Urteil Fortis-Aktionäre haben Recht auf Schadenersatz

Aktionäre des zusammengebrochenen Finanzkonzerns Fortis haben Recht auf Schadenersatz. So hat ein niederländisches Gericht geurteilt. Für den Schaden muss das Nachfolgeunternehmen Ageas geradestehen.

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Das Gericht betonte, dass Fortis wissentlich falsche Auskunft über das Wohl des Unternehmens gegeben habe. Das kommt dem Nachfolgeunternehmen Ageas teuer zu stehen. Quelle: Reuters

Brüssel Ein niederländisches Gericht hat Aktionären des 2008 zusammengebrochenen Finanzkonzerns Fortis Schadenersatz zugesprochen. Fortis habe die Anleger kurz vor seinem Kollaps in die Irre geführt und das Nachfolgeunternehmen Ageas müsse dafür geradestehen, urteilte das Gericht am Dienstag in Amsterdam. Die Schadenersatzhöhe muss nach Angaben von Aktionärsanwälten in einem weiteren Verfahren bestimmt werden. Dies könne rund zwei Jahre dauern.

In seiner Erklärung vom Dienstag betonte das Gericht, dass Fortis wissentlich falsche Auskunft über das Wohl des Unternehmens gegeben habe. So habe Fortis nach einem ersten Rettungspaket vom September 2008 behauptet, der Konzern stehe stärker denn je da. Kurze Zeit später kollabierte das Finanzhaus und wurde schließlich im Oktober 2008 aufgespalten.

Der belgische Versicherer Ageas als Rechtsnachfolger von Fortis gab zunächst keine Stellungnahme zu dem Urteil ab. Die Gerichtsentscheidung müsse erst geprüft werden.

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