Verbraucherschutz Bund will weitere Lücken bei Anlegerschutz schließen

Anlageskandale müssen zukünftig verhindert werden, deshalb will der Bund Anleger vor riskanten Vermögensanlagen schützen. Um das Vertrauen von Anlegern wiederzugewinnen, soll vor allem die Transparenz erhöht werden.

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht soll Anleger vor aggressiver Werbung schützen und sie somit schützen. Quelle: dpa

Berlin Die Bundesregierung will weitere Regelungslücken beim Anlegerschutz schließen und somit den Schutz der Kleinanleger vor dubiosen und riskanten Vermögensanlagen verbessern sowie den Verbraucherschutz zur Aufgabe der Finanzaufsicht machen. Das federführende Finanzministerium legte jetzt einen Referentenentwurf vor, in dem es heißt es: „Insbesondere soll die Transparenz von Vermögensanlagen weiter erhöht werden, um einem Anleger vollständige und zum Anlagezeitpunkt aktuelle Informationen über die Vermögensanlage zu verschaffen.“ In die Neuregelung ist auch das Justizministerium eingebunden. Der Kleinanleger soll damit letztlich vor Vermögenseinbußen durch riskante und undurchschaubare Anlagen geschützt werden.

Der Anleger solle Seriosität und Erfolgsaussichten einer Anlage einschätzen und eine risikobewusste Entscheidung treffen können. Durch verbesserten Schutz von Anlegern sollen Vermögensschäden verhindert werden und das Vertrauen in die in Deutschland angebotenen Finanzdienstleistungen und Produkte gestärkt werden. Jüngste Fälle und Unregelmäßigkeiten bei Anbietern von Vermögensanlagen hätten das Vertrauen von Anlegern in verschiedene öffentlich angebotene Finanzprodukte stark beeinträchtigt, hieß es. Einer der Auslöser des neuen Gesetzesvorhaben waren die Vorgänge um die Insolvenz des Windenergie-Produzenten Prokon, die viele tausend Kleinanleger in Mitleidenschaft gezogen hatte.

Ein Kerninhalt der Gesetzespläne ist eine Erweiterung der Aufgaben für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). „Die Bundesanstalt ist innerhalb ihres gesetzlichen Auftrags auch dem Schutz der kollektiven Verbraucherinteressen verpflichtet“, heißt es in dem Entwurf. Die Behörde soll künftig Anordnungen treffen können, die „geeignet und erforderlich sind, um verbraucherschutzrelevante Missstände zu verhindern oder zu beseitigen“. Sie soll befugt sein, produktbezogene Werbung gegenüber Anlegern bei bestimmten, speziell bei hochkomplexen Produkten einzuschränken oder zu verbieten, um Anleger so vor aggressiver Werbung sowie dem Vertrieb schwer kontrollierbarer Produkte zu schützen.

Der Entwurf sieht unter anderem die Einführung einer Mindestlaufzeit der Vermögensanlage vor. „Vermögensanlagen müssen eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten ab dem Zeitpunkt des Erwerbs haben“, heißt es in dem Entwurf. Eine Kündigung soll nur mit einer Frist von zwölf Monaten zulässig sein. Geplant sind zudem schärfere Rechnungslegungsvorschriften, konkretere und erweiterte Prospekt- und Informationspflichten. Auch über personelle Verflechtungen der Initiatoren solcher Anlagen mit verbundenen Unternehmen soll künftig informiert werden.

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