Urteil Angeblich zu dicke Bewerberin scheitert mit Klage

Ein Darmstädter Gericht hat die Klage einer Frau abgewiesen, die von ihrem potenziellen Arbeitgeber angeblich als zu dick abgelehnt worden war. Die Richter sahen keinen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz.

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Gescheitert: Eine angeblich als zu dick abgelehnte Bewerberin, hier mit ihrem Anwalt, ist vor dem Arbeitsgericht Darmstadt mit ihrer Klage auf Schadensersatz gescheitert. Ihr Anwalt will nun vor das Bundesarbeitsgericht in Frankfurt ziehen. Quelle: dpa

Darmstadt Eine angeblich als zu dick abgelehnte Bewerberin um einen Führungsposten ist in Darmstadt mit ihrer Klage auf Entschädigung gescheitert. Das Arbeitsgericht sah in seinem Urteil am Donnerstag keinen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Die 42-Jährige hatte eine Entschädigung von 30 000 Euro verlangt, eine gütliche Einigung hatte sie abgelehnt. „Es geht hier klar um Abschreckung, um den Schutz der Menschenrechte“, sagte ihr Anwalt.

Die Frau hatte sich 2012 bei einer Organisation aus dem Gesundheitsbereich um einen Führungsposten beworben. Laut Gericht gab es auch ein Vorstellungsgespräch. Nach Angaben des Anwaltes wurde die Frau abgelehnt, weil sie zu dick sei. Nach eigener Aussage wiegt die Frau 83 Kilo bei einer Größe von 1,70 Metern und Kleidergröße 42. „Ich habe richtig geheult“, sagte sie über die Ablehnung. „Als ob mir jemand mit der Axt in den Nacken schlägt.“

Die Kammer hatte bereits im Vorfeld angedeutet, der Betrag der Klägerin sei zu hoch angesetzt. Der beklagte potenzielle Arbeitgeber sei ein gemeinnütziger Verein und kein börsennotiertes Unternehmen. Der Anwalt der Frau kündigte indes an, vor das Landesarbeitsgericht in Frankfurt zu ziehen.

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