoauszüge bemerkte, wie viel Geld von ihrem Konto abgegangen war, forderte sie von der Verkäuferin 990 Euro zurück. Diese hätte nicht ernsthaft davon ausgehen können, dass jemand 1000 Euro für eine gebrauchte Kinderhose zahle, obwohl der Kaufpreis bei 9,50 Euro gelegen habe. Allerdings hatte die Verkäuferin das Geld bereits ausgegeben und konnte es nicht zurückzahlen, weshalb der Fall vor Gericht landete. Erst dort einigten sich beide auf rund die Hälfte des eingeklagten Betrags von 990 Euro. (31 C 422/13)