Vorratsdatenspeicherung Verfassungsgericht lehnt Eilanträge ab

Deutsche Behörden dürfen bei Verbrechensbekämpfung weiterhin auf Vorratsdatenspeicherung zurückgreifen. Die Bundesverfassungsrichter lehnten zwei Anträge ab, die auf den Stopp des umstrittenen Verfahrens abzielten.

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Es ist das zweite Mal, dass das Bundesverfassungsgericht ein Aussetzen der Vorratsdatenspeicherung bis zur endgültigen Entscheidung ablehnt. Quelle: dpa

Karlsruhe Die Vorratsdatenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung kann in Deutschland fortgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Freitag zwei Anträge ab, das Gesetz vom Dezember 2015 durch eine einstweilige Anordnung zu stoppen. Darunter befand sich der Eilantrag der FDP, den unter anderem Parteivize Wolfgang Kubicki, die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und andere liberale Politiker eingereicht hatten.

In der Begründung des Gerichts heißt es, „mit der Datenspeicherung allein ist noch kein derart schwerwiegender Nachteil verbunden, dass er die Außerkraftsetzung eines Gesetzes erforderte”. Weiter verweisen die Verfassungsrichter darauf, dass nur zur Aufklärung schwerwiegender Straftaten auf die Daten zugegriffen werden dürfe.

Es ist das zweite Mal, dass das Bundesverfassungsgericht ein Aussetzen der Vorratsdatenspeicherung bis zur endgültigen Entscheidung ablehnt. Der Erste Kammerbeschluss stammt vom 26. Januar 2016. Auch nach Ablehnung der Eilanträge bleiben aber die Verfassungsbeschwerden gegen die Datenspeicherung in Karlsruhe anhängig, die von zahlreichen Bürgern und Organisationen eingelegt wurden. Wann der Erste Senat in der Hauptsache entscheidet, ist offen.

Telekommunikationsanbieter sind mit dem Gesetz verpflichtet, zur Aufklärung schwerer Verbrechen Telefon- und Internetdaten zehn Wochen lang zu speichern. Standortdaten von Anrufen über Mobiltelefone werden für maximal vier Wochen gespeichert. Die Speicherfrist gilt für die Rufnummer, die Zeit und die Dauer eines Anrufs. Bei der Internetnutzung soll die IP-Adresse festgehalten werden. Polizei und Justiz erhalten zur Aufklärung schwerster Straftaten damit ein zusätzliches Instrument.

Die FDP und andere Kritiker sehen die Grundrechte der Bürger durch die Datenspeicherung verletzt.

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