Führerschein
Manche Berufe können ohne Führerschein nicht ausgeübt werden. Wer einen Führerschein in der Führerscheinklasse B erwirbt, kann die Kosten nicht als Werbungskosten absetzen. Anders sieht es bei einem Lkw-Führerschein aus. Da diese Führerscheinklasse für den privaten Alltagsgebrauch nicht üblich ist, werden die Ausgaben regelmäßig als Werbungskosten anerkannt.