Umstrittenes „Scoring“ Schufa-Klägerin zieht vor das Verfassungsgericht

Die Wirtschafts-Auskunftei Schufa muss ihre Formel zur Einstufung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern nicht offenlegen. Das entschied der Bundesgerichtshof im Januar. Nun reicht eine Klägerin Verfassungsbeschwerde ein.

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Ein Formular für eine Schufa-Bonitätsauskunft. Das „Scoring“-System der Wirtschafts-Auskunftei ist umstritten. Quelle: dpa

Karlsruhe Die Angestellte, die im Januar vergeblich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) auf die Herausgabe ihrer Daten bei der Schufa geklagt hatte, hat Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Einen entsprechenden Bericht von „Focus online“ bestätigte am Freitagabend ein Gerichtssprecher in Karlsruhe. Wann eine Entscheidung ergeht, sei noch nicht absehbar (AZ: 1 BvR 756/2014).

Der BGH hatte die Revision der Frau zurückgewiesen. Das Landgericht Gießen hatte im März 2013 entschieden, dass die bisherige Auskunftspraxis der Schufa den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes genügt.

Das Unternehmen gibt auf Anfrage Auskunft über die gespeicherten Daten, nicht aber über seine Rechenmethode. Die Bewertungen der Schufa und anderer Auskunfteien sind für Millionen Menschen wichtig, die bei Krediten oder Mietverträgen auf eine positive Auskunft angewiesen sind.

Der Anwalt der Frau begründete die Beschwerde laut „Focus“ damit, dass der BGH die Klage an den Europäischen Gerichtshof hätte verweisen sollen. Verbraucher könnten sich ohne umfassende Einsicht in ihre Schufadaten nicht gegen eine falsche Bewertung zur Wehr setzen.

Die Schufa hatte der Klägerin eine negative Kreditwürdigkeit bescheinigt, so dass sie keinen Kredit für ein neues Auto aufnehmen konnte. Später stellte sich heraus, dass die Schufa die Frau mit einer Namensvetterin verwechselt hatte. Die 55-Jährige kündigte an, den Fall auch selbst bis vor den EuGH zu treiben, sollte das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde ablehnen.

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