Versicherungsirrtümer In diesen Fällen greift die Haftpflicht nicht

Eine Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben. Es gibt allerdings Fälle, in denen auch die Police den Versicherten nicht vor Schaden schützt. Zehn Beispiele, bei denen die Haftpflicht nicht zahlt.

Grundsätzlich gilt: Wer etwas mit Absicht zerstört, muss auch für den Schaden selber aufkommen. Bei Vorsatz zahlt die Versicherung nicht. Quelle: REUTERS
Ebenfalls wichtig zu wissen: Die Haftpflicht erstattet jeweils nur den Istwert eines Gegenstandes, nicht den Neuwert. Quelle: dpa
Wer länger ins außereuropäische Ausland muss, sollte sich seine Versicherung noch einmal ganz genau ansehen. Bei vielen Versicherungen gilt der Schutz außerhalb der EU nämlich nur für ein Jahr. Wer beruflich in die USA muss und dort nach zwei Jahren einen Schaden verursacht, muss also im schlimmsten Fall selber zahlen - trotz abgeschlossener Haftpflicht. Quelle: dpa
Und noch eine schlechte Nachricht für Haftpflichtversicherte: Die Police deckt zwar viele Bereiche des Lebens ab, aber eben nicht alle: das Internet bleibt außen vor. Wer - unabsichtlich - einen Virus weiterverteilt und damit materiellen Schaden anrichtet, kann als Verursacher haften. Ob er den Virus programmiert hat, spielt in dem Fall keine Rolle. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Auch für Schäden, die von Kindern unter sieben Jahren verursacht werden, zahlen die Versicherer in der Regel nicht. Kinder ab dem siebten Lebensjahr sind über die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Quelle: dpa
Haftpflichtversicherungen übernehmen teilweise Schäden, die von Haustieren verursacht werden. Wird allerdings ein Mensch von einem Tier gebissen oder anderweitig verletzt, muss der Halter, sofern er keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besitzt, für Arztkosten und Schmerzensgeld selber aufkommen. Quelle: dpa
Auch für Schäden, die durch ein Auto entstehen, haftet die Privathaftpflichtversicherung nicht. Dabei ist es egal, ob man nun einen Unfall verursacht, sich ein paar Kratzer eingefangen oder Öl verloren hat. In diesen Fällen wird der Schaden über die KFZ-Haftpflichtversicherung abgewickelt. Quelle: dpa
Wer sich dagegen von einem Bekannten Auto oder Rad leiht, sollte wissen, dass die private Haftpflicht nur für die Schäden zahlt, die mit der geliehenen Sache verursacht werden, nicht aber für die Sache selbst. Quelle: dpa
Geht bei einem Umzug einem der Helfer etwas zu Bruch, zahlt die Haftpflicht des Geschädigten nur bei kleineren Summen. Wird allerdings ein teures Möbelstück zerstört, muss die Versicherung des Umzugshelfers beziehungsweise der Verursacher selbst für den Schaden aufkommen. Quelle: AP
Laufen Spül- oder Waschmaschine aus und verursachen in der Wohnung unten drunter einen Wasserschaden, zahlt die Versicherung. Bei Schäden zahlt die Haftpflichtversicherung allerdings nicht. Wer dann keine Hausratsversicherung hat, bleibt auf dem Schaden sitzen. Quelle: dpa
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