Überweisungsträger Falsch gesetzte Kommata können teuer sein

Beim Ausfüllen von Überweisungen sollte man sorgfältig sein: Wegen eines verrutschten Kommata hat eine Frau in Rheinland-Pfalz knapp 450 Euro für eine gebrauchte Kinderhose bezahlt - statt der eigentlichen zehn Euro.

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Während der Überweisung eingeschlafen: Die spektakulärsten Bankenpannen
Citigroup Quelle: dpa
Fehlerquelle „Kopieren und Einfügen“: Die stolze Summe von 4.632.124.357.000.001 Euro hat die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See in Essen von einer Frau aus dem Schwarzwald 2015 gefordert. In einem Brief von Anfang März hatte die Minijob-Zentrale angekündigt, den 16-stelligen Betrag erneut von ihrem Konto einzuziehen. Der erste Abbuchungsversuch sei aus nicht ersichtlichen Gründen gescheitert. „Das Schreiben ging tatsächlich so raus“, bestätigte ein Sprecher. Zu dem Fehler sei es gekommen, weil eine Mitarbeiterin statt der zu zahlenden Summe eine Kundennummer in das Formular kopiert hatte. Tatsächlich sei es um einen niedrigen dreistelligen Betrag gegangen. Die Billiarden seien allerdings nie abgebucht worden, weil das Missgeschick zeitig aufgefallen sei. Bei einer Sozialversicherung mit 26.000 Mitarbeitern kämen natürlich Fehler vor, erklärte der Sprecher. „Dass aber jemand zu solch einer hohen, falschen Zahlung aufgefordert wird, ist nach meinem Wissen einmalig“, sagte Buschfort. Bei Banken kommen solche Pannen dagegen offenbar häufiger vor... Quelle: dpa
Weil ein Angestellter der Frankfurter Volksbank bei der Arbeit kurz einschlief, wäre ein Rentner beinahe um 222.222.222,22 Euro reicher gewesen, berichtete Spiegel Online 2013. Der Mann blieb mit dem Finger auf der "2" hängen und wies so statt 62,40 Euro mehr als 222 Millionen Euro an. Selbst bei einer Prüfung, die für alle Überweisungen jenseits von 100.000 Euro fällig ist, fiel der Fehler nicht auf. Erst ein dritter Mitarbeiter bemerkte, dass da irgendwas nicht stimmen kann, und stoppte die Überweisung. Pech für den Rentner, Glück für die Bank - denn die wäre im Zweifelsfall auf dem Schaden sitzen geblieben. Und die Geschichte wird noch kurioser: Denn der Mann, dem der Vertipper unterlief, war gar nicht befugt, die Beträge zu ändern. Er sollte lediglich die Bankleitzahl prüfen. Die Mitarbeiterin, die die Überweisung nicht genau genug prüfte, verlor ihren Job - konnte sich aber mittlerweile erfolgreich zurück ins Unternehmen klagen. Quelle: imago images
2012 wurde ein indischer Oberschullehrer über Nacht zum Milliardär. Grund war eine Fehlbuchung seiner Bank. Statt der erwarteten Zinszahlung von umgerechnet 150 Euro sah er plötzlich ein Guthaben von 496 Milliarden Rupien (7,5 Milliarden Euro) auf seinem Konto. Die betroffene Bank erklärte, es sei unklar, wie es zu dem Irrtum kam. Quelle: imago images
Während sich der Inder für einen Tag als Milliardär fühlen konnte, traf den dänischen Elektriker Dennis Pallesgaard bei der Kontrolle seiner Kontoauszüge fast der Schlag: Statt der erwarteten Abbuchung von 3200 Kronen für eine Hypothek wies die Bank einen Fehlbetrag von rund 63 Milliarden dänischer Kronen aus (etwa 8,5 Milliarden Euro). Der Grund für die Panne war schnell gefunden: Statt der Abbuchungssumme war die Kontonummer von seinem Konto abgezogen worden. Quelle: dpa
KfW Quelle: dpa
Bank of America Quelle: REUTERS

Das Amtsgericht Trier musste sich kürzlich mit einer gebrauchten Hose für Kinder beschäftigen, die durch ein Versehen statt für zehn für 1000 Euro den Besitzer wechselte. Für 9,50 Euro hatte eine Frau in Rheinland-Pfalz eine gebrauchte Kinderhose über eine Internetplattform gekauft und wollte dann aus Freude über das Schnäppchen zehn Euro an den Verkäufer überweisen. Allerdings füllte sie die Überweisung unsauber aus, beim automatischen Einlesen des Überweisungsauftrages wurde das Komma nicht erfasst. So erhielt die Verkäuferin nicht zehn, sondern 1000 Euro. Auf den Fehler wurde die Käuferin zwar zweimal hingewiesen - allerdings erfolglos, weil sie die Mail wohl nicht genau genug gelesen hatte.

So schrieb die Verkäuferin nach dem Zahlungseingang folgende E-Mail:

"Hallo,

die Zahlung ist eingegangen, allerdings haben sie sich vertan. Sie haben mir statt 9,50 Euro, sage und schreibe 1000 Euro überwiesen. Wenn ich das nicht als Trinkgeld verstehen soll, schicken Sie mir doch bitte Ihre Bankverbindungsdaten, damit ich Ihnen das Geld zurücküberweisen kann ;-)

Liebe Grüße“

Die Klägerin, die diese E-Mail wohl nicht richtig gelesen hat, antwortete:

„Nein, das passt schon so ;-)“

Die Beklagte bedankte sich noch einmal mit den Worten:

„Hallo nochmal,

Ich bin gerade ein wenig sprachlos über soviel Großzügigkeit. Ich meine, ich will mich nicht beklagen, ich bin eine arme Studentin und kann das Geld wirklich gut gebrauchen. Aber darf ich den Grund für ihre Großzügigkeit erfahren?

Liebe Grüße“

Als der Kundin beim Prüfen ihrer Kontoauszüge bemerkte, wie viel Geld von ihrem Konto abgegangen war, forderte sie von der Verkäuferin 990 Euro zurück. Diese hätte nicht ernsthaft davon ausgehen können, dass jemand 1000 Euro für eine gebrauchte Kinderhose zahle, obwohl der Kaufpreis bei 9,50 Euro gelegen habe. Allerdings hatte die Verkäuferin das Geld bereits ausgegeben und konnte es nicht zurückzahlen, weshalb der Fall vor Gericht landete. Erst dort einigten sich beide auf rund die Hälfte des eingeklagten Betrags von 990 Euro. (31 C 422/13)

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