Urteil zu Ferienwohnungen Touristen dürfen in Zweitwohnung übernachten

Das Verwaltungsgericht hat die Vermietung von Zweitwohnungen an Touristen am Dienstag für grundsätzlich zulässig erklärt. Es muss allerdings eine Genehmigung eingeholt werden.

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Eine junge Frau geht in Berlin mit einem Rollkoffer in ein Mietshaus. Vermieter wehren sich, weil sie Touristen nicht mehr ganze Wohnungen anbieten dürfen. Quelle: dpa

Zweitwohnungen in Berlin dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts zeitweise an Touristen vermietet werden. Dafür müssen die zuständigen Bezirksämter eine Ausnahmegenehmigung erteilen, entschied das Gericht am Dienstag. Es gab damit drei Eigentümern Recht. Sie hatten geklagt, weil ihnen Bezirksämter die Genehmigung verweigert hatten.

Angesichts des knappen Wohnraums in der Hauptstadt dürfen Ferienwohnungen seit Mai endgültig nicht mehr gewerblich angeboten werden. Wer dennoch ohne besondere Genehmigung vermietet, riskiert bis zu 100.000 Euro Bußgeld. Die Bezirksämter von Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow hatten argumentiert, auch Zweitwohnungen unterlägen dem Zweckentfremdungsverbot. Mit dieser Auffassung scheiterten sie nun vor Gericht. Die Eigentümer aus Rostock, Dänemark und Italien nutzen ihre Wohnungen zum Teil selbst. In der Zeit, in der sie nicht da sind, wollten sie Feriengäste beherbergen.

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