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26.04.2012

Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken

Ausgaben, die in Zusammenhang mit dem Beruf stehen, können Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen. Das kann die Steuerlast ordentlich senken. So lohnt auch eine freiwillige Einkommensteuererklärung.

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FührerscheinManche Berufe können ohne Führerschein nicht ausgeübt werden. Wer einen Führerschein in der Führerscheinklasse B erwirbt, kann die Kosten nicht als Werbungskosten absetzen. Anders sieht es bei einem Lkw-Führerschein aus. Da diese Führerscheinklasse für den privaten Alltagsgebrauch nicht üblich ist, werden die Ausgaben regelmäßig als Werbungskosten anerkannt. Quelle: dpa
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Führerschein

Manche Berufe können ohne Führerschein nicht ausgeübt werden. Wer einen Führerschein in der Führerscheinklasse B erwirbt, kann die Kosten nicht als Werbungskosten absetzen. Anders sieht es bei einem Lkw-Führerschein aus. Da diese Führerscheinklasse für den privaten Alltagsgebrauch nicht üblich ist, werden die Ausgaben regelmäßig als Werbungskosten anerkannt.

Bild: dpa
Quelle: Handelsblatt OnlineBild: 15 von 26
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