Job-Ticket
Wenn die Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bereits im Rahmen der Entfernungspauschale geltend gemacht wurden, können die Kosten für ein Job-Ticket grundsätzlich nicht zusätzlich berücksichtigt werden. Es gibt jedoch eine Ausnahme, wenn die Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel höher sind als die Entfernungspauschale. Zum Nachweis sollte die Monatskarte aufbewahrt werden.