Verbraucherzentralen „Wir wollen keine Klageindustrie wie in den USA“

VW-Dieselskandal: EU-Kommission will Verbraucherrechte stärken Quelle: dpa

Die EU-Kommission macht Druck, um endlich Sammelklagen zu ermöglichen. Deutschlands Verbraucherzentralen fordern das schon lange, sind aber trotzdem nicht ganz glücklich mit dem Vorschlag aus Brüssel.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Die EU-Kommission will die Rechte europäischer Verbraucher stärken. Wie EU-Justizkommissarin Vera Jourova am Mittwoch in Brüssel erklärte, sollen unter anderem bald Sammelklagen möglich werden. Sogenannte „qualifizierte Institutionen“ könnten dann stellvertretend für die Geschädigten gegen Unternehmen auf Unterlassung und Schadenersatz klagen - Institutionen wie etwa die deutschen Verbraucherzentralen. Otmar Lell leitet den Bereich Recht und Handel beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Im Interview erklärt er, was der Vorstoß aus Brüssel für deutsche Verbraucher bedeutet.

WirtschaftsWoche: Brüssel will den Weg für Verbraucher-Sammelklagen ebnen. Wie bewerten Sie den Vorstoß, geht er weit genug?
Otmar Lell: Der Vorschlag ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und ergänzt sich sehr gut mit dem, was in Deutschland im Rahmen der Musterfeststellungsklage diskutiert wird.

Was wird sich für Verbraucher ändern?
Rein technisch geht es bei dem EU-Vorschlag um eine Erweiterung der Unterlassungsklage. Damit gehen wir als Verbraucherverband schon heute gegen rechtswidrige Geschäftspraktiken vor und sorgen dafür, dass sie eingestellt werden. Etwa bei benachteiligenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei irreführender Werbung. Was es bisher jedoch nicht gibt, ist, dass geschädigte Verbraucher durch eine solche Unterlassungsklage ihr Geld zurückbekommen. Selbst wenn das Gericht feststellt, dass die Praxis rechtswidrig war, muss trotzdem jeder Verbraucher einzeln sein Geld von dem Unternehmen herausklagen.

Und in Zukunft muss der Verbraucher gar nichts mehr machen?
Künftig könnten wir für die Verbraucher gleich mit einklagen, dass das Geld zurückerstattet wird. Wenn wir einen Wettbewerbsverstoß feststellen, könnten wir nicht nur auf Unterlassung dieses Wettbewerbsverstoßes klagen, sondern wir können gleichzeitig beantragen, dass geschädigte Verbraucher Ersatz erhalten. Im Falle einer rechtswidrigen Gebührenerhöhung müssten dann alle Verbraucher, die von der Erhöhung betroffen waren, ihr Geld automatisch zurückbekommen, ohne dass die Verbraucher selbst tätig werden müssen.

Das klingt nach einem enormen Fortschritt für die Verbraucher.
Ob es wirklich so kommen wird, ist aber noch nicht ganz klar, denn genau an dieser Stelle lässt der Vorschlag den Mitgliedstaaten großen Spielraum. Mitgliedstaaten könnten nämlich auch verlangen, dass Verbraucher sich doch noch einmal persönlich melden müssen, um zu sagen, dass sie betroffen sind und Geld haben wollen. Diese Möglichkeit ist in den Vorschlag mit hineingeschrieben worden, um Bedenken gegen Opt-Out-Sammelklagen auszuräumen.

Das bedeutet?
Opt-Out-Sammelklagen haben eine Rechtswirkung für alle betroffenen Verbraucher, ohne dass die irgendetwas machen müssen. Das sieht gerade die Wirtschaft sehr kritisch, denn dann geht es für sie um deutlich größere Summen, als wenn jeder Verbraucher einzeln seine Hand heben muss.

Manche Beobachter sehen den EU-Vorschlag als eine Art Steinschleuder im Kampf David gegen Goliath. Das enorme Machtgefälle zwischen Verbrauchern und Industrie werde durch die Sammelklagen endlich angeglichen, frohlockt etwa Sven Giegold (Grüne), der finanzpolitische Sprecher der EVA-Fraktion im Europaparlament.
Ich wäre da etwas vorsichtiger. Ob das der ganz große Paradigmenwechsel ist, wird man erst sehen, wenn es sich in der Praxis bewährt – oder eben nicht. Wahr ist, dass wir in Deutschland im Bereich kollektiver Rechtsschutzinstrumente bislang rückständig sind. Es ist überfällig, dass sich das ändert. Den Begriff der Sammelklage halte ich aber übrigens für irreführend.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%