VW-Übernahme Weitere Klage gegen Porsche gescheitert

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die Schadenersatzklage eines Anlegers gegen den VW-Hauptaktionär Porsche SE abgelehnt. Der Mann hatte geklagt, weil er sich durch den Übernahmepoker um VW geschädigt sah.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Das Oberlandesgericht Braunschweig weist die Klage eines Anlegers gegen den VW-Hauptaktionär Porsche SE zurück. Quelle: REUTERS

Das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) hat die Schadenersatzklage eines Anlegers gegen den VW-Hauptaktionär Porsche SE im Zusammenhang mit dem Übernahmepoker um Volkswagen 2008 zurückgewiesen. Das Gericht bestätigte ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Braunschweig vom Juli 2014.

Der Privatanleger hatte die Klage auf rund 132.000 Euro Schadenersatz mit gezielter Falschinformation der Porsche-Holding über Pressemitteilungen im März und Oktober 2008 begründet. Das OLG erklärte, die Porsche-Holding sei weder dafür nach dem Wertpapierhandelsgesetz haftbar zu machen noch sei ihr eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Anlegers nachzuweisen.

Die Gesellschaft der Familien Porsche und Piech hatte im März 2008 die Absicht einer vollständigen Übernahme der Kontrolle des VW-Konzerns dementiert, Ende Oktober diesen Plan aber angekündigt. Der Anleger sah sich dadurch geschädigt, dass er sich zwei Tage vor Bekanntgabe der Übernahmeabsicht VW-Aktien zum Verkauf geliehen hatte und die Aktien wegen des rapiden Kursanstiegs nach der Porsche-Mitteilung vom 26. Oktober 2008 teuer einkaufen musste. Aus diesem Grund haben auch Dutzende Hedgefonds Porsche auf insgesamt rund fünf Milliarden Euro Schadensersatz verklagt, konnten sich damit bisher aber nicht vor Gericht durchsetzen.

Die Porsche SE begrüßte das Urteil. "Insgesamt sind die Kläger damit bereits zum sechsten Mal in Folge mit ihren Vorwürfen gegen die Porsche SE vor Gericht gescheitert", erklärte die Holding. Bisher habe keines der angerufenen Gerichte in Braunschweig, Hannover, Frankfurt und Stuttgart die Rechtsauffassung der Kläger geteilt.

Das OLG Braunschweig wies zudem den Antrag des Klägers zurück, das Verfahren wegen des vor dem Landgericht Stuttgart laufenden Strafprozesses gegen den früheren Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und Ex-Finanzchef Holger Härter auszusetzen. Selbst wenn die Manager wegen Marktmanipulation verurteilt würden, hätte dies keinen Einfluss auf die zivilrechtlichen Ansprüche des Anlegers, erklärte das OLG. Im Verfahren gegen Wiedeking und Härter tut sich die Staatsanwaltschaft schwer, ihre Anklage zu erhärten.

Die für Donnerstag geplante Zeugenvernehmung des Porsche-Aufsichtsratschefs und VW-Großaktionärs Wolfgang Porsche wurde vergangene Woche abgesagt.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%