Urteil Gericht stärkt Teilzeitrecht junger Mütter

Das Recht auf Elternteilzeit ist für Frauen wichtig, um nach der Geburt Schritt für Schritt wieder in den Beruf einzusteigen. Aber der Arbeitgeber ist nicht immer begeistert. Ein Urteil stärkt Frauen nun den Rücken.

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Ein Gerichtsurteil stärkt die Rechte junger Frauen. Quelle: dapd

Erfurt Junge Mütter haben künftig bessere Chancen, ihren Anspruch auf Elternteilzeit auch gegen den Willen des Arbeitgebers durchzusetzen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt gab am Dienstag einer Personalreferentin in einem Beratungsunternehmen Recht, die insgesamt dreimal Teilzeit beantragt hatte. In dem Fall ging es um die Regelung im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, wonach eine Mutter einen Anspruch auf verkürzte Wochenarbeitszeit hat, auch wenn das Unternehmen nicht damit einverstanden ist.

Das Gesetz sieht vor, dass eine Mutter während der Elternzeit zweimal eine verringerte Arbeitszeit auch gegen den Willen des Chefs einfordern kann. Nur „dringende betriebliche Gründe“ können den Anspruch gefährden.


Die Klägerin hatte im Juni 2008 eine Tochter zur Welt gebracht und zunächst geplant, eine zweijährige Elternzeit zu nehmen. In diesen zwei Jahren wollte sie laut Gericht zumindest zeitweise arbeiten und beantragte Teilzeit mit zunächst 15 Wochenstunden. Später vereinbarte sie mit ihrem Arbeitgeber, die Wochenarbeitszeit auf 20 Stunden auszuweiten.

Wenige Wochen vor dem Ende der regulären Elternzeit beschloss sie dann aber im Juni 2010, diese um ein weiteres Jahr auf dann drei Jahre zu verlängern. Dies habe sie nach der Geburt ihres Kindes noch nicht absehen können, sagte sie am Dienstag vor Gericht. Ihr drittes Gesuch auf Teilzeit mit 20 Wochenstunden wurde aber abgelehnt. Die Firma machte dringende betriebliche Gründe geltend - sie könne nur Vollzeit oder gar nicht arbeiten.

Nach Ansicht des neunten Senats unter dem Vorsitzenden Richter Gernot Brühler war diese Entscheidung nicht rechtmäßig. Einvernehmliche Elternteilzeitregelungen dürften nicht angerechnet werden, urteilte das höchste Arbeitsgericht und folgte damit der Entscheidung aus erster Instanz. Nun müsse in einem sogenannten Entgeltprozess entschieden werden, ob der Frau das Gehalt nachträglich ausgezahlt werde, sagte Gallner.

Die Personalreferentin ist weiterhin bei dem Beratungsunternehmen beschäftigt - nach Angaben der Gerichtssprecherin mittlerweile wieder mit mehr als 20 Wochenarbeitsstunden.

 

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