Dienstreisen
Alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Dienstreise entstehen, können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dazu zählen zum Beispiel Pauschalen für Fahrtkosten, Verpflegung und Übernachtungskosten, aber auch Reisenebenkosten wie Parkgebühren und Kosten für die Gepäckaufbewahrung. Hat der Arbeitgeber einen Teil der Aufwendungen bereits im Rahmen des steuerfreien Satzes erstattet, kann nur noch der verbleibende Kostenanteil als Werbungskosten abgerechnet werden.