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26.04.2012

Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken

Ausgaben, die in Zusammenhang mit dem Beruf stehen, können Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen. Das kann die Steuerlast ordentlich senken. So lohnt auch eine freiwillige Einkommensteuererklärung.

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Fachbücher und -zeitschriften, die ausschließlich oder überwiegend beruflich genutzt werden, können als Werbungskosten abgesetzt werden. Für allgemeinbildende Literatur sowie Tages- oder Wochenzeitung gilt das nicht – auch, wenn aus beruflichen Gründen gekauft werden.

Quelle: Handelsblatt OnlineBild: 13 von 26
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