Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
Ausgaben, die in Zusammenhang mit dem Beruf stehen, können Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen. Das kann die Steuerlast ordentlich senken. So lohnt auch eine freiwillige Einkommensteuererklärung.
Geschenke
Wer Geschenke an betriebsfremde Personen aus der eigenen Tasche zahlt, kann dies als Werbungskosten absetzten, sofern das Geschenk nicht teurer als 35 Euro ist und eine berufliche Veranlassung dafür besteht. Geschenke an Kollegen sind nicht abziehbar.