Umdrehen während der Fahrt
Wer sich während der Fahrt nach hinten umdreht, beispielsweise um streitende Geschwister voneinander zu trennen, handelt grob fahrlässig. Kommt es zu einem Unfall, weil der Fahrer seinen Blick nicht auf der Straße, sondern auf der Rückbank hatte, muss die Versicherung nicht für die Schäden aufkommen (Az.: OLG Saarland, 5 U 396/03-1/04). Das heißt aber nicht, dass der Fahrer nur stur geradeaus blicken darf. Das Wechseln einer CD oder des Radiosenders während der Fahrt ist erlaubt - solange der Fahrer den Verkehr nicht aus den Augen lässt (Az.: OLG Hamm 13 U 118/00).