Frist endet am 31. Mai So gelingt die Steuererklärung in Rekordzeit

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Fehler sind selten, kommen aber vor

Fehlerhafte Daten im Belegabruf sind zwar recht selten, aber sie kommen vor. Vor allem denn es Besonderheiten wie einen Rentennachzahlung gab, sind die Daten vom Finanzamt fehleranfällig, weil sie auf den Meldungen Dritter an die Steuerbehörde basieren – und auch dort können Fehler passieren.

Eine mögliche Fehlerquelle ist die Abrechnung des Dienstwagens, wie Steuer-Fachmann Nöll berichtet. „Beispielsweise überschreiben die Finanzämter nicht selten den vom Steuerpflichtigen erklärten und nach der Fahrtenbuchmethode errechneten geringeren Bruttoarbeitslohn, wenn dieser einen Dienstwagen fährt. Und zwar mit dem vom Arbeitgeber errechneten und dem Finanzamt übermittelten höheren Bruttolohn, weil der Arbeitgeber – zulässigerweise – die Ein-Prozent-Regel angewandt hat“, sagt Nöll. „Dann hilft nur noch das Einspruchsverfahren, dessen Durchführung durch den Lohnsteuerhilfeverein mit dem Jahresbeitrag abgegolten ist.“

Den Umgang mit fehlerhaften Daten kritisiert auch Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. „Oft ist noch unklar, wie mit fehlerhaften Daten in der Vorausgefüllten Steuererklärung umgegangen werden muss. Eigentlich dürfte das Finanzamt die Daten von Dritten nicht blindlings übernehmen und müsste Abweichungen von den Angaben des Steuerzahlers prüfen. In der Praxis werden die Angaben des Steuerzahlers aber häufig mit den elektronisch gemeldeten Daten  überschrieben. Selbst der Hinweis auf eine Abweichung fehlt oft im Steuerbescheid. Das ist eigentlich unzulässig.“

Stationen der Steuererklärung im Finanzamt
Finanzamt Köln-Süd Quelle: Frank Beer für WirtschaftsWoche
Briefkasten Finanzamt Köln-Süd Quelle: Frank Beer für WirtschaftsWoche
Helga Esser, Leiterin der Poststelle Finanzamt Köln-Süd Quelle: Frank Beer für WirtschaftsWoche
Helga Esser Quelle: Frank Beer für WirtschaftsWoche
Helga Esser Quelle: Frank Beer für WirtschaftsWoche
Bürgerbüro Quelle: Frank Beer für WirtschaftsWoche
Helena Focht Quelle: Frank Beer für WirtschaftsWoche

In einigen Fällen hilft die VaSt nur wenig

Im Eiltempo geht es mit der VaSt also nur für Steuerzahler, die nur wenig von der Steuer absetzen können und keinerlei Besonderheiten im Steuerjahr 2016 zu verzeichnen haben. Wer zum Beispiel weniger als 1000 Euro Werbungskosten hatte, muss sich nicht um die Erfassung von Pendlerpauschale, Fortbildungskosten oder Ausgaben für Fachliteratur kümmern, weil er automatisch in den Genuss der Werbungskostenpauschale von 1000 Euro kommt. Auch die Höchstgrenze für die absetzbaren Vorsorgeaufwendungen ist meist schon mit Angabe der Krankenversicherungsbeiträge ausgeschöpft. Weitere Angaben zu privaten Vorsorgeversicherungen bringen dann keinen zusätzlichen Vorteil.

Diese Pauschalen sparen Steuern

Wer aber Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen jenseits der Zumutbarkeitsgrenze, höhere Ausgaben für die Fahrt zur Arbeit oder Ausgaben für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen angeben kann, sollte diese vor Abgabe der Steuererklärung auch erfassen und die nötigen Belege bereithalten. „Vor allem nach wichtigen Änderungen im Privat- und Berufsleben, wie etwa einem Jobwechsel, Umzug, Geburt eines Kindes oder Scheidung kommen Steuerzahler mit der vorausgefüllten Erklärung nicht weit, sondern sollten gründlich alle Daten kontrollieren und die Änderungen ergänzen“, rät Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Der Zeitvorteil durch Nutzung einer Vorausgefüllten Steuererklärung beschränkt sich dann im Wesentlichen auf weniger Tipp- oder Schreibarbeit. „Der Begriff ‚Vorausgefüllte Steuererklärung‘ ist irreführend, denn nach dem Abruf der Daten ist die Steuererklärung noch nicht abgabefertig. Grundsätzlich ist das Angebot gut und richtig, aber es ist auch noch ausbaufähig“, sagt Klocke. „Es braucht wohl noch ein paar Jahre, bis die Vorausgefüllte Steuererklärung das kann, was die Bezeichnung verspricht.“

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