Verbraucherrecht Längere Widerrufsrechte bei Internetgeschäften

Wer im Internet einen Vertrag abschließt, kann diesen künftig innerhalb von 14 Tagen ohne Grund widerrufen. Eine entsprechende EU-Richtlinie hat nun der Bundestag verabschiedet.

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Wer im Internet ein Geschäft abschließt, kann den abgeschlossenen Vertrag künftig länger widerrufen. Quelle: dpa

Berlin Deutsche Verbraucher können künftig bei Internetgeschäften europaweit auf mehr Rechtssicherheit vertrauen. Der Bundestag verabschiedete am Freitag die Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie in deutsches Recht. Wenn Verbraucher künftig in einem Internetshop oder an der Haustür einen Vertrag abschließen, können sie ihn europaweit ohne Angaben von Gründen 14 Tage lang widerrufen. Bisher galt eine Mindestfrist von nur sieben Tagen.

Die Unternehmer sind in Zukunft auch europaweit verpflichtet, dem Verbraucher die Informationen über Widerrufsrechte unaufgefordert zur Verfügung zu stellen, in Papierform oder auf einem Datenträger. Es wird allerdings bei unterlassener oder nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung kein „ewiges Widerrufsrecht“ mehr geben, sondern es erlischt nach einem Jahr und 14 Tagen. Die FDP-Abgeordnete Judith Skudelny hob hervor, dass von der europaweiten Vereinheitlichung nicht nur die Verbraucher sondern auch der europäische Binnenmarkt profitiere.

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