Volksbank Prignitz Wettbewerbszentrale beanstandet Werbung für Kostenloskonto

Quelle: dpa

Erneut sorgt eine Bank mit ihrer Werbung für Verwirrung, weil sie für die Bankkarte eines als „kostenlos“ angepriesenen Girokontos Geld extra verlangt. Verbraucherschützer sind alarmiert.

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Es klingt wie ein Rundum-Sorglos-Paket: Unter dem Credo „Ihr kostenloses Girokonto“ und „Ihr Girokonto mit Komplettleistung“ preist die Volks- und Raiffeisenbank Prignitz aus Brandenburg eines ihrer fünf Kontomodelle auf ihrer Webseite an.

Einen Klick weiter werden die Vorteile dieses Finanzprodukts aufgelistet, etwa das kostenlose Bargeldabheben an 18.500 Geldautomaten des bundesweiten Netzwerks- der Volks- und Raiffeisenbanken. Dass die dafür erforderliche Bankkarte je Kontoinhaber fünf Euro jährlich kosten soll, erfahren Kunden jedoch erst nach einem weiteren Klick auf die Konditionenliste.

Sicher bringen fünf Euro im Jahr oder zehn Euro bei gemeinschaftlicher Kontonutzung etwa durch Eheleute wohl keinen Haushalt zum finanziellen Zusammenbruch. Doch die meisten Kunden werden angesichts des Werbeversprechens wohl zunächst erwarten, dass sie für die Kontonutzung überhaupt nichts zahlen müssen. Möglich, dass einige sich beim Abschluss gar nicht über die Kartengebühr im Klaren sind, weil sie die Werbebotschaft wörtlich nehmen und die Details nicht weiter checken.

Rechtsanwälte der Wettbewerbszentrale haben die Werbebotschaft der Volksbank Prignitz nun als irreführend beanstandet und das Geldinstitut zur Unterlassung aufgefordert. „Es ist überhaupt nicht verwerflich, Geld für eine Bankdienstleistung zu verlangen, nur darf man dann die Kunden nicht mit dem Versprechen eines kostenlosen Kontos in die Irre führen“, sagt Peter Breun-Goerke von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Viele Banken drehen an der Gebührenschraube, weil sie wegen niedriger Zinsen im Kreditgeschäft weniger verdienen. Die Volksbank Prignitz hat bis Freitag nicht auf Fragen der WirtschaftsWoche zu dem Sachverhalt geantwortet.

Es ist in der genossenschaftlichen Finanzwelt nicht der erste Fall eines angeblich gebührenfreien Kontos, bei dem die Kunden Geld für eine Bankkarte zahlen müssen. Die Wettbewerbszentrale liegt hier bereits in einem Rechtsstreit mit der Sparda-Bank Baden-Württemberg. Ein Urteil des Landgerichts Stuttgart ist Mitte Januar 2018 zu erwarten. Eine zentrale Frage dürfte sein, ob die Nutzung einer Bankkarte zur Grundausstattung eines Kontos gehören muss. Wohl kaum ein Kunde wird auf bargeldlosen Zahlungsverkehr und die Nutzung von Geldautomaten verzichten wollen.

Manche Banken legen ihre Werbeclaims spitzfindig aus. Sie werben mit kostenloser Kontoführung, bei der weitere Dienstleistungen wie Kartennutzungen oder der SMS-Versand von Transaktionsnummern extra kosten.

Es geht auch anders

Beispiele aus der Bankenbranche zeigen, dass es auch anders geht. Positiv hervorzuheben sei laut Breun-Goerke etwa die Postbank. Sie verlangt seit November eine monatliche Kontoführungsgebühr auch für Konten, die vorher kostenlos waren. Das kam jedoch nicht aus heiterem Himmel, denn die Postbank hat das Ende der Kostenlosigkeit unmissverständlich angekündigt, sodass Kunden genug Zeit blieb, zu reagieren.

Dabei musste die Postbank viel Prügel von unzufriedenen Nutzern einstecken. „Da ist es äußerst unfair, wenn andere Institute weiter mit angeblich kostenlosen Dienstleistungen werben, die in Wirklichkeit etwas kosten“, sagt Breun-Goerke.

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