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Verfassungsgericht: Karlsruhe kippt Privilegien zweier Banken

Bislang durften zwei Banken in Niedersachsen Zwangsvollstreckungen durchführen, ohne einen vollstreckbaren Titel erwirkt zu haben - das ist verfassungswidrig, entschieden nun die Richter in Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe während einer Urteilsverkündung. Quelle: dpa
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe während einer Urteilsverkündung. Quelle: dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat die Privilegien von zwei öffentlichen Banken beim Eintreiben von Schulden als verfassungswidrig gekippt. "Das Selbsttitulierungsrecht zu Gunsten der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg - Girozentrale und der Landessparkasse verstößt gegen den Gleichheitssatz", entschied der Erste Senat des Karlsruher Gerichts in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.

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Die beiden öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute können bisher die Zwangsvollstreckung ihrer Forderungen allein aufgrund eines von ihnen selbst gestellten Antrags betreiben. Dieser ersetzt nach niedersächsischem Landesrecht einen vollstreckbaren Titel. Andere Gläubiger brauchen in solchen Fällen das Urteil eines Zivilgerichts oder einen Vollstreckungsbescheid im Mahnverfahren, um die Schulden eintreiben zu können.

Im November 2012 waren rund 6,7 Millionen Deutsche überschuldet. Das ist fast jeder zehnte Bundesbürger über 18 Jahren. Im Vergleich zum Vormonat stieg die Anzahl der Schuldner um 2,7 Prozent.

Bild: dpa

Die Begünstigung der Landesbanken gegenüber anderen Instituten sei mit dem Gleichheitsgebot im Artikel 3 des Grundgesetzes nicht vereinbar, befand das höchste deutsche Gericht. Der Wettbewerbsvorteil sei auch nicht durch den öffentlichen Auftrag gerechtfertigt.

In seinem Beschluss, der aufgrund von Vorlagen des Oberlandesgerichts und des Amtsgerichts Oldenburg erging, setzt das Bundesverfassungsgericht eine Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2014. Die Landesregierung in Hannover reagierte gelassen. Man habe dadurch ausreichend Zeit, um die entsprechenden Regelungen im Landesrecht zu korrigieren, erklärte ein Sprecher in Hannover.

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