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Vermögensverwaltung: Von der UBS in den Ruin gesteuert

von Annina Reimann

Warum die Deutschland-Tochter der Schweizer Bank UBS einen Kunden, der bei ihr Millionen verlor, beim Finanzamt angezeigt hat.

Das Logo der Schweizer Bank Quelle: dpa/dpaweb
Das Logo der Schweizer Bank UBS in Zürich Quelle: dpa/dpaweb

Der Brief des Frankfurter UBS-Anwalts enthält eine kaum verschleierte Drohung: Man werde sich mit dem Finanzamt „in Verbindung setzen“ und eine „Anzeige wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung“ erstatten. Begründung: Es dränge sich der Verdacht auf, dass der UBS-Kunde „falsche Angaben zu seinem Wohnsitz bzw. seinem gewöhnlichen Aufenthalt“ gemacht habe. „Für den Fall, dass unsere neue Einschätzung der Sachlage nicht zutreffend sein sollte“, möge der Kunde binnen drei Tagen bestätigen, dass er bis Mitte Juli 2007 in Venezuela und danach in Zürich gewohnt habe. Auch gehe man davon aus, dass die Panama-Holding des Kunden dabei bleibe, „ihr stehe gegenüber der UBS Deutschland AG ein Schadensersatzanspruch in Höhe von rd. 60 Mio. Euro zu“.

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In den Ruin gesteuert

Der Bankkunde, ein heute ruinierter Ex-Millionär, hatte laut Angaben seines Anwalts dem Finanzamt seine Kapitaleinkünfte aber bereits offengelegt, bevor der UBS-Brief ankam. Im schlimmsten Fall müsse sein Mandant 40 Millionen Euro Steuern nachzahlen, so der Anwalt. In dieser Woche hat er die Bank bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt angezeigt. Die Bank habe, vor allem mit riskanten Termingeschäften, ein Vermögen verspielt und durch falsche Beratung einen hohen Steuerschaden angerichtet. Die UBS untersucht den Fall derzeit intern.

Fest steht: Die Millionen des heute 74-Jährigen stecken 2002, als er UBS-Kunde wird, überwiegend in einer Panama S.A. Mitte 2002 empfiehlt ein Schweizer UBS-Mitarbeiter dem deutschen Berater für den Kunden eine Liechtensteiner Stiftung „mit dem Sohn in Venezuela und der Tochter in Argentinien als Zweitbegünstigte“. Für einen Sohn in den USA käme ein Trust infrage. So müsse er nach dem Tod des Vaters keine Erbschaftsteuer zahlen, heißt es in längeren Ausführungen. Und dann: „Diese Infos kann ich Ihnen leider nicht in Form einer Broschüre geben, da wir keinen Tax advice abgeben (die Info stimmt trotzdem; wir erstellen mehrere solche pro Jahr und das System funktioniert gut).“

Firmen in Steuerparadiesen

Die Konstruktion von Firmen in Steuerparadiesen ist erst verboten, wenn die Bank wissentlich bei der Steuerhinterziehung hilft. Laut Gesetz muss der Nutznießer der Offshore-Firma sein Einkommen aber in seiner Steuererklärung angeben. Gewöhnlich verschleiert aber ein Treuhänder die Herkunft des Geldes, sodass Fahnder es kaum finden können. Auf ihrer Web-Seite wirbt die UBS offen für Trust-Konstrukte: „Unsere Niederlassungen in Singapur, Jersey, den Bahamas und den Cayman Islands ermöglichen es uns, Kunden beim Aufbau von Trusts und Firmen mit größter Sorgfalt zu unterstützen.“ Mehrere Gründungsverträge des Ex-Millionärs und seiner Familie zu Trusts in Singapur liegen der WirtschaftsWoche vor.

Nach Angaben seines Anwalts hat der ehemalige Unternehmer dabei viel aus der Hand gegeben. Die UBS fungiere als Administrator, ohne die Zustimmung der Bank komme der Mann nicht mehr an sein Firmenkonstrukt heran. Der Fall beschäftigt jetzt ein Team aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern. 50 Meter Akten türmen sich in Münchner Anwaltsbüros.

17 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 08.03.2010, 18:32 UhrAnonymer Benutzer: .-.

    an Melanie Gatzke
    Es geht hier um die UbS Deutschland und nicht UbS Schweiz

  • 20.02.2010, 00:57 UhrAnonymer Benutzer: hermann

    die Scheizer Eidgenossen sollen den Exmilli, der ja jezt bald ein Sozialfall wird, als Altlast zurücknehmen.

  • 19.02.2010, 11:33 UhrAnonymer Benutzer: Bweliner

    @ m.gatzke.
    Man muss bei den Steuerschulden aber bitte 2 Aspekte unterscheiden:
    a) war das anzulegende Geld 40 Mio + versteuert bei beginn der Anlage durch die bank;

    b)wieviel Steuern sind durch die hektischen Transaktionen der bank erst entstanden; die Transaktionen wurden von der bank selbsständig durchgeführt , vor allem um Gebühren für die bank zu generieren !

    Wenn tändig hin u. her getradet wird, fallen bei Kursgewinnen schnell Steuern an, die aber bei Verlusten auch wieder gegengerechnet werden könnten, wenn der Zeitrahmen stimmt.

    insofern ist davon auszugehen, dass die "Steuern" mehrheitlich fiktiv sein werden; nicht umsonst hat sich der "Exmillionär" selbst beim Finanzamt angezeigt; auf Rat seiner Anwälte !

    Die bank, die keine Steuerberatung betreiben durfte u. den Schaden verursacht hat, haftet mit !

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