Donnerstag, 23. Mai 2013
Suchbegriff, WKN, ISIN
Hilfetext
Die WirtschaftsWoche
  • Startseite
  • Unternehmen
  • Finanzen
    • Börse
    • Geldanlage
    • Vorsorge
    • Steuern & Recht
    • Immobilien
    • WirtschaftsWoche Input
  • Politik
  • Erfolg
  • Technologie
  • Service
    Schließen
    • Abo-Service
      • Miniabo
      • Jahresabo
      • Studentenabo
      • Leser werben Leser
    • Premium-Service
      • eMagazin
      • WirtschaftsWoche Archiv
    • Veranstaltungen
    • Shop
    • Newsletter
    • RSS-Feeds
    • Jobs
    • Mobil
  • Abo
  • Shop
  • Newsletter
_
26.04.2012

Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken

Ausgaben, die in Zusammenhang mit dem Beruf stehen, können Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen. Das kann die Steuerlast ordentlich senken. So lohnt auch eine freiwillige Einkommensteuererklärung.

Zurück
  • 13
  • 14
  • 15
  • 16
  • 17
  • 18
  • 19
  • 20
  • 21
  • 22
Weiter
Job-TicketWenn die Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bereits im Rahmen der Entfernungspauschale geltend gemacht wurden, können die Kosten für ein Job-Ticket grundsätzlich nicht zusätzlich berücksichtigt werden. Es gibt jedoch eine Ausnahme, wenn die Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel höher sind als die Entfernungspauschale. Zum Nachweis sollte die Monatskarte aufbewahrt werden. Quelle: dapd
Vorheriges Bild
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
  • Werbungskosten: Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
Nächstes Bild
Zurück
  • 13
  • 14
  • 15
  • 16
  • 17
  • 18
  • 19
  • 20
  • 21
  • 22
Weiter

Job-Ticket

Wenn die Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bereits im Rahmen der Entfernungspauschale geltend gemacht wurden, können die Kosten für ein Job-Ticket grundsätzlich nicht zusätzlich berücksichtigt werden. Es gibt jedoch eine Ausnahme, wenn die Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel höher sind als die Entfernungspauschale. Zum Nachweis sollte die Monatskarte aufbewahrt werden.

Bild: dapd
Quelle: Handelsblatt OnlineBild: 17 von 26
  • Drucken
  • Verschicken
  • Merken
  • Kommentieren

Weitere Fotostrecken

Alle Fotostrecken
  • Marktübersicht: Die besten Unterwasser-Digicams und Camcorder

    Marktübersicht:  Die besten Unterwasser-Digicams und Camcorder

  • Traveller's Choice Awards: Die beliebtesten Reiseziele der Welt

    Traveller's Choice Awards:  Die beliebtesten Reiseziele der Welt

  • Ford, Airbus, VW...: Welche Unternehmen einstellen

    Ford, Airbus, VW...:  Welche Unternehmen einstellen

  • Landwirtschaft: Die Kartoffelkönige und ihr Reich

    Landwirtschaft:  Die Kartoffelkönige und ihr Reich

  • APPAPP: Die WirtschaftsWoche für das iPadDie WirtschaftsWoche für das iPad

  • Abo- und LeserserviceAbo- und Leserservice: Nutzen Sie alle Vorteile eines AbonnementsVorteile eines Abonnements nutzen

  • ShopShop: Bücher, Multimedia, Wein, Kunst und vieles mehrBücher, Multimedia, Wein, Kunst und vieles mehr

  • NewsletterNewsletter: Personalisierter Newsletter-ServiceExklusives für Ihre Mailbox

Sie sind hier: 
  1. Startseite »
  2. Finanzen »
  3. Steuern & Recht 
nach oben
  • Startseite
  • Unternehmen
  • Finanzen
    • Börse
    • Geldanlage
    • Vorsorge
    • Steuern & Recht
    • Immobilien
    • WirtschaftsWoche Input
  • Politik
  • Erfolg
  • Technologie
© 2012 Handelsblatt GmbH - ein Unternehmen der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH & Co. KG
Verlags-Services für Werbung: iqdigital.de (Mediadaten) | Verlags-Services für Content: Business Content | Sitemap | Online-Archiv
Realisierung und Hosting der Finanzmarktinformationen: vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG | Verzögerung der Kursdaten: Deutsche Börse 15 Min., Nasdaq und NYSE 20 Min.
Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum. WirtschaftsWoche ist Mitglied im VDZ.
Partnerseiten: Handelsblatt Online, karriere.de, absatzwirtschaft, Der Betrieb, Creditreform, VDI nachrichten, DUB Unternehmensnachfolge, bellevue-ferienhaus.de, semigator.de, boatoon.com
  • Nutzungsbedingungen
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Nutzungsbasierte Onlinewerbung
  • Mediadaten-Online
  • Mediadaten-Print
  • Archiv
  • Kontakt