Weimer Bork Christoph Bork

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Christoph Bork Quelle: Presse

Christoph Bork ist sowohl Fachanwalt für Strafrecht als auch Fachanwalt für Medizinrecht und damit einer von nur wenigen bundesweit tätigen Strafverteidigern, die diese Doppelqualifikation vorweisen. Er spezialisierte sich früh auf das Medizin- und das Strafrecht. Schon während seiner juristischen Ausbildung war er in der Kammer für Arzthaftungsrecht beim Landgericht Bochum tätig. Hier sammelte er Erfahrungen über die „Denkweise“ eines Richters, dem ein arzthaftungsrechtlicher Fall zur Entscheidung vorliegt. Diese Erfahrungen versetzen ihn in besonderer Weise in die Lage, die Erfolgsaussichten eines möglichen Schadensfalls nicht nur aus der Sicht eines Interessenvertreters, sondern auch aus Richtersicht zu beurteilen.

Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung ließ er sich 2006 als selbstständiger Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Medizin- und Strafrecht in Bochum nieder.

Neben der klassischen Strafverteidigung auf dem gesamten Gebiet des Strafrechts, vertritt Bork die Leistungserbringer des Gesundheitswesens wie Ärzte, Zahnärzte, Pflegekräfte, Krankenhausträger, Medizinprodukteindustrie insbesondere bei Fragen der Korruptionsvermeidung und -bekämpfung, des Abrechnungsbetrugs sowie der Untreue. In arzthaftungsrechtlichen Fragen begleitet er die betroffene Ärzteschaft auch bei berufsgerichtlichen und disziplinarrechtlichen Verfahren. Darüber hinaus vertritt er gesetzlich wie privat versicherte Patienten.

Bork veröffentlicht regelmäßig Beiträge in verschiedenen Fachzeitschriften. Er hält Seminare und Vorträge sowohl zu medizin- als auch zu strafrechtlichen Themen.

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