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Verkehrsrecht: Expertenrat zum Thema Radarfallen

von Daniel Schönwitz und Hans-Peter Canibol

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zu Videoaufnahmen gibt es Freisprüche für Temposünder und uneinige Richter. Mathias Tiedemann, Verkehrsrechtler aus der Frankfurt, erklärt, was Raser erwartet.

Mathias C. Tiedemann, Verkehrsrechtler aus Frankfurt
Mathias C. Tiedemann ist seit 16 Jahren als Verkehrsrechtler tätig. Er konzentriert sich auf Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Herr Tiedemann, haben Temposünder nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zu Videoaufnahmen bessere Chancen, ohne Strafe davonzukommen?

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In vielen Fällen schon. Zahlreiche Gerichte stellen wegen des Verfassungsgerichtsurteils derzeit Verfahren gegen Autofahrer ein, wenn diese von einer Videokamera identifiziert wurden, die verdachtsunabhängig den gesamten Verkehr filmt.

Was gilt bei Blitzgeräten?

Die machen verdachtsabhängige Bilder, weil sie nur bei einem konkreten Verstoß wie etwa überhöhter Geschwindigkeit auslösen. Das ist juristisch anders zu bewerten. Ich habe gehört, dass einige Richter diese Fotos nicht mehr als Beweis akzeptieren, aber ich bin skeptisch, ob sich diese Rechtsprechung durchsetzt.

Was raten Sie betroffenen Autofahrern?

Wer von einer Videokamera erfasst wurde, die verdachtsunabhängig aufzeichnet, sollte seine Rechte bis zur obergerichtlichen Klärung wahren, indem er binnen 14 Tagen Einspruch einlegt. Allgemein gilt: Eine juristische Prüfung ist sinnvoll, weil viele Verfahren schon wegen der kurzen dreimonatigen Verjährungsfrist oder wegen Ungereimtheiten bei der Messung eingestellt werden.

Lesen Sie auf Seite zwei, wie Gerichte das Urteil des Verfassungsgerichts zu automatischen Aufnahmen von Rasern interpretieren.

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